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Verfasst am: 02.02.07, 15:33 Titel: Das Gewissen eines Anwalts
Mich würde interessieren, was in den Köpfen von Anwälten vorgeht, die einen Täter verteidigen müssen, bei welchem kein Zweifel an der Schuld besteht (zB Bankräuber nach Flucht und Unfall, bei dem Menschen zu Tode gekommen sind).
Abgesehen davon, dass es deren Job ist, wie gehen Anwälte mit solchen Situationen um? Kann man noch ruhig schlafen, wenn man weis, einen Vergewaltiger für nur zwei Jahre anstatt 10 hinter Gitter gebracht zu haben, der danach womöglich erneut eine Straftat begeht? Oder gehört eine gewisse Art Abstumpfung dazu, so wie bei Sanitätern, die auch nicht mehr arbeiten könnten, wenn sie jedes Schicksal an sich ranlassen würden?
die Frage wäre wahrscheinlich besser in einem Moralphilosophieforum aufgehoben.
Ich sehe das (in Kurzfassung) so:
Es ist nicht die Aufgabe eines Anwalts, Schuldige unschuldig zu machen, sondern bei gegebener Sachlage (die durchaus vom evtl. Schuldigen gegenüber dem Anwalt falsch dargestellt sein kann) das nach Recht und Gesetz bestmögliche für den Mandanten herauszuholen. Und zwar in der Form, daß er unter Beachtung sämtlicher Gesetze/Verfahrensvorschriften und Gepflogenheiten (in denen sich ein Beschuldigter meistens nicht auskennt) alle Tatsachen, die zugunsten seines Mandanten sprechen (also eine Minderung des Strafmaßes bewirken könnten), einem Gericht zu Gehör bringt.
Dabei muss er sich gegen die Staatsanwaltschaft behaupten. Wobei auch deren Bestreben nicht eine möglichst hohe, sondern eine nach Recht und Gesetz möglichst gerechte Bestrafung ist.
Die letztendliche Entscheidung trifft dann das Gericht.
Gruß
DonRWetter
P.S.: An die Anwälte hier im Forum: Bitte nicht steinigen
Wenn einem Täter unter Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dann soll er nicht verurteilt werden. Das muss die oberste Grundregel in einem Rechtsstaat sein. Denn eine Rechtsordnung, die ihre eigenen Regeln nicht einhält, würde niemand auf dauer respektieren.
Die Aufgabe eines Strafverteidigers ist es nun, mit dafür zu sorgen, dass die Regeln des Rechtsstaats eingehalten werden. Er tut also nichts verwerfliches.
Gibt es denn überhaupt solche Fälle? Der Anwalt war bei der Tatbegehung nicht dabei, er hat also keine Kenntnis aus eigenem Wissen. Der wahre Sachverhalt soll ja durch das Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme erst herausgearbeitet werden. Und selbst wenn ein Geständnis vorliegt: Es gibt genug Fälle, in denen sich Geständnisse als falsch herausstellten.
Was der Anwalt macht, ist moralisch. Er achtet darauf, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte sich strikt an die Rechtsordnung halten und eine Verurteilung nur erfolgt, wenn der Täter auch tatsächlich auch überführt werden kann.
Der Anwalt stellt sich daher nicht auf die Seite eines Verbrechers, sondern achtet darauf, dass die Rechtsordnung aufrechterhalten wird. Sicherlich richtig ist, dass dadurch wirkliche Täter nicht bestraft werden. Würde das aber kein Anwalt tun, würde irgendwann die Willkür herrschen. _________________ Bernd Steinbach
Natürlich: zB missglückte Banküberfälle oder Geiselnahmen..
Zitat:
Was der Anwalt macht, ist moralisch
Auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe fordert und er es "runterhandelt"?
Liegen eigentlich in einer Verhandlung der Staatsanwaltshaft und dem Anwalt die gleichen Unterlagen vor? Wenn ja, wie kann es dann sein, dass Staatsanwaltschaft und Anwalt die Situation unterschiedlich beurteilen (StaA fordert Höchststrafe, Anwalt fordert Mindeststrafe)
Auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe fordert und er es "runterhandelt"?
Liegen eigentlich in einer Verhandlung der Staatsanwaltshaft und dem Anwalt die gleichen Unterlagen vor? Wenn ja, wie kann es dann sein, dass Staatsanwaltschaft und Anwalt die Situation unterschiedlich beurteilen (StaA fordert Höchststrafe, Anwalt fordert Mindeststrafe)
Jeder hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Hierzu gehört auch, zu versuchen, eine geringere Strafe zu erreichen. Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, hier sei nur die Höchststrafe angemessen, kann es diese aussprechen.
Wäre es besser, jeder müsste sich ohne Anwalt vor Gericht verantworten?
Wieso lässt sich die Staatsanwaltschaft runterhandeln, wenn sie das nicht auch für vertretbar hält? _________________ Bernd Steinbach
Seit wann sprechen Verteidiger die Urteile? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Ich habe gesagt "die Situation beurteilen". Und daraus leiten beide Parteien ja dann ihre Strategien ab. RA versucht die Strafe so gering wie möglich auszuhandeln, die StaA entsprechend anders.
Also mir gehen die Antworten irgendwie am Thema vorbei.
Ich zumindest impliziere jetzt nicht einen persönlichen Angriff auf
die Strafverteidiger oder die Justiz allgemein.
Sich die Frage zu stellen wie sich ein Verteidiger von Gäfgen oder
in ähnlich gelagerten Fällen fühlt und dies mit seinem Gewissen vereinbaren
kann ist doch legitim.
Diese Antwort wird jedoch nur der Anwalt geben können, der in ebenso einer
Situation war.
Schlimmer ist es mit Sicherheit als Pflichtverteidiger zugeordnet zu werden.
Ich persönlich halte übrigens die Anwälte für schlimm, die wissentlich
Kapitalverbrechen, mit allen möglichen juristischen Tricks decken,
und diese Taten nicht nur zu „legitimieren helfen“, sondern noch dazu beitragen,
dass diese fortgesetzt werden können.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Zuletzt bearbeitet von ZetPeO am 02.02.07, 19:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wer sagt denn das?
Ich habe gesagt "die Situation beurteilen". Und daraus leiten beide Parteien ja dann ihre Strategien ab. RA versucht die Strafe so gering wie möglich auszuhandeln, die StaA entsprechend anders.
Hm,die Staatsanwaltschaft verlangt mW. nicht grundsätzlich irgendwelche Höchststrafen.
Nur für den einen kann dasGlas halbleer, für den anderen halbvoll sein.
Das Gericht entscheidet es enthält 0,5l. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Also mir gehen die Antworten irgendwie am Thema vorbei.
Sich die Frage zu stellen wie sich ein Verteidiger von Gäfgen oder
in ähnlich gelagerten Fällen fühlt und dies mit seinem Gewissen vereinbaren
kann ist doch legitim.
Das ist doch nur ein Beruf, diese Diskussionen gibt es zu einem halben dutzend und noch...anderen.
Ich frage mich immer wie ein Metzger Bambi oder Klopfer schlachten kann
(nicht wirklich)
Zitat:
Schlimmer ist es mit Sicherheit als Pflichtverteidiger zugeordnet zu werden.
Warum?
Zitat:
Ich persönlich halte übrigens die Anwälte für schlimmer, die wissentlich
Kapitalverbrechen, mit allen möglichen juristischen Tricks decken,
und diese Taten nicht nur zu „legitimieren helfen“, sondern noch dazu beitragen,
dass diese fortgesetzt werden können.
Die begehen schlicht Straftaten, wie jeder andere Straftäter nur halt mit einem anderen Beruf. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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Ich frage mich immer wie ein Metzger Bambi oder Klopfer schlachten kann
Hier geht es aber gerade nicht um Metzger
Zitat:
Die begehen schlicht Straftaten, wie jeder andere Straftäter nur halt mit einem anderen Beruf
Ach, kann man diese denn dann auch dafür anklagen und verurteilen? Ich denke nicht, oder? Denn sie bewegen sich ja "im Rahmen des Gesetzes".. Also ist alles "legal", was sie machen. Zu diesem Beispiel fällt mir gerade mein anderer Thread ein: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=98775&highlight=
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