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Verfasst am: 07.02.07, 01:37 Titel: Vertrag für gemeinsames Unternehmen
hallo,
nehmen wir an A und B haben vor kurzemr eine art unternehmung gestartet die dieses jahr nun richtig anlaufen soll. B hat das ganze steuerrechtlich auf seine steuernummer angemeldet. da A und B sich die aufgaben aber von anfang an geteilt haben ist es A wichtig das auch vertraglich geregelt wird, dass A an der ganzen sache zu 50% beteiligt ist, einfach um eventuellen streitigkeiten und ungeklärtheiten aus dem wege zu gehen.
meine fragen dazu wären nun:
was müsste in so einem vertrag alles drin stehen? was müsste man beachten und was kommt dann an papierkram alles auf A und B zu? wie kann man so etwas für beide parteien am besten, sichersten und einfachsten regeln?
ich hoffe ich konnte mein anliegen einigermassen verständlich ausdrücken
vielen dank!
Zuletzt bearbeitet von angiee am 07.02.07, 12:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Hallo Angiee,
bitte den Sachverhalt allgemein formulieren. Nicht ("Mein Freund und ich..."), sondern "Nehmen wir an, A und B wollen ein Unternehmen gründen. Dabei kommt es A insbesondere darauf an, dass....... "oder so ähnlich
Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten der Gründung einer Gesellschaft (z.B GmbH, KG, GbR) hängt davon ab wieviel Geld zur Verfügung steht und wie die Haftung aussehen soll.
Hier sieht es so aus als wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts die passende Gesellschaftsform ist. Ein entsprechender Gesellschaftsvertrag sollte Regelungen enthalten über:
1. Name Sitz
2.Gesellschaftszweck
3.Dauer der Gesellschaft (befristet oder unbefristet)
4. Einlage (wer leistet welche Einlage)
5. Gewinnverteilung
6. Haftung im Innenverhältnis (im Aussenverhältnis d.h. ggü.Dritten haften die Gesellschafter beide)
7. Geschäftsführung/ Vertretung
8. Beschlussfassung
9. Kündigung der Gesellschaft
10. Regelungen über Entnahmen der Gesellschafter
Daneben gibt es noch einige Vereinbarungen die getroffen werden können (Urlaub, Krankheit, Auflösung, Ausscheiden u. Abfindung usw.)
Ein paar Gedanken dazu sollten A und B sich schon machen.
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