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Hallo zusammen ich hätte da ne Frage.
Wenn ein Vollstreckungsbescheid erwirkt worden ist und vor einer Vollstreckung sich die Parteien Aussergerichtlich auf eine Ratenzahlung geeinigt haben, aber es der Schuldner es nicht immer geschafft diese Einzuhalten.
Kann dann der Vollstreckungsbescheid direkt komplett fällig werden, oder kann der Schuldner aufgrund bisheriger Zahlungen darauf verweisen das er Zahlungswillig ist, und die Ratenzahlung fortsetzen. Bzw. die Vollstreckung der Gesamtsumme verhindern.
Der Vollstreckungsbescheid ist bereits vor Monaten ergangen.
Zuletzt bearbeitet von Toni Almeida am 31.01.07, 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
Zum Thema: Ob die noch offene gesamte Forderung fällig wird, hängt von der Ratenzahlungsvereinbarung ab. Es bietet sich immer an, einen Passus ala "wenn mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Raten im Verzug...., dann wird die gesamte dann noch offene Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig." Es kommt auf die Formulierung und Vertragsgestaltung an, ob eine ZV verhindert bzw. nur in Höhe der rückständigen Raten erfolgen kann. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
In meinen Vereinbarungen steht immer drin, dass bei einem Verzug umgehend weitere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Leider neigen viele Schuldner dazu, einem das Blaue vom Himmel herunter zu versprechen... _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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