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Tochter T (GmbH) wird auf Mutter M (GmbH) verschmolzen. T hat einen handelsrechtlichen Verlustvortrag. Es besteht kein EAV. Geht der Verlustvortrag auf die Mutter über?
Leider kann ich keine Gesetzespassagen finden. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ist das eine handels- oder eine steuerrechtliche Frage?
Handelsrechtlich fließt der Verlustvortrag in die Übernahmebilanz beim aufnehmenden Rechtsträger ein. Ob hier ein Übernahmegewinn oder -Verlust entsteht, hängt auch davon ab, wie die Anteile an der übertragenen Gesellschaft bilanziert waren.
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