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Mal angenommen, ein Wirt bewirtet eine Karnevalfeier und mitten drin im Saal schlägt Gast A den Gast B der anschließend über eine Stunde vor Ort (mitten im Saal) vom Notarzt behandelt werden muss. Da in dieser Zeit wegen dem Vorfall das ganze Programm unterbrochen worden ist und keine Musik mehr spielte sind fast alle Leute weggegangen. Hat der Wirt Schadensersatzanspruch gegen Person A wegen dem entgangenen Umsatz/Gewinn?
Sicher doch, jedoch hätte er zu Schadensminderung auch verlangen können das man die Behandlung im Krankenwagen oder Krankenhaus vornimmt. Ist kaum anzunehmen das das notwenig war.
Klaus
Ach ja beweisen muss man den Schaden auch noch _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Ist eben schlecht wenn man solche Kunden rein lässt.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
.... es wird natürlich schwer nachweisbar sein, wie viel Bier aufgrund des Vorfalles weniger getrunken wurde.
Was ist aber wen der Wirt das belegen könnte anhand der Umsätzen der letzten Jahre wo es immer ungefähr gleiche Umsätze gegeben hat und der Zeugen die dem Wirt gesagt haben das sie wegen dem Vorfall weggegangen sind und das würden sie auch bezeugen?
Danke und Gruß!
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