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Anmeldungsdatum: 16.11.2006 Beiträge: 26 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 31.01.07, 22:59 Titel: Mahnverfahren als doppeltes Lottchen?
Hallo zusammen!
Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Person A erhält von Person B ein privates Darlehen als Hilfe, um mit Person C ein Geschäft zu eröffnen.
Das Darlehen wird auf das Privatkonto von A überwiesen und ohne etwas Schriftliches festzusetzen.
Das Geschäft läuft nicht, schließt und Person A und C gehen geschäftlich getrennte Wege.
Person A kann das Darlehen nicht zurückzahlen, und da keine private Einigung erzielt wird, schaltet Person B nach einiger Zeit einen Rechtsanwalt ein.
Dieser versucht nun A und C gesamtschuldnerisch zu belangen, ohne konkrete Gründe dafür vorlegen zu können. Trotz einer Erklärung von A, dass es sich um ein privates Darlehen handelt und Person C nicht aktiv in die Darlehensnahme involviert ist (ob das Geld wirklich für das Geschäft verwendet wurde ist ja schließlich nicht nachvollziehbar), leitet der Anwalt wegen ein und derselben Summe zwei Mahnverfahren ein: Eines gegen A und eines gegen C.
Meine Fragen dazu:
-Ist es grundsätzlich rechtens, Person C belangen zu wollen?
-Kann auf Basis von ein und derselben Summe jeweils ein Mahnverfahren gegen zwei einzelne Personen eingeleitet werden?
-Es liegt nur eine Summe zugrunde. Die daraus folgenden Kosten (Rechtsanwalts-, Rechtsbeistandshonorar, Zinsen) werden nun aber einmal von A und zusätzlich einmal von C verlangt. (Die Mahnschreiben sind bis auf den Namen As und Cs identisch.)
Was ist da zu tun? Rechtens kann das ja nicht sein.
-In welcher Form kann gegen den Anwalt vorgegangen werden?
Ich bedanke mich schon im voraus für jegliche Antwort.
Liebe Grüße aus Berlin,
Felix
Verfasst am: 01.02.07, 00:09 Titel: Re: Mahnverfahren als doppeltes Lottchen?
felix1965 hat folgendes geschrieben::
-Ist es grundsätzlich rechtens, Person C belangen zu wollen?
Das kann von außen, ohne genaue Kenntnis der vorher gegangenen Gespräche und Vereinbarungen, kaum beantwortet werden.
Zitat:
-Kann auf Basis von ein und derselben Summe jeweils ein Mahnverfahren gegen zwei einzelne Personen eingeleitet werden?
Sofern A und C gesamtschuldnerisch in Anspruch genommen werden.... Das steht dann jeweils auf der Ausfertigung des anderen auch drauf. Generell ist beim automatisierten Mahnverfahren für den MB nur ein Vordruck zu verwenden, auf dem dann die Gesamtschuldnerhaft gekennzeichnet wird.
Zitat:
-Es liegt nur eine Summe zugrunde. Die daraus folgenden Kosten (Rechtsanwalts-, Rechtsbeistandshonorar, Zinsen) werden nun aber einmal von A und zusätzlich einmal von C verlangt. (Die Mahnschreiben sind bis auf den Namen As und Cs identisch.)
Gesamtschuldnerhaft. Der Anwalt kann nur einmal die Titulierungskosten verlangen, entweder von A oder von C (jn der Regel jedoch erst einmal vom Mandanten, aber auch hier nur, als wäre die Gegenseite nur eine Person). Anders verhält es sich bei der anschließenden ZV. Hier erhält der Anwalt für jeden Schuldner die Gebühren einzeln, ergo im hier besprochenen fiktiven Fall 2 x.
Zitat:
Was ist da zu tun? Rechtens kann das ja nicht sein.
Den Anwalt einfach mal drauf ansprechen. Vielleicht ist es einfach nur ein Versehen. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Anmeldungsdatum: 16.11.2006 Beiträge: 26 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.02.07, 00:55 Titel:
Zitat:
Das kann von außen, ohne genaue Kenntnis der vorher gegangenen Gespräche und Vereinbarungen, kaum beantwortet werden.
Es gab zwischen Person B und C nie Gespräche und Vereinbarungen. Sie kennen sich praktisch nur "vom Sehen". Und selbst das auch erst, nachdem das Darlehen zur Verfügung gestellt wurde.
Davon abgesehen ist ja das Darlehen auch auf kein dem Geschäft zugehöriges Konto gegangen, sondern privat überwiesen worden. Behaupten kann A ja viel, wofür es verwendet wird. Aber C hat ja damit nichts zu tun.
Wie kann überhaupt eine gesamtschuldnerische Haftung zustande kommen, wenn jemand Geld privat als Darlehen bekommt? Person C hätte ja nicht einmal von der wahren Quelle wissen müssen. Person A hätte ja behaupten können, sie hätte die Summe durch den Verkauf einer persönlichen Sache erhalten bzw. hätte Person B auch nie vor Person C in Erscheinung treten müssen. Warum ist Person C für ein Darlehen "zuständig", das Person A außerhalb der Geschäftsbeziehung erhalten hat und nach der Geschäftsbeziehung nicht mehr zurück zahlen kann?
Zitat:
Den Anwalt einfach mal drauf ansprechen. Vielleicht ist es einfach nur ein Versehen.
Person A hat dem Anwalt mehrere Schreiben zukommen lassen. Dieser ist auf keines überhaupt in irgendeiner Weise eingegangen oder hat nur mit einem Satz darauf Bezug genommen. Die von ihm verfassten Schreiben wirkten so, als hätte sich Person A nie zu seinen Schreiben geäußert.
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