Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 2x Glasbruch beim PKW = 2x SB je 150€ ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

2x Glasbruch beim PKW = 2x SB je 150€ ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sardine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 08:56    Titel: 2x Glasbruch beim PKW = 2x SB je 150€ ? Antworten mit Zitat

Auf der Autobahn flogen Steine in einen PKW. Die Frontscheibe und Fahrerseitenscheibe wurden getroffen. Nach Schadensmeldung wollte die Versicherung keinen Gutachter schicken. Aussage der Vers. das 2x SB von je 150€ fällig werden, weil 2 Steine = 2 Schäden. Es war aber doch ein Schadenshergang, was die Versicherung aber nicht stört. Wer hat denn auch schon sowas gehört? oder erlebt?

Wünsche noch einen schönen Wochenstart.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

das ist vollkommen richtig so.

die selbstbeteiligung wird je schadenfall angerechnet. zwei steine, zwei scheiben, zwei schadenfälle.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 05.02.07, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
das ist vollkommen richtig so.
So klar sehe ich das nicht..., denn zutreffend wird
Zitat:
die selbstbeteiligung ... je schadenfall angerechnet.
. Und hier war das Schadensereignis "mehrere Steine flogen und trafen". Erst wenn die Steine im laufe der Fahrt von mehreren Brücken runtergekommen wären könnte man von mehreren Schadensfällen reden. Wenn irgendsoein Scheissrandalierer bei meinem Kombi alle 8 Scheiben nacheinander eintritt habe ich auch einen Schadensfall (und zusätzlich einen toten Randalierer)...
Nach oben
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Jupp, auf die Ursächlichkeit kommt es an...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe hier auch nur einen Schadensfall.
_________________
Bernd Steinbach
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.