Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verschlechterung Rentenversicherung bei Versicherungswechsel
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verschlechterung Rentenversicherung bei Versicherungswechsel

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mza2696
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 10:35    Titel: Verschlechterung Rentenversicherung bei Versicherungswechsel Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

kann mir jemanden einen Tipp geben was ich hier tun kann.
Ich habe vor knapp 3 Jahren meine Rentenversicherung gewechselt. Mit der Zusage
ich habe absolut keine Verschlechterung meiner Leistung bzw. Rente.
Nachdem ich meine angesparte Rente bei der neuen Versicherung überwiesen hatte,
wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht den vereinbahrten Betrag von 248 Euro erhalte, sondern nur noch 221 Euro. Nach dem ich dies erfahren habe, habe ich diesen Vertrag versucht rückgänging zu machen. Meine Schreiben blieben unbeantwortet.
Ich hatte damal die Möglichkeit zu meiner alten Versicherung zurückzukehren.
Ende 2006 erhielt ich einen Schreiben, dass man hier nichtzs mehr ändern könnte.
Ich kann leider keinen Anwalt einschalten, da ich leider keine Rechtschutzversicherung habe.
Für einige Tipps bin ich dankbar.

Vielen Dank.
Gruss
rudolf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 05.02.07, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.