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betrieblicher Datenschutz - UWG Verstoss

 
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taschenspieler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 10:36    Titel: betrieblicher Datenschutz - UWG Verstoss Antworten mit Zitat

A betreibt ein Callcenter mit 60 Mitarbeitern, welche mit der Akquise von Neukunden für einen Großen Telefonanbieter beschäftigt sind. Die bei Telefonanrufen im eigenen Namen erlangten persönlichen Daten werden gespeichert und in Form von Aufträgen an den Telefonanbieter weiter geleitet.

1. Muss A einen betrieblichen Datenschützer beschäftigen oder beauftragen?

2. Wenn ja, wie ich zu wissen meine, muss A befürchten von Konkurrenzunternehmen abgemahnt zu werden, weil er keinen Datenschützer beauftragt hat, sich die Kosten spart und so eventuell einen Wettbewerbsvorteil vor solchen Unternehmen erlangt, die die Kosten für einen Gesetzeskonformen Datenschutz aufwenden?

Bin gespannt wie Ihr das seht,

Gruß vom

Taschenspieler
_________________
Ich sage nicht, dass es so ist, ich sage aber auch nicht, dass es nicht so sein könnte...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 17:55    Titel: Re: betrieblicher Datenschutz - UWG Verstoss Antworten mit Zitat

taschenspieler hat folgendes geschrieben::
weil er keinen Datenschützer beauftragt hat, sich die Kosten spart und so eventuell einen Wettbewerbsvorteil vor solchen Unternehmen erlangt,


Was für Kosten spart er sich denn? Ein Datenschutzbeauftragter muß nur benannt, nicht exklusiv für diese Aufgabe eingestellt werden. Will heißen, wenn A einfach irgendeinen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten benennt, woher will ein Mitbewerber dann noch wissen, ob dieser seine Aufgabe 0, 10 oder 40 Stunden pro Woche ausübt?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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