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person a kauft bei einer kfz-werkstatt 1 eine neue batterie fürs auto. diese batterie ist nach nicht mal zwei monaten kaputt gegangen, wodurch eine menge folgekosten enstanden sind und die firma will die batterie nich mal zurücknehmen. die folgekosten sind u.a. hohe abschleppkosten, kosten für reparatur in kfz-werkstatt 2, neue batterie, zwei wochen lang bahn/bus/ straßenbahn fahren, etc. kfz-werkstatt 2 hat außerdem bestätigt, dass die batterie eindeutig nicht nutzbar war, d.h. keinen strom geliefert hat. hat die person a nun das recht die batterie der kfz-werkstatt 1 wieder zurückzugeben und das geld für die batterie wieder zu verlangen und hat person a das recht die kfz-werkstatt 1 für die entstandenen folgekosten (nachweise/rechnungen schriftlich vorhanden) haftbar zu machen und ebenfalls diese kosten zurück zu verlangen oder kann man das irgendwie anders regeln, (da person a ansonsten nicht in der lage wäre die ganzen kosten zu bezahlen, die ohne die defekte batterie nicht enstanden wären)
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