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Freispruch trotz Tat?
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efreet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es nun keinen C und D gegeben hat, sondern nur A und B, weil in dieses Auto nur Fahrer und Beifahrer reinpassen?

Und was sagen Sie zu meinen anderen Äußerungen, bezogen auf Überregulierung, mehrdeutige Auslegung von gleichen Fällen und Widersprüche im GG?

Ach und noch etwas: Warum werden Verheiratete vor dem Gesetz besser gestellt als Unverheiratete, die sich vielleicht mehr lieben, aber aus einem best. Grund nicht heiraten wollen? Wird diesen kein seelischer Schmerz zugestanden, wenn sie gegeneinander aussagen müssten?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Dies ist ein Forum des Rechts, in dem fiktive Fälle diskutiert werden und kein Platz an dem man sich über Gott und die Welt auskotzen (Entschuldigung) kann. Irgendwie scheinen Sie ein grundsätzliches Problem mit unseren Gesetzen zu haben.


Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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efreet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Sachlichkeit. Wahrscheinlich haben Sie eher ein Problem damit, dass Ungereimtheiten angesprochen und diskutiert werden?

Soll ich Ihrer Meinung nach solche Themen im Physikforum zur Sprache bringen?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Ich habe kein Problem mit unserem Rechtssystem. Und wo sind Ungereimtheiten? Die Strafprozessordnung ist Wandlungen unterzogen. Stets gibt es neues. Vielleicht wird auch mal das Zeugnisverweigerungsrecht unter eheähnlichen Gemeinschaften eingeführt. Wer weiß. Aber so lange dies nicht der Fall ist, wird sich der Richter an vorhandene Gegebenheiten halten müssen.
Im Übrigen bin ich der Diskussion mit Ihnen jetzt überdrüssig.

Schönen guten Abend.
_________________
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efreet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und wo sind Ungereimtheiten?
Die habe ich weiter oben erläutert...

Sie sind also der Meinung, dass alles, was im Gesetz steht, richtig ist? Dann bräuchte man doch gar keine Reformen? Da es aber doch welche gibt, woher kommen sie denn? Sicher nicht von Tabuisierung oder Ignoranz!

PS: Ich möchte hier keine Unruhe stiften, sondern lediglich verstehen, warum so oder so entschieden wird. Ich kann nachvollziehen, warum es das Zeugnisverweigerungsrecht gibt, jedoch nicht, warum es dieses nur bei Verheirateten gibt. Und aus diesem Grund möchte ich über dies und anderes diskutieren. Gern kann der Thread auch ins Rechtsphilosophieforum verschoben werden, da er sich ja nun dahingehend geändert hat Winken
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

efreet hat folgendes geschrieben::
Ich kann nachvollziehen, warum es das Zeugnisverweigerungsrecht gibt, jedoch nicht, warum es dieses nur bei Verheirateten gibt.

Das stimmt so nicht. Wenn mein Kind oder mein Elternteil angeklagt wäre, hätte ich genauso ein Zeugnisverweigerungsrecht. Nachzulesen hier.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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efreet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das es dieses Recht auch bei Verwandschaft gibt, ist mir bewusst, jedoch ging es mir hier aber um die Bevorzugung Verheirateter gegenüber Unverheirateten, daher habe ich das nicht extra angesprochen.
Wobei ich gerade lese, dass dieses Recht auch bei Lebenspartnern besteht. Worin besteht der Unterschied zw Lebenspartner und Freund/Freundin?


Zuletzt bearbeitet von efreet am 01.02.07, 22:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Lies dir den Paragraphen erst einmal durch, dann denk drueber nach.
Und wenn du ihn schliesslich verstanden hast, kann man mit dir vielleicht auch ernsthaft diskutieren.

Bis dahin lohnt sich aber keine Auseinandersetzung mit einem, der nicht weiss wovon er spricht, aber trotzig behauptet, im Recht zu sein.
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

efreet hat folgendes geschrieben::
Wobei ich gerade lese, dass dieses Recht auch bei Lebenspartnern besteht. Worin besteht der Unterschied zw Lebenspartner und Freund/Freundin?
Es handelt sich hierbei um eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Partner.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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efreet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, danke!

Da versteh ich nun aber nicht, worauf Dummerchen hinaus will?
Ich meine solche Paare, die nirgens eine Art Partnerschaft eingetragen haben.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sag' ja: lesen, verstehen und erst dann mitreden wollen:

Zitat:
§ 383 ZPO
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:

1. der Verlobte einer Partei ...


So schwer kann es doch nicht sein.
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efreet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal: ich meine Paare, die aus Freund und Freundin bestehen und von mir aus seit Jahren zusammen sind. Ich denke der Großteil hat das auch so verstanden, siehe
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Vielleicht wird auch mal das Zeugnisverweigerungsrecht unter eheähnlichen Gemeinschaften eingeführt

Wenn du etwas falsch verstehst, dann frag doch einfach erstmal nach, bevor du falsche Urteile fällst Smilie
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

@ efreet,

mache Diskussionen und Beiträge sind zum 'in die Tischkante beißen'. Insbesondere dann, wenn die vermeintliche Trumpfkarte 'Grundgesetz' gezogen wird, ohne dies wirklich zu kennen.

Siehe daher
Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

Da die Ehe unter diesem besonderen Schutz steht, wird dies vom Gesetzgeber in den anderen Gesetzen berücksichtigt. Daher gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht für Ehepaare.

Zu
Zitat:
Nochmal: ich meine Paare, die aus Freund und Freundin bestehen und von mir aus seit Jahren zusammen sind.
Freundschaften stehen nicht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das Verlobte ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, liegt daran, dass im allgemeinen eine Verlobung ein Eheversprechen ist.
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efreet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, ich habe mich auf Art. 3 GG bezogen.

Warum wird dieser Artikel mit zB Art. 6 GG oder Art. 12a GG wieder ausgehebelt bzw umschifft? Man kann doch nicht sagen "alle sind gleich" und drei Minuten später sagt man "nur männer müssen"...

Weshalb geniessen eigentlich Ehepaare und Familien besonderen Schutz?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
efreet hat folgendes geschrieben::
Aber sie kann ja nun nicht mehr sagen, sie sei nicht gefahren.


Als Angeklagte kann sie alles sagen.

efreet hat folgendes geschrieben::
Und wenn sie erneut die Aussage verweigert, kommt trotzdem nurnoch sie in Frage, da Z ja nun schon einmal ausgesagt hat, er sei nicht gefahren.


Das hat er als Angeklagter gesagt; da kann er alles behaupten.

Und im neuen Verfahren gegen seine Frau wird er vermutlich die Aussage verweigern.

Und A und seine beiden Zeugen haben ja nun nix brauchbares gesehen.

Wo ist da der Beweis?

Vielleicht ist ja nun doch der Z gefahren.

Moment mal, als Zeugin stand sie doch unter Wahrheitspflicht. Wie kann sie dann in einem späteren Strafverfahren gegen sich selbst das Gegenteil behaupten (auch wenn ein Angeklagter grundsätzlich lügen darf), ohne sich dem Vorwurf des Prozessbetrugs/uneidlicher Falschaussage/Meineids aus dem ersten Prozess verdächtig zu machen? Die Strafandrohung für die Falschaussage als Zeuge ist doch ausserdem viel höher als die zu erwartende Strafe für den gerichtlich festgestellten Fahrer?
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