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lidia85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 5
Wohnort: lüdinghausen

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 11:49    Titel: Hilfe Antworten mit Zitat

Hallo und zwar ich hoffe sehr das sie mir weiter helfen können denn ich habe schon zu steuerrechte geschrieben und die meinten ich sollte hir rein schreiben und zwar handelt sich um dieses problem:

Also Person A hat 4 monaten Harz4 bekommen und danach hat er eine arbeit bekommen!
Person B hat ihn noch dazu immer ca. 80-100E noch zu gezaht!!!
Da möchte aber die Person A Steuererkärung machen da sagte aber Person B (das Amt)
das es für ihn so wieso nichts bring das das alles Person B bekommt!!
Dürfen die das machen??wenn ja warum und ob Person A was dagegen machen kann???
Person A hat aber ja vom seinem Gehalt alle Versicherungen (wie z.b Kranken-,Arbeitslossenversicherung und und und)alles bezahlt!!!

Ich hoffe sie können mir sehr weiter helfen
Mfg lidia85
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Person B ist die ARGE oder was?
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lidia85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 5
Wohnort: lüdinghausen

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

was meinen sie mit ARGE??
B ist das Amt(Rathaus)!!!!
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

lidia85 hat folgendes geschrieben::
was meinen sie mit ARGE??
B ist das Amt(Rathaus)!!!!

Zur Info für alle ortsunkundigen Leser:
Die Stadt Lüdinghausen liegt im Kreis Coesfeld, NRW. Der Kreis Coesfeld ist einer der 69 zugelassenen kommunalen Träger, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende komplett in eigener Zuständigkeit abwickeln, § 6a SGB II.

In solchen Gegenden besucht man in Sachen "Hartz IV" tatsächlich das Rathaus und nicht eine ARGE. Im Kreis Coesfeld heißen die entsprechenden Abteilungen afaik "Zentrum für Arbeit".
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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lidia85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 5
Wohnort: lüdinghausen

BeitragVerfasst am: 06.02.07, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

aha
und was heiss es jetzt für person A können sie in jetzt auch gar nicht mehr weiter helfen?????
Traurig
lidia85
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.02.07, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern Person A weiterhin Leistungen von B zusätzlich zum Arbeitseinkommen erhält, wird die Steuererstattung nach Erhalt darauf verrechnet werden.

Beispiel A erhält monatlich 100 Euro von B (Rathaus)

Die Steuererstattung beträgt 400 Euro.

Dann erhält A 4 Monate lang kein Geld mehr von B (Rathaus)

Das ist rechtlich korrekt.
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lidia85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 5
Wohnort: lüdinghausen

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich
ohhh danke sie habe mir sehr weiter geholfen!!!!!!!!!!!! Lachen
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kirchturm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Beispiel A erhält monatlich 100 Euro von B (Rathaus)
Die Steuererstattung beträgt 400 Euro.
Dann erhält A 4 Monate lang kein Geld mehr von B (Rathaus)
Das ist rechtlich korrekt.

Das ist fast korrekt. Winken

Diese Verfahrensweise würde nämlich dazu führen, dass A vier Monate lang keinen Leistungsanspruch hätte und somit auch nicht krankenversichert wäre. Man wird daher nicht vier Monate lang je 100 €, sondern fünf Monate lang 80 € als Einkommen aus der Steuererstattung anrechnen. A würde also noch einen Anspruch von 20 € monatlich haben und durchgehend krankenversichert sein.

Ein sehr praktikable Lösung, und das völlig ohne bürokratischen Aufwand. Sehr glücklich
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

kirchturm hat folgendes geschrieben::
yamato hat folgendes geschrieben::
Beispiel A erhält monatlich 100 Euro von B (Rathaus)
Die Steuererstattung beträgt 400 Euro.
Dann erhält A 4 Monate lang kein Geld mehr von B (Rathaus)
Das ist rechtlich korrekt.

Das ist fast korrekt. Winken

Diese Verfahrensweise würde nämlich dazu führen, dass A vier Monate lang keinen Leistungsanspruch hätte und somit auch nicht krankenversichert wäre. Man wird daher nicht vier Monate lang je 100 €, sondern fünf Monate lang 80 € als Einkommen aus der Steuererstattung anrechnen. A würde also noch einen Anspruch von 20 € monatlich haben und durchgehend krankenversichert sein.

Ein sehr praktikable Lösung, und das völlig ohne bürokratischen Aufwand. Sehr glücklich
Was dies in diesem Fall mit der Krankenversicherung zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Denn der A ist ja auch versicherungspflichtig beschäftigt, über welche A ja auch krankenversichert ist. Der ALG II Bezug ist für die KV demnach in diesem Fall nicht wirklich relevant.
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

OK, im beschriebenen Beispielfall mag die Krankenversicherung keine Rolle spielen.

Ich hatte den Hinweis darauf auch mehr allgemein gemeint, denn es sind genügend Fallkonstellationen denkbar wo das sehr wohl wichtig ist:

A + B beziehen als nicht verheiratetes Paar Alg2. Nur A ist versicherungspflichtig beschäftigt und somit gesetzlich krankenversichert. B ist über Alg2 krankenversichert.
In einem solchen Fall ist es wichtig, dass auch bei Anrechnung von Steuererstattungen o.ä. durchgehend Alg2-Bezug gewährleistet ist, da B sonst nicht mehr versichert wäre und für diese Zeit extra eine freiwillige KV abschließen müsste.

A hat im letzten Jahr noch gearbeitet und ist dann arbeitslos geworden, Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III besteht nicht. Hier sollte man ebenfalls wie oben beschrieben mit einer Steuererstattung umgehen.

etc.
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