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Sachschaden an Mietwohnung durch Katze

 
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cete95
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Anmeldungsdatum: 07.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 23:28    Titel: Sachschaden an Mietwohnung durch Katze Antworten mit Zitat

Hallo, folgener Sachverhalt

Familie mit 2 Katzen fährt für 2 Wochen in den Urlaub, das erste Mal (in knapp 2 Jahren), das die Katzen durch andere betreut werden. Nach der Rückkehr wird festgestellt, das der Kater die Türzargen (Holz) angesprungen und so zerkratzt hat.

Privathaftplicht-Versicherung will nicht zahlen, da

1)angeblich die Katzen über einen längeren Zeitraum die Schäden verursacht hätten und
2) es sich um Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung

handle und diese nicht mitversichert seien.

Fragen. Hat die Versicherung richtig arguementiert? Was bedeutet längerer Zeitraum..sind 2 Wochen im Verhältnis zu 2 Jahren ein längerer Zeitraum? Wenn ja, ist das zerkratzen Verschleiß? Das beinhaltet doch den natürlichen Verschleiß wie z.B. bei Bremsscheiben oder die Abnutzung eines Teppichs über einen langen Zeitraum.

Wie sollte man argumentieren oder ist dies ein Klassiker, der aussichtlos ist?!
Frage
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, der Vn muss den Beweis antreten, dass der Schaden nicht wie vom Versicherer angenommen entstanden ist.
Kann man dies nicht, so ist es wohl aussichtslos. Soviel zur grundlegenden Situation.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Nunja, der Vn muss den Beweis antreten, dass der Schaden nicht wie vom Versicherer angenommen entstanden ist.


nee, umgekehrt: wenn sich der Versicherer auf einen Ausschlusstatbestand berufen will, trägt er grundsätzlich die Beweislast.

Die Rechtsprechung kommt ihm hier allerdings entgegen: ich hab drei Urteile gefunden, wonach die Beschädigung einer Mietwohnung durch Kratzschäden von Haustieren als "übermäßige Beanspruchung" angesehen wird: LG Trier, ZfS 85, 248; LG Frankfurt/M, VersR 98, 1412; Wiesbaden, ZfS 89, 246.

Wenn ein solcher Schaden versichert sein soll, dann müssen "die Kratzschäden duch die Katzen während einer kurzzeitigen Entgleisung der Tiere entstanden und dies ermöglicht worden durch eine kurzzeitige mangelnde Beaufsichtigung (...) In dem Gewährenlassen aber gerade liegt die übermäßige Beanspruchung der Mietsache im laufenden Gebrauch" (AG Wiesbaden).

"Eine "übermäßige Beanspruchung" im Sinne der Mietsachschädenklausel liegt vor, wenn die Sache während längerer Zeit über das übliche Maß hinaus in Gebrauch war " (LG Trier)

Wenn der VN also darlegen kann, dass die Schäden innerhalb eines kurzen Zeitraums (einige Stundenn oder höchstens einen Tag) entstanden sein müssen, dann müsste Versicherungsschutz bestehen. Wenn sich der Schadenhergang allerdings über einen Zeitraum von mehreren Wochen erstreckt hat, dann greift die Aussclhussklausel der "übermäßigen Beanspruchung".
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Nunja, der Vn muss den Beweis antreten, dass der Schaden nicht wie vom Versicherer angenommen entstanden ist.


nee, umgekehrt: wenn sich der Versicherer auf einen Ausschlusstatbestand berufen will, trägt er grundsätzlich die Beweislast.


Ups! Verlegen Soll vorkommen...
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rediman
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Die Rechtsprechung kommt ihm hier allerdings entgegen: ich hab drei Urteile gefunden, wonach die Beschädigung einer Mietwohnung durch Kratzschäden von Haustieren als "übermäßige Beanspruchung" angesehen wird: LG Trier, ZfS 85, 248; LG Frankfurt/M, VersR 98, 1412; Wiesbaden, ZfS 89, 246.


Habe gerad mal bei Beck-Online danach gesucht. habe es aber nicht gefunden. Hast du evtl noch eien Tipp bzw. das Urteil dazu??

Wäre nett wenn du mir einen Hinweis geben könntest.

Besten Dank!!

Cu,
rediman
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

die Akenzeichen der drei Urteile:

LG Trier: 3 S 335/84

AG Wiesbaden: 96 C 1201/88

LG Frankfurt/M: 2/16 S 184/96
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Grüße, Mogli
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