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Gebühren nach Wohnortswechsel

 
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kleineNie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 11:21    Titel: Gebühren nach Wohnortswechsel Antworten mit Zitat

Hallo Sehr glücklich

Ich bräuchte mal Hinweise zum folgenden Vorfall:

Frau A kauft sich ein Auto auf Ratenzahlung. Die monatliche Tilgung erfolgt per Lastschriftverfahren durch die Kreditbank . Viele Jahre lang läuft alles zur vollsten Zufriedenheit der Kreditbank . Dann zieht Frau A eines Tages um und gibt Ihre neue Anschrift direkt per Internet bekannt (Formular für Wohnortswechsel wurde auf der Internetseite der Kreditbank zur Verfügung gestellt.)
Nach 4 Monaten erhält Frau A eine Rechnung der Kreditbank über 25,50 €, da die Kreditbank angeblich keine Info über einen Wohnortswechsel erhalten hatte und demnach keine Zusendung des Jahreskontoauszuges möglich gewesen wäre. (Obwohl die Zusendung dieses Auszuges NUR AUF WUNSCH von Frau A rausgeschickt wird und dafür bereits eine Gebühr von 6,00 € berechnet wird.) Frau A jedoch forderte diesen Jahreskontoauszug bei der Kreditbank nicht an. Die Kreditbank stellte daraufhin eine kostenpflichtige Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Frau A ist jedoch der Meinung, da sie die Meldung für den Wohnortswechsel per Internet gemacht hat und bei der Kredittilgung keinerlei Probleme entstanden sind, hätte die Kreditbank keinen zwingenden Grund gehabt eine kostenpflichtige Auskunft beim Einwohnermeldeamt einzuholen. Dazu kommt, dass Frau A sich beim Einwohnermeldeamt erkundigt hat und ihr dort mitgeteilt wurde, dass diese Auskunft mit lediglich 5,00 € berechnet wird und nicht mit 25,50 €. Und Frau A glaubt auch, wenn die Kreditbank schon so frei ist und ihr eine Rechnung schickt, dann hätten sie ja wenigstens den Kontojahresauszug mitschicken können. (Für 25,50 € sollte das doch wohl möglich sein..... :-/ )

Nun ist Frau A sich nicht sicher, ob sie die 25,50 € bezahlen soll oder ob sie eine Möglichkeit hat, dagegen anzugehen. Wenn hier jemand ist, der Frau A sagen kann, ob es dafür ein Gesetz gibt und wo Frau A es finden kann, dann wäre sie sehr dankbar. Aber auch über Erfahrungsberichte von Personen in ähnlichen Situationen würde Frau A sich freuen.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Kunde ist gemäß AGB verpflichtet, der Bank die Adressänderung mitzuteilen.

Macht er dies nicht, und eine Adressnachforschung ist nötig, so berechnet die Bank Gebühren gemäß Preiverzeichnis oder legt diese gemäß BGB nach "billigem Ermessen" fest. Diese Gebühr setzt sich zusammen aus den Kosten der EMA und den eigenen Kosten der Bank (wobei 25 € richtig viel sind).

Da die Bank hier die Adresse fristgerecht erhalten hat, liegt der Fehler bei der Bank. In einem Rechtsstreit stellt sich hier die Frage nach der Beweisbarkeit. In der Praxis sollte dies ein klarer Fall für eine unbürokratische Kulanzentscheidung der Bank sein.
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