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Exklusivrecht auf Künstler bei Messen?

 
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Ore-sama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 19:20    Titel: Exklusivrecht auf Künstler bei Messen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe mal, hier im richtigen Forum zu sein, wenn nicht, fände ich ein Verschieben nett... das hier schien mir das Passenste Verlegen

Also, mal angenommen, ein Künstler beantragt einen Stand auf einer Comicmesse und bekommt als Antwort: "Kriegste gratis, wenn du außer uns keine ähnlichen Messen im Land besuchst".
Der Künstler war damals bescheiden und dachte: "Wer würde mich denn sonst noch wollen? Ja meinetwegen":
Das ganze kam per eMail und völlig ohne Unterschrift oder sonstige Papiere zustande. Nur lockere eMails vonwegen "Darf ich..." - "Willste?" - "Yo, klar".

Nun wurde der Künstler aber schon von 2 weiteren ähnlichen, wenn auch kleineren Messen eingeladen und würde ja schrecklich gerne...

Was könnte das für Folgen haben? Nachträglich Standgebühr? Oder gar ganz miese Folgen? Danke Winken
_________________
Quak. Quakak. <-- Zitat meines Kätzleins.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 01:09    Titel: Re: Exklusivrecht auf Künstler bei Messen? Antworten mit Zitat

Ore-sama hat folgendes geschrieben::
wenn du außer uns keine ähnlichen Messen im Land besuchst".


Das kann im Einzelfall eine zu schwammige Vereinbarung sein. Will heißen, je allgemeiner und unschärfer so eine Vereinbarung ist, desto schwerer wird es für die Gegenseite, sich im Streitfall darauf zu berufen.
Fraglich wäre schon mal, wie lange so eine Ausschlußklausel überhaupt gültig sein sollte. Nach der Verkehrssitte jedenfalls sicher nicht unbegrenzt.
Als nächstes wäre zu fragen, was der konkrete Grund sein sollte, so eine Klausel über einen bestimmten Zeitpunkt (z.B. heute) hinaus bestehen zu lassen. War das Interesse des Messebetreibers, zum Zeitpunkt der Messe (plus/minus ein paar Wochen) Exklusivrechte zu haben, könnte man auch kaum eine längere Bindung begründen. Welchen Nachteil sollte denn der Messebetreiber haben, wenn 3 Monate später der Künstler auch auf eine andere Messe geht? Etc.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Ore-sama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 16:19    Titel: Re: Exklusivrecht auf Künstler bei Messen? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Als nächstes wäre zu fragen, was der konkrete Grund sein sollte, so eine Klausel über einen bestimmten Zeitpunkt (z.B. heute) hinaus bestehen zu lassen.

Naja, die Messe findet jedes Jahr statt, weshalb der Betreiber vielleicht jedes Jahr den Zeichner wieder haben will und wenn er sonst nirgends vertreten ist, sind Fans ja "gezwungen", zu DIESER Messe hinzugehen (Fans..?).
Wobei der Zeichner, um den es hier geht, nun wirklich nicht das Sahnehäubchen ist, mit dessen "Exklusiv-Eigentum" man sich brüsten würde. Neben den ganzen aus Japan importierten Mangaprofis und Star Wars Schauspielern eher ein Eckenfüller Lachen
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Quak. Quakak. <-- Zitat meines Kätzleins.
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