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Verfasst am: 30.01.07, 14:57 Titel: Vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht, aber Ware gebraucht
Hallo Zusammen
Wie verhält es sich im Versandhandel eigentlich mit der Rücksendung von Ware die aber im gebrauchten Zustand an den Händler zurück gegangen ist?
Natürlich wird die Kaufsumme zurück gefordert und behauptet, die Ware sei nicht gebraucht. Die Ware weißt eindeutige Gerauchsspuren auf.
Wieviel kann der Händler in Abzug bringen?
Denn ein neues Versenden der grauchten Ware wird wohl nur dazu führen, dass die Ware hin und her geschickt wird.
Naja, so einfach erscheint mir das ja nun nicht. Denn nicht umsonst steht ja bei den Internethändlern in den Verbraucherhinweisen geschrieben, dass die Ware in Augenschein genommen werden darf, so wie es im Geschäft möglich gewesen wäre.
Nehmen wir mal an, es handelt sich um eine Küchenmaschine. Diese wurde nun in Gebrauch genommen, dann aber zurück geschickt. Auf der Rechnung wird noch vermerkt, das die Ware unbenutzt zurück geschickt wird. Eindeutige Gebrauchsspuren weisen nun aber daruf hin, das diese Maschine in Benutzung war.
Diese Maschine kann als Neuware vom Händler nun ja nicht mehr angeboten werden.
Da muß es doch auch Rechte seitens des Händlers geben.
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