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gesetzt dem Fall 2 Personen gründen eine GbR und einer der beiden Gründer will nur als stiller Gesellschafter auftreten:
a) ist dies möglich? (denke ich mal ja)
b) muss der stille Gesellschafter irgendwo auftauchen (Impressum, Firmenname,...)?
c) muss ich die Namen der Gesellschafter als Firmennamen nehmen (name & Name GbR) oder geht auch ein fiktiver Name und es gibt nur einen Vertretungsberechtigten Gesellschafter (eben nicht der stille)?
ich gehe davon aus, dass der 2. Gesellschafter nicht mehr Gesellschafter sein will, sondern nur noch Stiller. Dann wäre erst einmal die GbR auseinanderzusetzen, da der 2. Gesellschafter ausscheidet. Der 2. Gesellschafter würde sich dann wohl bei einem Einzelkaufmann still beteiligen, womit Frage c) beantwortet wäre. Ein stiller Beteiligter muss nirgendwo auftauchen. Er ist eben nicht nur still, weil er nichts zu sagen hat, sondern auch, weil er nirgendwo auftritt oder bekannt gemacht werden muss.
Hmm, wenn ich nun aber eine drei Personen GbR hätte und die dritte Person ein stiller Gesellschafter wird, dann bliebe alles beim alten, bis auf das der dritte Gesellschafter nicht mehr im Firmennamen und auf allen offiziellen Dokumenten erscheint oder?
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