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recht.de :: Thema anzeigen - Unlauter Wettbewerb bei Internetauktionshaus [Name geändert] - HILFE
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Unlauter Wettbewerb bei Internetauktionshaus [Name geändert] - HILFE

 
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Klio
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.04, 12:56    Titel: Unlauter Wettbewerb bei Internetauktionshaus [Name geändert] - HILFE Antworten mit Zitat

Hallo,

Internetauktionshaus [Name geändert] hat ja dieses schöne Gewinnspiel.
Nun hat ein Freund von mir eine Auktion gestartet gehabt, in der er als Artikelbezeichnung den Begriff von Internetauktionshaus [Name geändert]-Gewinnspiel genommen hat.
Auf seine Artikel wurde auch oft geboten, nur er beendete dann das Angebot, da er nicht mehr genügend Ware hatte.
Er schrieb dann jeden Käufer an, dass sie überweisen sollen. Manche wollten das nicht und so ließ er es dabei.
Nach kurzer Zeit hat Internetauktionshaus [Name geändert] ihn verwarnt und die Auktion aus der Internetauktionshaus [Name geändert]-Datenbank gelöscht. Sie ist nunn nicht mehr Abrufbar. Jeder Käufer wurde auch angeschrieben, dass er nicht bezahlen sollte, da die Auktion gegen die Internetauktionshaus [Name geändert]-Richtlienien verstoßen hat. Ist ja auch soweit ok. Auf den Betrag wird natürlich verzichtet oder zurückgezahlt.
Nun bekam er heute eine E-Mail von einem Internetauktionshaus [Name geändert], der schrieb:
"Für Trittbrettfahrer gibt es keine Nachsicht.
Die Kripo ist unterwegs."

Jetzt meine Frage: Kann der Internetauktionshaus [Name geändert] denn die Kripo einschalten?
Die Auktion ist ja von Internetauktionshaus [Name geändert] entfernt worden und mein Freund hat es auch eingesehen, dass es nicht ok war.

Bitte um eine schnelle Antwort.

MfG
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.12.04, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ist natürlich schwer zu beurteilen, da die Auktion nicht mehr einsehbar ist. Erstmal abwarten ob wirklich eine Anzeige in´s Haus flattert. Vielleicht wg. versuchten Betruges oder verbotenes Glücksspiel ? Alles nur Rätselraten.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Klio
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.04, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

mhhh..... und wenn eine kommen sollte? was passiert dann?
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.12.04, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei ermittelt erstmal nur den Sachverhalt. Dazu bekommst Du einen Anhörungsbogen, den Du ausfüllen kannst, aber nicht mußt. Bei einem Nichtausfüllen steigt aber die Wahrscheinlichkeit, daß es zu einem Verfahren kommt.

Füllst Du nun den Bogen wahrheitsgemäß und plausibel aus und führst z.b. an, daß Du bereits überwiesenes Geld wieder zurückgezahlt hast, sinkt die Chance, daß es zu einem Verfahren kommt.

Die Polizei sammelt erstmal die Ergebnisse zusammen und leitet sie an den Staatsanwalt weiter. Der entscheidet dann, ob

1. das Verfahren gleich wieder eingestellt wird oder
2. Du nur einen Strafbefehl bekommst, den zu bezahlen kannst oder Widerspruch einlegen kannst oder
3. ob es wg. der Bedeutung gleich zu einem Verfahren kommt.

Spätestens dann solltest Du Dir einen Anwalt suchen.
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Klio
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.04, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hoffe es kommt nicht soweit.
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Klio
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.04, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wie seiht es aus, wenn von mehren Internetauktionshaus [Name geändert] etwas kommen sollte?
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.12.04, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ist eigentlich relativ egal. Sammelklagen gibt es nicht. Jeder einzelne Geschädigte muß eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Und die ermitteln dann den Sachverhalt.

Der Staatsanwalt prüft den Sachverhalt, ob eine Rechtsverletzung begangen wurde. Wobei es sich natürlich wohlwollend auswirkt, wenn derjenige der den Schaden verbockt hat, das Geld schon wieder zurückgezahlt hat und einsieht, daß er Mist gebaut hat und Besserung gelobt.

Alles anderes ist jetzt hypothetisch. Also einfach mal abwarten was kommt.

Den Anhörungsbogen dann offen und ehrlich beantworten. Denn Lügen haben bekanntlich kurze Beine.

Und den Schaden, der verursacht wurde, wirklich vorher zurückzahlen !!!!
_________________
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