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recht.de :: Thema anzeigen - Wer haftet bei Gefälligkeitsdienst in christl. Gemeinde e.V.
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Wer haftet bei Gefälligkeitsdienst in christl. Gemeinde e.V.

 
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dalton
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 20:24    Titel: Wer haftet bei Gefälligkeitsdienst in christl. Gemeinde e.V. Antworten mit Zitat

Hallo,
in einer christlichen Gemeinde e.V. sollen Fenster geputzt werden, für die eine mindestens vier Meter lange Leiter benötigt wird. Wenn man nun von der Leiter stürzt, wer haftet dann ?
Gibt es einen Unterschied zwischen zu Hause von der Leiter stürzen ? :
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand... eventuell derjenige, der sie nicht richtig aufgestellt hat...

Fällt man von alleine runter, ist das leider unter p.P. zu verbuchen...

Für sowas gibt es aber Unfallversicherungen...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 10:56    Titel: Re: Wer haftet bei Gefälligkeitsdienst in christl. Gemeinde Antworten mit Zitat

dalton hat folgendes geschrieben::
Hallo,
in einer christlichen Gemeinde e.V. sollen Fenster geputzt werden, für die eine mindestens vier Meter lange Leiter benötigt wird. Wenn man nun von der Leiter stürzt, wer haftet dann ?
Bitte die Frage präziser stellen, da sonst eine ganze Abhandlung mit vielen Annahmen und Möglichkeiten geschrieben werden müsste.

Gibt es einen Unterschied zwischen zu Hause von der Leiter stürzen ? :

Wenn keine weiteren Personen beteiligt waren, dann gibt es m.E. keine Haftungsfrage zu klären sondern hier handelt sich dann um einen häuslichen Unfall.

mfg
Motz
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