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Das Gewissen eines Anwalts
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Zitat:
Ein Anwalt kann nicht in einen Gewissenskonflikt mit der Tat
seines Mandanten kommen.

Warum sollte das nicht gehen?
Aber natürlich in sehr engen Grenzen, wie in anderen Berufen mit einer gewissen Monopolstellung auch.

Zitat:
Das war das erste mal dass die Frage nach einem Gewissenskonflikt,
wenn auch wieder eingeschränkt, bejaht wurde. Winken

Nicht wirklich, Monopol verpflichtet aber natürlich kann der Gesetzgeber das GG
(juh, sei mal genannt), nicht komplett in berufsrechtlichen Gesetzen ausschließen.
Trifft aber auf alle monopolistischen Dienstleistungen zu, wenn die Berufsstände oder Verbände es alleine geregelt bekommen gut, wenn nicht muss der Gesetzgeber eingreifen oder unsere Bundesrichter.
Das Gewissen/ der Interessenkonflikt ist halt kein Freibrief.
Andere Beispiele wäre die medizinische Versorgung, Konten auf Guthabenbasis, grundsätzlich Anspruch auf Strom/Wasser, darf der Pizzeria "Don" "Corleone" Strom/Wasser verwährt werden? Winken
Zitat:
Zitat:
Keinesfalls kommen auch populistische Selbstdarstellungsmotivationen in
Betracht, noch finanziell eventuell sehr lukrative Mandate, vor allem
bei Wirtschaftskriminalität.
Frage

Populistische Motivation? Bitte hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=80563&postdays=0&postorder=asc&highlight=g%E4fgen&start=0

Frage
Es bleibt dabei, wo ist der Gesetzesbruch?
Wenn der Anwalt seine 10 Minuten sieht, nun gut, Moral und Philosophie sind nicht mein Ding. Smilie
Standesrecht ist ein anderes Thema und gehört nicht in die Diskussion von unbefleckten.
_________________
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Meines Wissens ist Gäfgen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Kein Verteidiger der Welt hätte das ändern können.


Abgeschlossen ist die Sache aber immer noch nicht --> www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=9122&key=standard_document_12087856

Übrigens: aus diesem Artikel --> So hatte das Landgericht auf die polizeiliche Gewaltandrohung reagiert und zu Prozessbeginn alle vorher abgelegten Geständnisse Gäfgens verworfen. Der Angeklagte gestand die Tat allerdings im Lauf der Hauptverhandlung erneut. Darauf stützte sich die Verurteilung maßgeblich. "

Was wäre gewesen, wenn der Angeklagte nicht sein Geständnis in der Haupt verhandlung wiederholt hätte?

Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben::
PS: Es kommt nicht von ungefähr, dass der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist.


Auch so ein Begriff, der gar nichts besagt --> www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/fileadmin/downloads/mitteilungen/2004_3_organ_rechtspflege.pdf
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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DonRWetter
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

efreet hat folgendes geschrieben::
Auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe fordert und er es "runterhandelt"?
Liegen eigentlich in einer Verhandlung der Staatsanwaltshaft und dem Anwalt die gleichen Unterlagen vor? Wenn ja, wie kann es dann sein, dass Staatsanwaltschaft und Anwalt die Situation unterschiedlich beurteilen (StaA fordert Höchststrafe, Anwalt fordert Mindeststrafe)



Hallo,

niemand ist im Besitz der absoluten Wahrheit. Es existieren davon unzählige.
Das lässt sich am Besten philosophisch bzw. mit einem Sinnbild verdeutlichen:

Stellen Sie sich ein Dorf in der Mittagszeit vor. Von Süden her scheint die Sonne hell. Östlich und westlich vom Dorf befindet sich je 1 Hügel in gleicher Entfernung vom Dorf. Die Hügel sind gleich hoch.

Wenn jetzt auf jedem Hügel jemand stehen würde und Sie beide bitten würden, das Dorf zu beschreiben, bekämen Sie 2 sehr unterschiedliche Bilder, obwohl beide das gleiche Dorf beschreiben. Für den einen fallen die Schatten nach rechts, für den anderen nach links. Der eine sieht andere Hinterhöfe als der andere etc.

Gruß

DonRWetter
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 01:03    Titel: Re: Das Gewissen eines Anwalts Antworten mit Zitat

efreet hat folgendes geschrieben::
Mich würde interessieren, was in den Köpfen von Anwälten vorgeht, die einen Täter verteidigen müssen, bei welchem kein Zweifel an der Schuld besteht (zB Bankräuber nach Flucht und Unfall, bei dem Menschen zu Tode gekommen sind).

Abgesehen davon, dass es deren Job ist, wie gehen Anwälte mit solchen Situationen um? Kann man noch ruhig schlafen, wenn man weis, einen Vergewaltiger für nur zwei Jahre anstatt 10 hinter Gitter gebracht zu haben, der danach womöglich erneut eine Straftat begeht? Oder gehört eine gewisse Art Abstumpfung dazu, so wie bei Sanitätern, die auch nicht mehr arbeiten könnten, wenn sie jedes Schicksal an sich ranlassen würden?

Ich würde das nicht "Abstumpfung" sondern "Professionalität" nennen. Der Anwalt sorgt dafür, dass die Rechtsvorschriften möglichst gut umgesetzt werden; der Sani, dass jedem Unfallopfer möglichst gut geholfen wird. Allzu viel Emotionalität stört da nur.

Einen Chirurgen, der von Heulkrämpfen geschüttelt wird, weil er angesichts des Karzinoms an das Schicksal des Patienten denkt, den wollte ich an keinem OP-Tisch der Welt sehen, und genau so wenig einen Anwalt vor Gericht, der - das Leid der Verbrechensopfer im Hinterkopf - sich in Hassorgien ergeht und in Rachegedanken schwelgt.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Falls jemand seinen Beitrag in diesem Thread vermisst, möge er hier suchen. Sehr glücklich
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 08:06    Titel: Re: Das Gewissen eines Anwalts Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
efreet hat folgendes geschrieben::
Mich würde interessieren, was in den Köpfen von Anwälten vorgeht, die einen Täter verteidigen müssen, bei welchem kein Zweifel an der Schuld besteht (zB Bankräuber nach Flucht und Unfall, bei dem Menschen zu Tode gekommen sind).
Abgesehen davon, dass es deren Job ist, wie gehen Anwälte mit solchen Situationen um? Kann man noch ruhig schlafen, wenn man weis, einen Vergewaltiger für nur zwei Jahre anstatt 10 hinter Gitter gebracht zu haben, der danach womöglich erneut eine Straftat begeht? Oder gehört eine gewisse Art Abstumpfung dazu, so wie bei Sanitätern, die auch nicht mehr arbeiten könnten, wenn sie jedes Schicksal an sich ranlassen würden?

Ich würde das nicht "Abstumpfung" sondern "Professionalität" nennen. Der Anwalt sorgt dafür, dass die Rechtsvorschriften möglichst gut umgesetzt werden; der Sani, dass jedem Unfallopfer möglichst gut geholfen wird. Allzu viel Emotionalität stört da nur.
Einen Chirurgen, der von Heulkrämpfen geschüttelt wird, weil er angesichts des Karzinoms an das Schicksal des Patienten denkt, den wollte ich an keinem OP-Tisch der Welt sehen, und genau so wenig einen Anwalt vor Gericht, der - das Leid der Verbrechensopfer im Hinterkopf - sich in Hassorgien ergeht und in Rachegedanken schwelgt.

Und das Ende nennt sich dann Burn-out-Syndrom, oder wieder eine Schlagzeile in gewissen Boulevardblättern.
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normi
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Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die ganze Geschichte ist schon zig mal diskutiert worden. Abgesehen davon gibt es den wirklich überführten Verbrecher tatsächlich nicht, sondern nur objektiv, denn bei Gericht wird die objektive Wahrheit festgestellt und nicht die tatsächliche Wahrheit.

Es werden tatsächlich Unschuldige und Schuldige für objektiv schuldig befunden und umgekehrt.
Entsprechend kann sich ja auch jeder selbst verteidigen solange kein Anwaltszwang herrscht. So gibt es tatsächlich unschuldige Menschen, in der USA sogar in der Todeszelle, die objektiv einwandfrei als schuldig verurteilt worden sind. Wie kann die Person es selbst verantworten sich gegen den Staat verteidigt zu haben, letztlich egal ob schuldig oder unschuldig aber insbesondere wenn er als unschuldiger objektiv einwandfrei für schuldig befunden wurde?
Denn gerade von einem Unschuldigen sollte man doch ein entsprechendes Gewissen erwarten dürfen, dass er sich nicht auch noch verteidigt (oder durch einen Anwalt verteidigen läßt) obwohl objektiv einwandfrei festgestellt wird, dass er schuldig ist?

SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81)
Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler.

>Der Anwalt stellt sich daher nicht auf die Seite eines Verbrechers, sondern achtet darauf, dass die Rechtsordnung aufrechterhalten wird. Sicherlich richtig ist, dass dadurch wirkliche Täter nicht bestraft werden. Würde das aber kein Anwalt tun, würde irgendwann die Willkür herrschen.

Muß nicht der Richter darauf achten?
Das würde ja bedeuten, dass für nicht anwaltlich vertretene Beschuldigte die Willkür herrscht?
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Wintermute*
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Fragen kann man definitiv nicht allgemein beantworten, das sieht jeder Strafverteidiger anders. Es gibt z.B. Strafverteidiger, die grundsätzlich nur Menschen vertreten, die sie für unschuldig halten. Ich für meinen Teil denke dagegen, dass solche Verteidiger den falschen Beruf haben.

Dann gibt es die Verteidigertypen, die sich tatsächlich als unabhängiges Organ der Rechtspflege sehen, und es gibt die, die eine solche Einstellung sogar als vollkommen unvereinbar mit dem Anwaltsberuf im Allgemeinen und einer Strafverteidigung im Besonderen ansehen. (Weshalb es ja nicht nur die Organtheorie, sondern z.B. auch die Vertragstheorie zur Frage der Stellung des Anwalts gibt.)

Auch ich denke, dass man sich als Strafverteidiger voll und ganz auf die Seite seines Mandanten stellen muss. Man ist eben nicht irgendwie unparteiisches, neutrales Organ, sondern Verteidiger. Verteidigung heißt Kampf für den Mandanten.
Kann man das nicht, sollte man das Mandat nicht übernehmen.

Allerdings natürlich nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Strafvereitelung darf ein Anwalt selbstverständlich nicht begehen.
Außerdem darf man natürlich auch den nötigen, professionellen Abstand nicht verlieren, da man dem Mandanten sonst gar nicht wirklich helfen kann.

Es ist allerdings auch so, dass fast jeder Strafverteidiger irgendwo seine persönlichen Grenzen zieht. Es gibt z.B. viele Verteidiger, die grundsätzlich keine Mandate übernehmen, in denen es um Kindesmissbrauch geht. Andere übernehmen keine Mordfälle oder keine Betäubungsmitteldelikte.

Ich dagegen habe zwar tatsächlich kein moralisches Problem mit der Vertretung von Mördern, Sexualstraftäter oder Drogendealern, aber ich glaube, ich hätte Herrn Ackermann (nur als derzeit gerade aktuelles, prominentes Beispiel) nicht besonders gerne verteidigt. (Mal abgesehen davon, dass ich mir in der Praxis garantiert nie darüber Gedanken machen muss, ob ich so ein Mandat übernehmen würde oder nicht. Sehr glücklich )

Gewisse Formen der Wirtschaftskriminalität ekeln mich einfach an. Wenn jemand, der eh schon alles hat, den Hals nicht voll genug kriegen kann und sich noch weiter auf Kosten anderer zu bereichern versucht, dann habe ich dafür tatsächlich gar kein Verständnis.

Anders ist es aber bei einem Mörder oder Vergewaltiger etc. Deren Taten lassen sich in aller Regel verstehen und nachvollziehen. Wobei "Verstehen und nachvollziehen" aber definitiv nicht mit verharmlosen oder gar billigen oder gut heißen verwechselt werden darf!

Ein Beispiel: Wenn jemand als Kind selbst jahrelang vergewaltigt und auf schwerste Weise misshandlt und gequält worden ist, dann wird aus diesem Kind später kein ganz normaler Erwachsener. (Wer das erwartet, der verharmlost die Folgen von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch tatsächlich!)

Aus so einem misshandelten Kind und ehemaligem Opfer wird statt dessen fast immer eine brutal gestörte Persönlichkeit. Traurige Wahrheit ist auch, dass so ein ehemaliges Opfer später sehr häufig selbst zum Täter wird.

Zum Beispiel kann die frühere Erfahrung der eigenen Schwäche und Machtlosigkeit, des totalen Ausgeliefertseins dazu führen, dass die Person später, als Erwachsener, selbst Macht und Stärke spüren möchte. Er will die Erfahrung des Ausgeliefertseins dadurch beseitigen, dass er jetzt derjenige ist, der andere, Schwächere in seiner Gewalt hat. (Verkürzt dargestellt.)

In solchen und vergleichbaren Fällen kann ich persönlich dann nachvollziehen, warum ein Mensch so geworden ist, dass er anderen Schaden zufügt. Ich finde es zwar schrecklich, dass es so gekommen ist und ich finde auch die Taten des jetzt erwachsenen Täters schrecklich.
Es ist also nicht so, dass ich solche Taten dann irgendwie verharmlose oder so. Im Gegenteil. Gerade weil ich weiß, wie schrecklich solche Taten sind, kann ich auch nachvollziehen, dass man solche Taten eben nicht unbeschadet übersteht.

Deshalb sehe ich einen solchen Mandanten dann eben nicht als schreckliche Bestie, der man am besten den größt möglichen Schaden zufügen sollte, sondern als Mensch, der Hilfe braucht. Und zwar Hilfe um seiner selbst Willen, aber auch Hilfe dazu, dass er aufhört, seinerseits Menschen zu verletzen.

Deshalb kann die Aufgabe eines Verteidigers in gewissen Fällen z.B. auch darin liegen, beim Mandanten die Bereitschaft zu wecken, sich quasi selbst "aus dem Verkehr" zu ziehen. Oft besteht diese Bereitschaft tatsächlich im Grunde auch schon. Man kann dann dabei helfen, dafür den besten Weg zu finden.

Ich habe in solchen Fällen auch nicht das geringste moralische Problem damit, dass z.B. ein schwerst gestörter Sexualstraftäter nicht bestraft wird, also nicht in den normalen Knast kommt. Da gehören solche Täter nämlich ganz sicher nicht hin!

Vielmehr muss dafür gesorgt werden, dass sie keinen anderen Menschen mehr schaden, weswegen eine dauerhafte Unterbringung manchmal tatsächlich die einzige Möglichkeit sein kann. Aber eben in einer entsprechenden, psychiatrischen Einrichtung, nicht im Knast.

(Obwohl die traurige Wahrheit auch ist, dass das Leben in vielen Knästen einer Unterbringung in so mancher psychiatrischen Einrichtung bei Weitem vorzuziehen ist. Auch mit der Hilfe ist es dort wahrlich nicht zum Besten bestellt. Das ist dann durchaus ein Punkt, der zu Gewissenskonflikten sorgen kann. Denn wenn die Unterbringung auf bloße Verwahrung unter grässlichen Bedingungen rausläuft, wie es häufig der Fall ist, wäre Knast aus Sicht des Mandanten eigentlich wirklich vorzuziehen.)

Zusammenfassend kann ich zu dem Thema sagen:

Gerade die Fälle, bei denen der "Durchschnittsbürger" extreme Bauchschmerzen hätte, sind die Fälle, bei denen ich meistens keine Probleme mit der Verteidigung habe.

Ich habe eher Probleme, wenn es sich um "Abgreifertum" handelt. Dabei muss es sich gar nicht unbedingt um Wirtschaftskriminalität von Firmenbossen etc. handeln.
Auch Massenphänomene wie Internetauktionshaus [Name geändert]-Betrug oder Hartz IV-Abzocke etc. finde ich oft ziemlich widerlich. Das sind dann Mandate, die ich durchaus auch ablehne. Da kommt es dann sehr darauf an, was für einen persönlichen Eindruck ich vom Mandanten habe.
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