Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Guthaben auf dem Sparbuch
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Guthaben auf dem Sparbuch

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 18:46    Titel: Guthaben auf dem Sparbuch Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Frage:

Verfällt eigentlich Geld auf einem Sparbuch wenn zum Beispiel
- 10 Jahre
- 20 Jahre oder
- 25 Jahre

keine Bewegung stattfindet?

Vielen Dank für eure Antworten
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Joerg_65
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

warum sollte das verfallen ??

Gruß

Jörg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Antwort ist Jain.

Zunächst einmal besteht der Sparvertrag bis zur Kündigung weiter. D.h. wenn keine Kündigung erfolgt, besteht das Vertragsverhältnis ewig weiter. Eine Verjährung tritt deshalb nicht ein, da keine fällige Forderung besteht.

Hätte Bank oder Kunde den Vertrag gekündigt, so würden die Forderungen des Kunden nach der Standardverjährung von 3 Jahren (vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes: 30 Jahre) verjähren.

Aber: Der Kunde, der nach über 30 Jahren in die Bank kommt und das Sparbuch seiner Kindheitstage vorlegt, hat natürlich ein Beweisproblem: Wurde das Sparbuch gekündigt? Wurde das Guthaben ausgezahlt?

In der Praxis verfahren die Banken wie folgt:

Ist das Sparbuch eine lange Zeit nicht bewegt (z.B. 10 oder 20 Jahre) und ist der Betrag gering (z.B. <100 €) so löst die Bank das Sparbuch auf und überträgt das Guthaben auf ein sogenanntes Sparbuchsammelkonto.

Dadurch vermeidet die Bank den sonst notwendigen bürokkratischen Aufwand (Saldenbestätigungen, Meldungen nach ZIV, nach KWG 24c etc).

Kommt der Kunde irgendwann in die Bank, so schaut die Bank zunächts im Computer nach, ob das Konto existiert. Ist es gelöscht und der Kunde besteht auf einer Auszahlung, so prüft man das Sparbuchsammelkonto. Ist dort eine Einzahlung aber keine Auszahlung, so zahlt man vom Sparbuchsammelkonto aus. Ist das Geld vom Sparbuchsammelkonto bereits ausgezahlt, so kann die Bank den Beweis führen, dass keine Forderung mehr existiert.

Forderungen von vor dem 2. Weltkrieg sind aufgrund gesetzlicher Ausschlussfristen jedoch untergegangen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 09:18    Titel: Re: Guthaben auf dem Sparbuch Antworten mit Zitat

Hogwarts hat folgendes geschrieben::


keine Bewegung stattfindet?



I.d.Regel werden Sparbücher verzinst, d.h. es gibt mindestens einmal pro Jahr eine Bewegung in Form der Zinsgutschrift.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei IMO die Zinsgutschrift nicht gewertet wird, diese könnte ja bereits nach 4 Jahren verjährt sein.
_________________
IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.