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Freispruch trotz Tat?
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efreet
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 16:06    Titel: Freispruch trotz Tat? Antworten mit Zitat

Hallo,

stellt euch folgenden Fall vor:

Der Fahrer eines Autos drängelt auf der Autobahn und überholt sehr brenzlig. Herr A aus dem überholten Fahrzeug merkt sich das Kennzeichen und zeigt Ihn an.
Bei der Verhandlung sagen der Fahrer A und seine beiden Zeugen zum Tathergang aus, können sich aber nicht mehr daran erinnern, wer gefahren ist bzw ob der Fahrer ein Mann oder eine Frau war.
Der Angeklagte Z behauptet nun, er sei garnicht gefahren, da er sich verletzt hatte, statt dessen sei seine Frau gefahren. Diese macht als Zeuge von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Der Angeklagte wird freigesprochen.

Hat man nun noch eine Möglichkeit (erneute Anzeige), die Fahrerin zur Verantwortung zu ziehen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 16:30    Titel: Re: Freispruch trotz Tat? Antworten mit Zitat

efreet hat folgendes geschrieben::

Hat man nun noch eine Möglichkeit (erneute Anzeige), die Fahrerin zur Verantwortung zu ziehen?


Das würde wohl zum selben Ergebnis in grün führen.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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efreet
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Aber sie kann ja nun nicht mehr sagen, sie sei nicht gefahren. Und wenn sie erneut die Aussage verweigert, kommt trotzdem nurnoch sie in Frage, da Z ja nun schon einmal ausgesagt hat, er sei nicht gefahren.

Ich versteh das nicht. Es ist eindeutig, dass mit diesem Fahrzeug die Tat begangen wurde. Zwei Leute im Auto, einer von beiden hat ausgesagt, er sei nicht gefahren. Bleibt ja nurnoch 1 Person übrig?!
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

efreet hat folgendes geschrieben::
Aber sie kann ja nun nicht mehr sagen, sie sei nicht gefahren.


Als Angeklagte kann sie alles sagen.

efreet hat folgendes geschrieben::
Und wenn sie erneut die Aussage verweigert, kommt trotzdem nurnoch sie in Frage, da Z ja nun schon einmal ausgesagt hat, er sei nicht gefahren.


Das hat er als Angeklagter gesagt; da kann er alles behaupten.

Und im neuen Verfahren gegen seine Frau wird er vermutlich die Aussage verweigern.

Und A und seine beiden Zeugen haben ja nun nix brauchbares gesehen.

Wo ist da der Beweis?

Vielleicht ist ja nun doch der Z gefahren.
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efreet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
im neuen Verfahren gegen seine Frau wird er vermutlich die Aussage verweigern.
Und A und seine beiden Zeugen haben ja nun nix brauchbares gesehen

Doch, das Auto. Und da Autos noch nicht von alleine fahren, wird es wohl jemand geführt haben? Es ist ja wohl eindeutig, dass die beiden unter einer Decke stecken. Warum werden in so einem Fall nicht beide bestraft?

Sowas lässt unser Rechtssystem also zu? Wofür brauchen wir denn dann überhaupt eins, wenn es ständig unterwandert wird?
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.01.07, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

efreet hat folgendes geschrieben::
Es ist ja wohl eindeutig, dass die beiden unter einer Decke stecken. Warum werden in so einem Fall nicht beide bestraft?
Weil in diesem Fall einer für etwas bestraft würde, was er nicht begangen hat. Und dass die beiden nachts kuscheln begründet keine Straftat, Sippenhaft gibts nicht.
Zitat:
Sowas lässt unser Rechtssystem also zu?
Ja.
Zitat:
Wofür brauchen wir denn dann überhaupt eins, wenn es ständig unterwandert wird?
Weil nicht alle Fahrzeugführer verheiratet sind bzw die Entlastungszeugen mit im Auto führen. Was übrigens auch nichts hilft, wenn es den geschädigten gelingt, den Fahrzeugführer zu beschreiben (welche Frau trägt die Haare kurzgeschoren, hat einen 3-Tage-Bart ausser im Bereich des rautenförmigen feuerroten Storchenbisses unter dem rechten Auge und eine markante Tätowierung auf dem rechten muskulosen Unterarm "Alles Schlampen ausser Mutti"?)...
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efreet
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also werden hier verheiratete besser gestellt als Unverheiratete. Soviel also zu "alle Menschen sind gleich". Welcher Zweck verbirgt sich denn noch hinter dem Aussageverweigerungsrecht, außer Vertuschung von Straftaten? Ich denke jeder, der nichts zu befürchten hat, kann auch eine Aussage machen. Also kann im Umkehrschluß jedem, der die Aussage verweigert, unterstellt werden, dass er etwas verbirgt was zur Aufklärung des Falls beitragen könnte.

Zitat:
Weil in diesem Fall einer für etwas bestraft würde, was er nicht begangen hat

Ja, aber so würde der eine von beiden, der nicht gefahren ist, mitbestraft werden. Um dieser ungerechten Strafe zu entgehen, ist er gezwungen, die Wahrheit zu sagen.

Was ist denn bei einem Mord, der von nem Zwilling verübt wurde? Beide wurden am Tatort gesehen, jedoch schiebt es Zwilling A auf B und B auf A. Oder beide verweigern die Aussage. Werden dann beide freigesprochen, weil die Schuldfrage nicht geklärt werden kann?

Mal ernsthaft: So, wie in unserem Rechtssystem gedreht und gewendet werden kann (alles Auslegungssache), ein Freispruch am Ende nur vom Geld abhängt (wer kann sich den besseren Anwalt leisten), da braucht man doch keins...
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
efreet hat folgendes geschrieben::
Also werden hier verheiratete besser gestellt als Unverheiratete. Soviel also zu "alle Menschen sind gleich". Welcher Zweck verbirgt sich denn noch hinter dem Aussageverweigerungsrecht, außer Vertuschung von Straftaten? Ich denke jeder, der nichts zu befürchten hat, kann auch eine Aussage machen. Also kann im Umkehrschluß jedem, der die Aussage verweigert, unterstellt werden, dass er etwas verbirgt was zur Aufklärung des Falls beitragen könnte.

der Sinn des Zeugnisverweigerungsrechtes für Angehörige ist natürlich, diese von der Seelenqaul zu befreien, gegen Ihren Ehepartner oder sonstigen nahen Verwandten aussagen zu müssen. Dass dieses Recht auch zur Vertuschung von Straftaten "missbraucht" werden kann, liegt auf der Hand, wird aber, m.E. sinnvollerweise, vom Rechtssystem hingenommen.

efreet hat folgendes geschrieben::

Was ist denn bei einem Mord, der von nem Zwilling verübt wurde? Beide wurden am Tatort gesehen, jedoch schiebt es Zwilling A auf B und B auf A. Oder beide verweigern die Aussage. Werden dann beide freigesprochen, weil die Schuldfrage nicht geklärt werden kann?

Genau so ist es!
Stellen Sie sich vor, Sie wären Zwilling B und wüssten deshalb, dass Zwilling A den Mord begangen hat. Nachweisen ließe sich aber nichts.
Was würden Sie sagen, wenn beide, Sie und Zwilling A, wegen des Mordes verurteilt würden? Oder gar NUR Sie, weil die Umstände eher auf Sie als Täter hindeuten ohne jedoch alle Zweifel auszulöschen?

efreet hat folgendes geschrieben::

Mal ernsthaft: So, wie in unserem Rechtssystem gedreht und gewendet werden kann (alles Auslegungssache), ...., da braucht man doch keins...

Eines der allerwichtigsten Grundprinzipien des deutschen Rechtssystems ist, dass nur derjenige bestraft werden kann, dem die Tat nachgewiesen werden kann bzw. bei dem der Richter zu der Ansicht gelangt, jener sei der Täter. Hat das Gericht Zweifel, so darf es nicht verurteilen und muss den Angeklagten freisprechen.
Das deutsche Rechtssystem lässt im Zweifel eben lieber einen vielleicht Schuldigen laufen als dass es einen vielleicht Unschuldigen verurteilt. Und nach meiner Meinung ist das auch besser so.

Ich kann nur an Sie appellieren, sich in die jeweilige Situation hineinzuversetzen:
Möchten Sie durch Ihre Aussage dazu beitragen müssen, dass Ihr Ehepartner, den Sie (so hoffe ich) lieben, verurteilt wird?
Möchten Sie als Zwilling B für die Taten (mit-)bestraft werden, die der Zwilling A begangen hat?
Möchten Sie tatsächlich lieber gar kein Rechtssystem haben, statt einem, welches Gnade vor Recht ergehen lässt und dabei riskiert, dass auch mal ein Schuldiger freigesprochen wird - aber möglichst zu verhindern versucht, dass ein Unschuldiger bestraft wird?

gez. Lempel
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

efreet hat folgendes geschrieben::
Also kann im Umkehrschluß jedem, der die Aussage verweigert, unterstellt werden, dass er etwas verbirgt was zur Aufklärung des Falls beitragen könnte.


Denkfehler. Es ist sicher auch Ihnen bekannt, daß niemand sich selbst belasten muß. Was passiert nun, wenn der A betrunken gefahren ist, der B aber behauptet, gefahren zu sein? Warum sollte A gezwungen sein, seine Tat zuzugeben? Folglich darf auch aus der Aussageverweigerung nichts Negatives geschlossen werden, ansonsten würden elementare Rechte ausgehöhlt.

Eine Diskussion "sollte das Aussageverweigerungsrecht abgeschafft werden" paßt aber besser ins Rechtsphilosophie-Forum.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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efreet
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der Sinn des Zeugnisverweigerungsrechtes für Angehörige ist natürlich, diese von der Seelenqaul zu befreien,
Dass dieses Recht auch zur Vertuschung von Straftaten "missbraucht" werden kann, wird vom Rechtssystem hingenommen

Hier werden also einzelne, persönliche Interessen vor die Interessen der Allgemeinheit, nämlich der Aufklärung von Straftaten, gestellt?

Das find ich ja toll (ironie)!
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht Ihnen doch frei, eine Partei zu wählen, die die StPO ändern will.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 01.02.07, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

efreet hat folgendes geschrieben::

Hier werden also einzelne, persönliche Interessen vor die Interessen der Allgemeinheit, nämlich der Aufklärung von Straftaten, gestellt?


Wer ist denn bitteschön "die Allgemeinheit"? Sind das nicht ganz viele Individuen die alle irgendein persönliches Intersse haben?
Und was hat "die Allgemeinheit" denn davon, wenn Unschuldige verurteilt werden, nur um auszuschießen, dass auch mal ein Schuldiger nicht verurteilt wird?
Ich vermute, "die Allgemeinheit" wird recht schnell die Schnauze voll haben, von so einer Rechtssprechung.
Ich habe das Gefühl, sie möchten gar nicht in einem Rechtsstaat leben, in dem jeder solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen wurde.
Suchen sie sich doch eine Monarchie oder nette Diktatur aus und ziehen sie in das entsprechende Land. Mal gucken, wie lange sie es genießen, in einem Land zu leben, in dem rechtliche Willkür an der Tagesordnung steht. (wobei ich anmerken möchte, dass damit keine konkrete Monarchie gemeint sind)
Seien sie doch lieber froh, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem sie nicht einfach so mal eben verurteilt werden können.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
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Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Lieber efreet. Ich schließe mich meinen Vorrednern voll inhaltlich an. Seien Sie froh, dass sie in einem Rechtsstaat leben. Auch wenn in Deutschland nicht alles perfekt ist.
Anzumerken wäre noch: Hätte A. und seine zwei Zeugen besser aufgepaßt und sich das Gesicht des Fahrers gemerkt, wäre die Sache ganz anders gelaufen. Der Richter kann nicht einfach nach Gutsherrenart jemanden verurteilen nur weil der Anzeigende es denn so will. Winken

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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efreet
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 01.02.07, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Richter kann nicht einfach nach Gutsherrenart jemanden verurteilen
Aber das Geschrei ist wieder groß, wenn was passiert, siehe Mercedestestfahrer...
Und im geschilderten Fall ist es ja wohl offensichtlich, dass sich hier schön der Lücken bzw Möglichkeiten des Gesetzes bedient wurde... Autos fahren nicht von alleine. Und wenn nur 2 Personen drin waren und die Eine angibt, es nicht gewesen zu sein, dann war es automatisch die Andere. Warum wird in so einem Fall nicht verurteilt?

Zitat:
Wer ist denn bitteschön "die Allgemeinheit"?
In meinen Augen sind das alle Menschen, die in einem Staat leben. Klar hat jeder unterschiedliche Interessen, aber ich denke doch, dass alle an Gerechtigkeit interessiert sind. Und wenn es ganz offensichtlich Möglichkeiten gibt, das Rechtssystem auszuhebeln, dann ist das doch nicht gerecht?

Ich finde es schon Wahnsinn, wie vom Deutschen verlangt wird, er möge sich immer seiner Rechte und Pflichten bewusst sein (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), aber ein Jurist studiert mind. 5 Jahre, um sich einigermaßen auszukennen Smilie
Außerdem ist meiner Meinung nach Deutschland sowas von überreguliert mit seinen ganzen Gesetzen... Wie kann es zb sein, dass im GG (dem höchsten Gesetz) steht "alle Menschen sind gleich", aber gleichzeitig steht drin "nur Männer müssen zum Bund". Das ist ein Widerspruch in sich..
Ein anderes gutes Beispiel fällt mir ein:
Es ging um zwei Ehepaare, die Urlaub auf einer "Baustelle" gemacht haben. Beide haben den Veranstalter angeklagt. Bei der einen Familie war die Klage erfolgreich, bei der anderen wurde die Klage abgewiesen. Die Bedingen waren komplett die gleichen, außer dass einmal der 3. und einmal der 5. Senat entschieden hat. Ist das gerecht, wenn unsere Gesetze es zulassen, bei dem gleichen Sachverhalt einmal positiv und einmal negativ im Sinne der Anklage zu urteilen? Ich glaube nicht!

Ich bin auch froh, nicht in einem Staat zu leben, wo Willkür herrscht, dennoch darf man doch vor Verbesserungen nicht die Augen verschließen und auf immer auf Länder verweisen, bei denen es schlechter ist als bei uns?
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
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BeitragVerfasst am: 01.02.07, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Lieber efreet. Bitte nennen Sie mir einen Staat der diesen Fahrer oder Fahrerin aufgrund dieser dünnen Beweislast verurteilt hätte. Irgendwie scheinen Sie es nicht begreifen zu wollen.
Wenn es A nicht war, muss es B gewesen sein. B. soll Ihrer Meinung nach verurteilt werden, da A abstreitet gefahren zu sein. Jetzt gehen wir mal davon aus, dass es noch C und D gibt. A, B und C streiten ab gefahren zu sein. Man verweigert die Aussage oder macht von seinem etwaigen Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Ergo war es dann, so nach Ihrer Facon, D. D. soll also verurteilt werden, obwohl es B. war. Das heißt also im Umkehrschluss, dass immer jemand verurteilt werden muss damit die Gerechtigkeit siegt?
Dann würden wir in einer Diktatur leben.

Grüssle Mit den Augen rollen
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