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Verschmelzung / Übernahme handelsrechtliche Verlustvorträge

 
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RGER
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 22:21    Titel: Verschmelzung / Übernahme handelsrechtliche Verlustvorträge Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Konstellation:

Tochter T (GmbH) wird auf Mutter M (GmbH) verschmolzen. T hat einen handelsrechtlichen Verlustvortrag. Es besteht kein EAV. Geht der Verlustvortrag auf die Mutter über?

Leider kann ich keine Gesetzespassagen finden. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank schon mal im voraus!

Viele Grüße
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das eine handels- oder eine steuerrechtliche Frage?

Handelsrechtlich fließt der Verlustvortrag in die Übernahmebilanz beim aufnehmenden Rechtsträger ein. Ob hier ein Übernahmegewinn oder -Verlust entsteht, hängt auch davon ab, wie die Anteile an der übertragenen Gesellschaft bilanziert waren.

Für steuerrechtliche Verlustvorträge gitl § 12Abs. 3 S. 2 UmwStG.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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RGER
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 17:39    Titel: sorry für die unklare formulierung Antworten mit Zitat

erst mal vielen dank für die antwort. die frage ist eigentlich aus handels- und steuerrechtlicher sicht interessant.

die handelsrechtliche betrachtungsweise ist mir allerdings noch unklar.
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