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Verfasst am: 05.02.07, 15:52 Titel: Schutz bei Fahrdiensten
Hallo, ich weiß nicht, ob das Thema zum Versicherungsrecht passt oder nicht... Liebe Moderatoren, bitte verschiebts, wenns hier falsch ist
Also, folgender Sachverhalt:
Aus einer sächsischen katholischen Kirchgemeinde wollen einzelne Gemeindemitglieder einen Fahrdienst für Senioren organisieren, so dass auch die älteren Christen aus der Gemeinde die Möglichkeit haben, den Gottesdienst zu besuchen...
Es wird in Betracht gezogen, für den Fahrdienst Fahrzeuge des zur Kirchgemeinde gehörigen Klosters zu benutzen... Nach Rücksprache mit der Klosterleitung ist diese damit einverstanden, "klostereigene" PKW zur Verfügung zu stellen!
Nun meine Frage: Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, wenn während des Fahrdienstes etwas passiert? Wie sind die Fahrer und Insassen versichert? Wer haftet für evtl. entstehende Personen- und/oder Sachschäden im Schadensfall??
Verfasst am: 06.02.07, 08:00 Titel: Re: Schutz bei Fahrdiensten
ERWIN! hat folgendes geschrieben::
Nun meine Frage: Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, wenn während des Fahrdienstes etwas passiert?
Wie sind die Fahrer und Insassen versichert?
Ganz normal, über die Haftpflichtversicherung der Fahrzeuge, wie in jedem anderen PKW auch.
ERWIN! hat folgendes geschrieben::
Wer haftet für evtl. entstehende Personen- und/oder Sachschäden im Schadensfall??
wie immer, der Halter und ggf.der Fahrer. Oder auch der Halter und der Fahrer des unfallbeteiligten Fahrzeuges, je nachdem, wie sich der Unfall zugetragen hat.
Es gibt hier keine anderen Regelungen als sonst. Der Schadenersatzanspruch der Insassen ist von der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung umfasst. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
wenn regelmässig andere personen transportiert werden, ist es sicherlich kein fehler, mal über eine insassenunfallversicherung nachzudenken.
eine insassenunfallversicherung leistet zusätzlich zur haftpflichtversicherung, oder auch in den fällen, bei denen die haftpflichtversicherung nicht mehr greift. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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