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Rizzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 06.02.07, 14:33 Titel: Retourenbeleg nicht mehr vorhanden |
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Hallo zusammen,
ich habe da mal ein paar Fragen.
A hat bei einem onlineshop etwas gekauft und da A die Ware nicht gefallen hat hat A eine Retoure beantragt. Der Versandhandel hat hierfür nach seinen Richtlinien einen Paketdienst beauftragt der die Ware bei A abgeholt hat. Das ganze war im Oktober 2006. Nun möchte das Versandhaus heute von A Geld haben, da die Retoure dort angeblich nie verbucht wurde. A hat den Beleg natürlich nicht mehr da A nach fast 4 Monaten derartige Dinge nicht mehr verwahrt.
Meine Fragen lauten also.
Kann das Versandhaus ernsthaft von A Geld einfordern, wenn der Abholdienst vom Versandhaus selber beauftragt wurde die Ware bei A abzuholen?
Muss A für die Ware doch bezahlen (die A ja nicht hat) obwohl diese im Auftrag des Versandhandels abgeholt wurde?
Hat A jetzt fast 4 Monate später ein Problem weil A diesen Belege nicht mehr hat?
Gibt es eine Aufbewahrungsfrist oder eine Verfallsfrist für derartige Belege?
Bitte um schnellstmögliche Hilfe sofern jemand über derartiges Bescheid weiß, da man A droht A müsse zahlen oder ein Inkassobüro würde sich der Sache annehmen.
Vielen Dank
Grüße
Rizzi |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 06.02.07, 15:07 Titel: |
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So einen Beleg hebt man auf. Am besten mal bei Transportunternehmen nachfragen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Rizzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 06.02.07, 15:47 Titel: super |
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das ist mal ne hilfreiche Auskunft. Soviel weis ich jetzt auch.
Da dies ein privates Unternehmen war gibt es dazu keine Nummer oder sonstiges.
Das ganze ist fast 4 Monate her und da kam bis gestern nie ein pieps. Daher wäre ich für Hilfe dankbar.
Hat jemand anderes noch ein paar fundiertere Aussagen ??
Vielen Dank
Rizzi
Zuletzt bearbeitet von Rizzi am 06.02.07, 16:05, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Rolf22 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 06.02.07, 15:54 Titel: |
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Gibt es einen Zeugen? |
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Rizzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 06.02.07, 16:04 Titel: |
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Ja der Ehepartner war dabei, aber ich weis nicht ob das ein guter Zeuge ist, da es ja der Ehepartner ist. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 06.02.07, 17:12 Titel: |
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Der Ehepartner ist auch als Zeuge gut, denn auch der geht in Knast für eine Falschaussage
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Rizzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 07.02.07, 14:27 Titel: |
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Danke mal vorab für die Auskünfte.
Aber gibt es nun gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Retourenbelege?
Kann das Versandhaus von A nach fast 4 Monaten wirklich noch Geld einfordern nur weil deren Logistik jetzt angeblich keinen Wareneingang verbucht hat, aber bisher nie auch nur piep gesagt hat? Gibt es da keine Fristen für derartige Einsprüche seitens des Versandhandels?
Gruß
Rizzi |
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Günni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.12.2004 Beiträge: 1232
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Verfasst am: 08.02.07, 01:06 Titel: |
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Rizzi hat folgendes geschrieben:: | Danke mal vorab für die Auskünfte.
Aber gibt es nun gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Retourenbelege? |
nein
Rizzi hat folgendes geschrieben:: | Kann das Versandhaus von A nach fast 4 Monaten wirklich noch Geld einfordern nur weil deren Logistik jetzt angeblich keinen Wareneingang verbucht hat, aber bisher nie auch nur piep gesagt hat? |
ja
Rizzi hat folgendes geschrieben:: | Gibt es da keine Fristen für derartige Einsprüche seitens des Versandhandels?
Gruß
Rizzi |
Doch, diese Frist nennt sich Verjährungsfrist und beträgt i. A. 3 Jahre.
Du wirst doch sicherlich noch wissen, wann du welchem Paketdienst wieviele Pakete zur Retoure an wen übergeben hast. Frag doch mal ganz lieb beim Paketdienst nach, ob sie dir dafür einen Abliefernachweis zusenden können. Erkundige dich aber vorher nach den Kosten des Abliefernachweises. _________________ mfg
Günni |
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Rizzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 09.02.07, 09:48 Titel: |
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Hallo Günni,
danke für deine Antworten.
Ich werde das ganze wohl an einen Anwalt übergeben, da ich es nicht einsehe für einen Fehler vom Versandhaus zu bezahlen.
Das Problem mit dem Paketdienst ist eine etwas längere Geschichte, da dieser nicht am vereinbarten Tag kam (der Fahrer konnte unsere Adresse angeblich nicht finden, trotz Navi) und mich der Abholdienst Abends um 22 Uhr anrief um zu sagen sie würden am nächsten Tag erst kommen. Sie kamen dann auch, aber wieder erst so um 22 Uhr und da war es schon so dunkel und ich konnte auf dem Wagen nichts erkennen.
Wir wohnen auf einem Bauernhof auf dem Land wo es weder Strassenbleuchtung noch sonstiges Licht gibt. Da ist außer dem Hof weit und breit gar nichts.
Der Paketdienst wurde aber vom Versandhaus angefrodert und nicht von mir, soll heißen das Versandhaus hat den Paketdienst persönlich mit der Abholung bei mir beauftragt.
Ich habe das Ding nur übergeben und das war es dachte ich eigentlich!! Es kam ja auch nie ein Ton. |
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