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Verfasst am: 14.02.07, 12:20 Titel: Verkauf Immobilie / Vertrag sittenwidrig??
Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt:
A will seine Wohnung verkaufen: Verkaufspreis, ca. 146.000 Euro für Wohnung, Garage, Stellplatz.
A hat aber selbst nur ca. 120.000 Euro für Wohnung, Garage, Stellplatz und Innenausstattung gezahlt. Baujahr 2004.
Frage:
Wenn A nun einen Käufer findet, der im also 26.000 Euro mehr bezahlt, als A selbst für die Immobilie gezahlt hat ( ca. 22% mehr) und der Käufer findet das im Nachhinein heraus (z.B. durch Gespräche mit Nachbarn), kann der Käufer dann den Kaufvertrag wegen z.B. Wucher oder Sittenwidrigkeit anfechten?
Damit keine Missverständnisse entstehen: A will sich nicht bereichern, sondern braucht soviel Geld um Bankkredite inkl. Vorfälligkeit zu tilgen.
Hallo,
anscheinend nicht, den hierzu gibt es folgendes Urteil:
Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 15 U 15/02, Urteil vom 17.06.2002
Sachlage: Ein Ehepaar aus dem Ruhrgebiet erwarb im April 1997 von einer Osnabrücker Immobiliengesellschaft eine Eigentumswohnung in Georgsmarienhütte für 152.150,00 DM (ca. 77.793 Euro). Nach einem Wertgutachten aus dem Jahre 1998 betrug der Verkehrswert zum 01.01.1999 nur ca. 63.300 DM (ca. 32.200 Euro). Die Eheleute fühlten sich getäuscht und verlangten den gezahlten Preis vor Gericht zurück. Das Landgericht Osnabrück stufte den Vertrag als nichtig ein und verurteilte die Gesellschaft zur Kaufpreisrückzahlung.
Hier lag der Verkaufspreis also ca. 60% über dem Verkehrswert.
Die Frage ist, wo liegt die Grenze zur Sittenwidrigkeit?
Die verläuft fließend, da sie vom Einzelfall abhängt. Hier z. B. besteht ein Ungleichgewicht zwischen den Kaufparteien, weil die eine Seite professionell Häuser verkauft, die andere nicht. Das kann wie die krasse Wert- und Kaufpreisdifferenz ein Indiz für die Sittenwidrigkeit sein. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
A will seine Wohnung verkaufen: Verkaufspreis, ca. 146.000 Euro für Wohnung, Garage, Stellplatz.
A hat aber selbst nur ca. 120.000 Euro für Wohnung, Garage, Stellplatz und Innenausstattung gezahlt. Baujahr 2004.
Frage:
Wenn A nun einen Käufer findet, der im also 26.000 Euro mehr bezahlt, als A selbst für die Immobilie gezahlt hat ( ca. 22% mehr) und der Käufer findet das im Nachhinein heraus (z.B. durch Gespräche mit Nachbarn), kann der Käufer dann den Kaufvertrag wegen z.B. Wucher oder Sittenwidrigkeit anfechten?
Damit keine Missverständnisse entstehen: A will sich nicht bereichern, sondern braucht soviel Geld um Bankkredite inkl. Vorfälligkeit zu tilgen.
Danke für Info!
Hallo
wo liegt das Problem? Wenn A einen Käufer findet, der diesen Preis bezahlt...
Immobilien werden u.a. auch wegen ihrer Wertsteigerung gekauft und wenn man in Zeiten niedriger Immobilienpreise unter Preis verkaufen muss, fragt auch kein Huhn und Hahn danach.
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