Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bafög Antrag, temporär kein Unterhalt vom Vater
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bafög Antrag, temporär kein Unterhalt vom Vater

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
elchi92
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 17:38    Titel: Bafög Antrag, temporär kein Unterhalt vom Vater Antworten mit Zitat

Hallo!

Person A ist zur Zeit Student. Sein Vater, Person B, will ihm kein Unterhalt mehr zahlen. Er hat gefordert, das Person A einen Bafög-Antrag stellt. Perosn A kommt diesem nun nach. Sein Vater hat nun "vorübergehend" den Unterhalt eingestellt und auch gedroht, den vorher gezahlten Unterhalt (3 Semester) zurückzufordern. Kann er das? Sowohl Zahlung einstellen als auch zurückfordern? Person A hat nun 450€ im Monat zum Leben. Wie kann A während der Zeit an Geld kommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 01:53    Titel: Antworten mit Zitat

Unterhaltsfragen gehören eigentlich ins Familienrecht:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=16&sid=3f17e0300ee39a5b1272047acda2a179

Auf dem Bafög-Bescheid sollte eingentlich stehen, wieviel der Vater noch zum Studium beitragen muss aufgrund seines Einkommens, nämlich den Rest bis zum Höchstsatz.

Tut er das nicht, kann man ihn vorm Familiengericht auf Rest-Unterhalt verklagen oder vom Bafög-Amt den Rest einfordern, damit die den Rest dann von Papa einfordern.

Seine Rückforderung für früheren Unterhalt während des Studiums müsste Papa sicherlich begründen. Zahlte er freiwillig Unterhalt oder nur unter der Bedingung, dass Sohnemann endlich in die Puschen kommt und Bafög beantragt?

Gut hat Papa es, wenn es dafür einen Darlehensvertrag gibt oder sowas. Zeugen. Sonst hätte er freiwillig Unterhalt gezahlt anstatt Bafög, da kann er wohl kaum etwas zurückfordern.

Falls aber doch, dann muss er halt die Forderung geltend machen und mahnen und bei Erfolglosigkeit kucken, ob er vom Gericht Recht bekommt.

Hat er einen Titel bekommen, kann er den vollstrecken lassen. Dann kann der Sohn gepfändet werden, sobald er mehr verdient oder erbt oder im Lotto gewinnt, als die Pfändungsfreigrenzen vorsehen. Z.B. in den Semesterferien über ca. 960,- netto, so mal aus dem Gedächtnis..

Im schlimmsten Fall muss der Sohn dann noch eine eindesstattliche Versicherung über seine Privatinsolvenz abgeben, dann kann er aber auch nach einer Wohlverhaltensphase von sieben Jahren wieder voll geschäftsfähig sein und Vater geht ohne Geld aus dieser Phase heraus.

Aber soweit wird es sicher nicht kommen, Vater ist nur gerade mal sauer und zieht die Register auf.

Also abwarten und Tee trinken, Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.