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Kann jeder Betreuung beim Vormundschaftsgericht beantragen?

 
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Nora Herke
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.04, 22:43    Titel: Kann jeder Betreuung beim Vormundschaftsgericht beantragen? Antworten mit Zitat

Mein Vater ist zur Zeit geistlich nicht mehr so auf dem Damm und ich weiß nicht ob das
nochmal besser wird deshalb spiele ich mit dem Gedanken eine Betreuung beim
Vormundschaftsgericht zu beantragen.
Kann diese Betreung jeder beantragen zB. meine Tochter oder eine andere Person die
mit meinem Vater in einem Haus wohnt? Zu dieser Betreuung gehören unter anderem
Bankgeschäfte und Post also alles wo unterschrieben werden muß.
Und wie ist die Vorgehensweise, muß der Antragsteller zuerst beim Hausarzt ein
Attest erstellen lassen und dann zum Vormundschaftsgericht gehen oder umgekehrt?

Viele Grüße Nora.
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kati2000
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.04, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nora, ja ihr als Verwandte könnt die Betreuung beantragen. Hierfür kann das Attest des Hausarztes herangezogen werden, muss aber nicht. Man kann diesen Antrag beim Vormundschaftsgericht stellen. Dieses wird dann einen Gutachter beauftragen, der erstellt das Gutachten im Auftrag des VormG.

Gibt es denn jemanden in der Familie, der die Betreuung übernehmen könnte/wollte?

Wenn nicht, muss mit Kosten für den Vater gerechnet werden, wenn noch Geld da ist. Ich sage nur 31,-- € aufwärts die Stunde + MWSt. Wenn Geldangelegenheiten, Häuser, Vermögen dranhängt, wird meist ein RA vom Gericht beauftragt und der kostet noch mehr. All dieses Geld wird mal von der Erbschaft abgehen und Verwandte haben - sobald ne Betreuung eingerichtet ist - so gut wie keinerlei Mitspracherecht. Auch nicht bei einer Absetzung des Betreuers. Also bevor das Geld an einen Betreuer geht, überlegt Euch, ob ihr nicht selber betreuen wollt, ehrenamtlich. Anfangs der Betreuung wird alles Vermögen, Hausrat, Konten, alles aufgenommen vom Betreuer. Es kommt keiner mehr ans Sparkonto von den Kindern.Auch irgendwelche Geldzuwendungen sind nicht ohne weiteres möglich, da ab dann alles vom Betreuer bewilligt werden muss. Es ist also wirklich hier Vorsicht geboten. Kosten der Betreuung können bis zu 10 Jahre nach der Betreuung zurückgefordert werden vom Staat, wenn dieser die Kosten verauslagt hat. Auch von den Erben!
Im Laufe der Jahre kommt da einiges zusammen. Es kommt halt drauf an, wie hoch der Stundenaufwand des Betreuers ist. 4 -6 Stunden pro Monat sind normal x 31 €/Std., RA ca. 80 €/Std.
Berufsbetreuer (kein RA):
Beispiel: Zeit 1.08. bis 31.10:
Aufwendungsersatz €: 63,74
Vergütung 511,50
Umsatzst. 92,04
Gesamt: 667,28 für 3 Monate,
umgerechnet 220,-- €/Monat.= 16,50 Stunden

Wäre der Betreute mittellos i.S. von § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB i.V. m. § 1836d BGB ? Mittelosigkeit ca. 4.000,-- € (will mich aber nicht festlegen, können auch 3.000,-- € sein). War jetzt ausführlich genug?
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Nora Herke
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kati 2000,
die Betreuung würde unentgeltlich in der Familie bleiben denn es geht ja Momentan nur
um Kontenbewegungen bei der Sparkasse und Erledigung der Post.
Aber welche Rechte hat dann ein Betreuer alle was Geldangelegenheiten betrifft und
was würde ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Gutachter kosten?

Liebe Grüße Nora.
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Ralf T.
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

@ Kati 2000

Richtig und wichtig....Ihr Hinweis zu den Rechten der Verwandten nach Bestellung eines Betreuers muss eigentlich ganz dick unterstrichen werden.

Ich stehe vor dem Problem daß der Betreuer (RA) und auch das Vormundschaftsgericht der Ansicht sind : gegenüber den Verwandten - Töchter der Betreuten - besteht keine "Auskunftspflicht".
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AndreasHL
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 10:11    Titel: Betreuung einrichten Antworten mit Zitat

Hallo,

nun mal bitte nicht gleich vom schlimmsten Fall ausgehen - Rechtsanwalt als Betreuer.

Wenn sich jemand (Kinder, Enkel, andere Verwandte) findet, der die Betreuung ehrenamtlich führt, dann kann das für Null Euro gemacht werden.

Zu steht dem ehrenamtlichen Betreuer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 323,-- Euro pro Jahr. Wir ehrenamtlichen sind eben echte Großverdiener. Sehr glücklich

Schade finde ich persönlich nur, das den vom Gericht benannten Betreuern (also wenn keine Verwandten die Betreuung übernehmen wollen) kaum Betreuungen überlassen werden, wenn es um etwas mehr Geld geht.

Der ehrenamtliche Betreuer ist irgendwie das letzte Glied in der Kette, er/sie bekommt meist nur Betreuungen von Sozialhilfeempfängern und relativ verarmten. Da haben die Anwälte eine ganz starke Lobby, die reissen sich alles unter den Nagel, was etwas schwieriger ist, und verdienen gut dabei.

Die ehrenamtlichen werden offenbar für zu doof gehalten, diese Tätigkeit auszuführen.

Gruss

Andreas
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 11.12.04, 10:33    Titel: Re: Betreuung einrichten Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Schade finde ich persönlich nur, das den vom Gericht benannten Betreuern (also wenn keine Verwandten die Betreuung übernehmen wollen) kaum Betreuungen überlassen werden, wenn es um etwas mehr Geld geht.


Komisch, wie könnte man auf die Idee kommen, dass bei Betreuung die Gefahr von Inkompetenz und Veruntreuung besteht. Dass ein Anwalt, der eine Haftpflicht hat, der Mitarbeiter hat, so dass man von ihm die Dokumentation seiner vermögensverwaltenden Tätigkeit verlangen kann, der in rechtlichen Fragen generell sachkundiger ist da aus Sicht des Gerichts bevorzugt werden könnte.

Zitat:

Der ehrenamtliche Betreuer ist irgendwie das letzte Glied in der Kette, er/sie bekommt meist nur Betreuungen von Sozialhilfeempfängern und relativ verarmten.


Ich hoffe, Ihnen tut leid, was Sie da geschrieben haben und Sie meinten es nicht SO.

Zitat:

Da haben die Anwälte eine ganz starke Lobby, die reissen sich alles unter den Nagel, was etwas schwieriger ist, und verdienen gut dabei.


Betreute sind kein Wanderpokal.

Zitat:

Die ehrenamtlichen werden offenbar für zu doof gehalten, diese Tätigkeit auszuführen.


Das wundert mich NUN auch nicht mehr.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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ameise
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

findige anwälte verstehen schon geld zu machen. wenn die klientel ausbleibt,macht man betreuungen. der mensch fängt beim abi erst an .der ehrenamtliche betreuer darf das hinterteil abputzen ,die dukaten fängt der im nadelstreifen -ehrlich a -la. berlusconi lojal ,kompetent.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.12.04, 14:17    Titel: Re: Betreuung einrichten Antworten mit Zitat

Alba hat folgendes geschrieben::
AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Schade finde ich persönlich nur, das den vom Gericht benannten Betreuern (also wenn keine Verwandten die Betreuung übernehmen wollen) kaum Betreuungen überlassen werden, wenn es um etwas mehr Geld geht.


Komisch, wie könnte man auf die Idee kommen, dass bei Betreuung die Gefahr von Inkompetenz und Veruntreuung besteht. Dass ein Anwalt, der eine Haftpflicht hat, der Mitarbeiter hat, so dass man von ihm die Dokumentation seiner vermögensverwaltenden Tätigkeit verlangen kann, der in rechtlichen Fragen generell sachkundiger ist da aus Sicht des Gerichts bevorzugt werden könnte.

Hallo,

Es wird dauernd auf den Betreuern "!rumgetrampelt" (TV, Zeitschriften), dass der/der Betreuer mal wieder jemanden betrogen haben. Und a) kommt das tatsächlich immer wieder vor, b) Schützt der Anwaltsberuf wohl kaum davor, dass diese Menschen nicht betrügen.

Schwarze Schafe gibt es immer, und wer betrügen will tut das auch. Es ist billig, sich hinter einem Beruf (Anwalt) und der Rechenschaftspflicht (nebst Büro) zu verschanzen, denn Rechenschaftspflicht habe ich auch, nur kein eigenes Büro.

Zitat:

Der ehrenamtliche Betreuer ist irgendwie das letzte Glied in der Kette, er/sie bekommt meist nur Betreuungen von Sozialhilfeempfängern und relativ verarmten.


Ich hoffe, Ihnen tut leid, was Sie da geschrieben haben und Sie meinten es nicht SO.

Nö, nix da. Von meinen Betreuten bezieht nur eine keine Sozialhilfe, sollte sie aber jetzt in ein Seniorenheim gehen, dann sind bald alle Sozialhilfeempfänger.

Zitat:

Da haben die Anwälte eine ganz starke Lobby, die reissen sich alles unter den Nagel, was etwas schwieriger ist, und verdienen gut dabei.


Betreute sind kein Wanderpokal.

Was soll uns dieser Satz sagen ?

Zitat:

Die ehrenamtlichen werden offenbar für zu doof gehalten, diese Tätigkeit auszuführen.


Das wundert mich NUN auch nicht mehr.


So bringt man Polemik in eine Diskussion. Ausserdem geht es darum, was wen wundert, sondern wie die Wirklichkeit bei Betreuten und Betreuern aussieht.

Ich darf noch anfügen, dass es inzwischen in ganz Deutschland Anwaltskanzleien gibt, die nichts anderes machen als Betreuungen zu führen.

Zwischenzeitlich habe ich schon einige Betreuungen von anwälten überrnommen. Wenn ich dann man nachfragte oder in den Vorgang blickt, wie oft hatte wohl ein Anwalt persönlichen Kontakt mit den Betreuten ? Im Durchschnitt 1 Mal pro Jahr, mitunter nicht einmal das. Beweisbar.

Gruss

Andreas
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AndreasHL
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 14:21    Titel: Betreuung Antworten mit Zitat

ameise hat folgendes geschrieben::
findige anwälte verstehen schon geld zu machen. wenn die klientel ausbleibt,macht man betreuungen. der mensch fängt beim abi erst an .der ehrenamtliche betreuer darf das hinterteil abputzen ,die dukaten fängt der im nadelstreifen -ehrlich a -la. berlusconi lojal ,kompetent.


Hallo,

völlig richtig. Siehe mein anderes Posting: wann geht denn mal ein Anwalt zum Betreuten ? Der weiss doch gar nicht, was er dem betreuten sagen soll. Dem ist das alles zu "igitt", der Betreute wird im Notfall in der Kanzlei empfangen, da kann man ihn bei Bedarf hinaus komplimentieren, fertig.

Gruss

Andreas
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ameise
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

für diese worte küsse ich dich bleibe betreuer wenigstens eine ehrliche haut,gott segne dich -obwohl ich mit dem auch nichts am hut habe--das bodenpersonal ist ebenfalls inkompetent und raffgierig. grüsse eine sehr glückliche ameise.
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kati2000
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf, wenn das Gericht meint, es bestehe keine Auskunftspflicht, dann schaltet mal einen RA ein, der die Akte beizieht des VormG. Wenn nicht irgendwelche Seiten vorher entfernt werden vor Versendung der Akte, könnt ihr z.B. auch die Abrechnung des Betreuers sehen. Ich hab's auch so gemacht. Einsicht in die Akte. Da kamen Dinge raus, von denen ich ohne Einsicht nie was erfahren hätte. Verwandte, Eltern, Kinder, haben das Recht zur Einsicht, aber bitte einen RA damit beauftragen, die Akte beizuziehen.

Wenn die Betreuung, ohne Gericht einschalten, in der Familie bleiben soll, müßt ihr Euch alle einig sein, wer hebt Geld ab mit Kontovollmacht/Generalvollmacht usw. Wer verwahrt die Kontoauszüge zur Einsicht für die Geschwister, Kinder, Eltern. Extra Ordner anlegen und peinlich genau alles aufheben und dokumentieren. Die Verwandten sollten sich nicht gegeneinander vor den Karren fahren, denn dann hat ja das Gericht für den Fall eines Falles die Ausrede, es ginge nicht in der Verwandtschaft, weil Mißtrauen oder Uneinigkeit herrscht.

Da ich selber im jur. Bereich tätig bin, wurde die Betreuung meinerseits abgelehnt mit der Begründung, die Betreute benötige eine Betreuerin, die auf dem sozialpädag. Bereich fit sei.

Vom sozialpädag. habe ich dort noch nix gemerkt, das BetrR wird immer zu Gunsten der Betreuten ausgelegt und größtenteils gegen die Verwandschaft gearbeitet. Beschlüsse erwirken und Gespräche mit der Vormundschaftsrichterin kann auch eine Betreuerin, die nicht Sozialpädag. studiert hat.
Bisher habe ich im Laufe der Jahre mehr bewegt, als die gerichtlich beauftragte Betreuerin, die gerade mal alle 14 Tg. für etwa 2 Stunden sich mit der Betreuten unterhält (Anfahrt in den 2 Stunden eingeschlossen).

Und an die Betreuungsbehörde sich zu wenden, ist ohnehin zwecklos, da sie Pro-Betreuer ist, praktisch das Vermittlungsglied zwischen VormG und Betreuer. Gruss
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AWe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2004
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 11.12.04, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nora,
warum denn gleich mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen?

Rennen Sie bloß damit nicht freiwillig zum Gericht! Es gibt kein Gesetz, das einen zwingt, die Betreuung für Angehörige über gerichtliche Verfügung zu erwirken.

Wenn noch nichts unternommen wurde und solange Ihr Vater nicht durch amtsärztliches Gutachten für „nicht geschäftsfähig“ erklärt ist, kann er auch noch ganz normal Bankvollmacht erteilen sowie eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für denjenigen ausstellen, der ihn tatsächlich betreuen soll.
Aber wenn, dann machen Sie das bald, denn es kann tatsächlich JEDER -auch der böse Nachbar- die Betreuung bei Gericht beantragen!

Um ganz sicherzugehen, sollte Ihr Vater am besten eine notarielle Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht für den von ihm gewünschten Bevollmächtigten erteilen! Ist garnicht so teuer.
Auf alle Fälle ist es billiger als eine evtl. gerichtliche Betreuung und spart Ihnen viel Ärger!
Denn auch wenn Fam.Ang. als Betreuer eingesetzt werden, können sie nicht frei entscheiden, müssen vieles vom Gericht genehmigen lassen und jährlich Rechenschaft ablegen!

Gruß,
AWe
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