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Änderung der Versicherung mit einer Generalvollmacht

 
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Wega.ZW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 22:15    Titel: Änderung der Versicherung mit einer Generalvollmacht Antworten mit Zitat

Hallo,

kann man eigentlich mit einer Generalvollmacht Versicherungen ändern?

Oder kann dies nur der, der die Versicherung abgeschlossen hat?



Mfg

@Wega
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt den die "Generalvollmacht" aus? Und von wem wurde die ausgestellt?

Ich nehme als Beispiel einmal die Bestellung durch ein Gericht. Da wird durch das Vormundschaftsgericht z.B. jemand zum Betreuer bestellt und dem Betreuer werden gewisse Vollmachten/Aufgaben übertragen (vom Gericht); z.b. Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten und die Entscheidung über die Entgegennahme und das Öffnen der Post des Betroffenen, die Vertretung/Betreuung in Vermögensangelegenheiten und Vertretung bei Behörden und Versicherungsträgern.

Bei der Vertretung in Vermögensangelegenheiten (gegenüber privaten Versicherungen - nicht gegenüber den Sozialversicherungsträgern) können Willenserklärungen zum Vertrag getätigt werden.
_________________
MfG,
Duisburger

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Wega.ZW
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Anmeldungsdatum: 06.01.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde jetzt wohl bedeuten, dass der Inhaber der Generalvollmacht auch den Begünstigten in einer Versicherung ändern kann?

Ist das denn im Sinne einer Vollmacht?

Mfg

@Wega
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

wurde ehemals die begünstigung widerruflich ausgesprochen?
_________________
MfG,
Duisburger

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Wega.ZW
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Anmeldungsdatum: 06.01.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
wurde ehemals die begünstigung widerruflich ausgesprochen?


D.h?
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der versicherungsnehmer die begünstigte person widerruflich benannt hat ist das jederzeit änderbar, wurde der begünstigte unwiderruflich bestimmt hat der betreuer schlechte karten.

es greifen evtl. aber die regelungen gem. §§ 1809, 1812 in Verbindung mit 1819 - 1822 BGB
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MfG,
Duisburger

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Wega.ZW
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Anmeldungsdatum: 06.01.2007
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Antwort.

Damit kommt es also darauf an, wie der Begünstigte im Versicherungsvertrag verankert ist?
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Melle
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

ja, wenn im Vertrag verankert ist, dass der Begünstigte unwiderruflich eingetragen ist, ändert auch eine Generalvollmacht nichts daran
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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