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Verfasst am: 07.02.07, 14:16 Titel: Täuschung gemäss Lebensmittel und Bedarfsgegeständegesetz?
Hallo zusammen!
Der Hersteller eines Kräuterquarks hat auf dem Etikett seines Produktes ein Emblem aufgedruckt auf dem zu lesen ist: Bundesministerium für Gesundheit gesünder mit Jodsalz
Ich frage mich ob da nicht ein Verstoss gegen § 11 Lfgb vorliegt? http://bundesrecht.juris.de/lfgb/__11.html
Wie würdet ihr das beurteilen?
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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