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Verfasst am: 06.02.07, 15:07 Titel: 5 Jahre Laufzeit Rechtschutzversicherung rechtens?
Guten Tag, ersteinmal ein grosses Lob fuer dieses informative Forum.
Mein Problem ist folgendes, ich habe im Dezember meine Rechtschutz nun endlich gekuendigt da mir bisher noch nie in irgendeiner Weise geholfen wurde. Letzte Woche kam dann von denen die Rechnung fuer das naechste halbe Jahr.
Nach meinem Hinweis auf die Kuendigung kam dann heut morgen ein Brief in dem stand das die Laufzeit dieser Versicherung 5 Jahre seit und ich innerhalb dieser Zeit die Versicherung nicht kuendigen koenne. Nun habe ich hier im Buero die Vertraege nicht dabei aber der Vertreter der mir die Versicherung verkauft hat hat dies mit Sicherheit nicht erwaehnt und es wird wohl irgendwo im kleingedruckten stehen.
bei 5 jahresverträgen bieten die meisten versicherer einen rabatt von z.b. 10%. meistens werden dem kunden auch direkt 5 jahresverträge angeboten wobei der rabatt schon eingerechnet ist, dadurch sieht der beitrag günstiger aus.
die laufzeit von 5 jahren wird sowohl im antrag, als auch im versicherungschein vermerkt sein.
grundsätzlich sind auch längere verträge (wie früher oft üblich 10 jahre) nicht verboten. aber durch eine BGH (?)-entscheidung wurde dem kunden ab dem 5ten jahr ein kündigungsrecht eingeräumt. somit werden jetzt i.d.r. nur noch verträge mit einer laufzeit von max. 5 jahren angeboten (ausnahme lebens- und rentenversicherungen). _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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