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Verfasst am: 13.01.07, 12:03 Titel: Rücklastschrift bei Kontowechsel..was passiert nun?
Ich habe mal eine kurze Frage.
Ich habe zum 01.01 mein Konto gewechselt. Vorher hatte ich noch mit der EC Karte der alten Bank bezahlt. Leider wurde diese Zahlung nicht mehr von meinem alten Konto abgebucht.
Was passiert nun? Ich hatte mich schon mit dem Laden in Verbindung gesetzt.
Der Geschäftsführer meinte, dass er das Geld im von dem Drittunternehmer (irgend ein Abrechnungsinstitut) erhält und die sich um alles weitere kümmern. Ich wollte ja auch gleich bar bezahlen, aber das ging wohl nicht, weil er halt das Geld dann nicht an dieses Institut weiterleiten kann. etc.
Wenn jetzt meine alte Bank nun mitteilt, dass das Konto nicht mehr existiert, muss der "Gläubiger" doch irgendwie herausfinden, wo ich wohne etc., um mir eine Rechnung zu stellen oder?
Was fallen hier denn so für Kosten an und muss ich die echt alle tragen??
Vielen Dank.
Selbstverständlich will ich die Rechnung ja bezahlen, aber mir sind die Hände gebunden.....
Man erlaubt dem Händler das Geld per Lastschrift von seinem Konto abzubuchen.
Ich würde dem Händler einfach einen Scheck schicken und die Schuld ist beglichen.
Wenn man einen Zeugen dabei hatte der bezeugen kann das er das Geld nicht wollte würde ich gar nichts machen.
Das er die Forderung nun mehrfach verkauft und Dritte beauftragt die ewig brauchen ist dessen Problem. Bei den meisten geht das in 3 Tagen. Wenn man jedoch am 31.12 kauft und wusste das das Konto am 1 weg ist werden auch die Kosten zu tragen sein.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.
Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
Der Geschäftsführer meinte, dass er das Geld im von dem Drittunternehmer (irgend ein Abrechnungsinstitut) erhält und die sich um alles weitere kümmern.
nennt sich vermutlich inkassobüro, die dann auch nochmal kraäftig zulangen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Wenn man im Einzelhandel einen Lastschriftbeleg unterschreiben muss (ohne PIN-Eingabe bezahlt!), dann erteilt man darin regelmäßig der Bank die Erlaubnis bei einer Nichteinlösung der Lastschrift die Anschrift des Kontoinhabers dem Einzelhändler bzw. einem von diesem beauftragten Dritten auf Anfrage mitzuteilen.
Die Bank gibt diese Anschriften dann weiter und der Kunde bekommt entsprechnd Post vom Einzelhändler oder Payment-Anbieter.
An Kosten fallen üblicherweise ca. 3 - 7 EUR Rücklastschriftgebühren in Rechnung.
PS: Keine Rechtsberatung, sondern nur private Hinweise eines Bankers
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