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Arbeitsvertrag Klausel
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Kobald
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:51    Titel: Arbeitsvertrag Klausel Antworten mit Zitat

Im AV wurde die Kündigungsklausel so formuliert:
Das Arbeitsverhältniss kann unabhängig vom Befristungsgrund von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.
Wie ist dies zu verstehen? Kann der AG zu jeder Zeit kündigen da ein befr. AV besteht.
Herr A hat dies befr. AV schon 3 Jahre. Ist dies nicht schon ein unbefr. AV?
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dr.seltsam
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Klausel regelt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das befristete Arbeitsverhältnis kündigen können (dies ist ohne ausdrückliche Regelung sonst nicht möglich, Ausnahme: Fristlose Kündigung).

Kündigungsfristen (wenn nichts anderes vereinbart, die gesetzlichen Fristen) sind dann natürlich einzuhalten.

Wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Sachgrund für die Befrsitung handelt, wandelt es sich nicht nach drei Jahren (oder einer anderen Zeitspanne) in ein unbefristetes AV.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Befristete Verträge sind per Gesetz wenn nichts vereinbart ist, nicht kündbar.
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html
Die Klausel bedeutet, dass der Vertrag so wie andere Arbeitsverträge kündbar ist, natürlich je nachdem unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzgesetzes usw. Es gelten die ganz normalen Regelungen für Arbeitnehmer.

Wenn der Vertrag sachgrundmäßig befristete ist (z.b. Elternzeitvertretung) dann sind mehr als 2 Jahre Befristung zulässig.

MfG
Matthias
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Kobald
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Also kann der AG kündigen obwohl der Sachgrund noch nicht beendet wurde.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.

MfG
Matthias
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Kobald
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Muß er da einen Grund angeben warum er gekündigt hat?
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es gelten wie ja schon gesagt dieselben Bedingungen wie bei einem normalen Arbeitnehmer. Wenn das Kündigungsschutzgesetz allgem. gilt kann er z.b. betriebsbedingt kündigen, das müsste er auch begründen.

In einem Kleinbetrieb kann er u.U, ohne Begründung kündigen.
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Kobald
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Aha
Kann man den Vertrag der Kündigung anfechten wen der Sachgund nicht erfüllt ist? Oder hat es keinen Sinn, weil der AG sich berufen kann auf unabhängig vom Befristungsgrund? Weil in Beendigung des AV steht Zweck erfüllt. Dies ist er aber nicht.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt wirst du etwas unklar.

Wenn ich es richtig verstehe, hat dir der AG mitgeteilt der Befristungsgrund wäre entfallen und damit würde der Vertrag beendet?

Was war denn der Befristungsgrund und wieso ist er nicht entfallen?

MfG
Matthias
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Kobald
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also wie man das hier liest von jemand. War er eingestellt als Krankheitsvertretung. AV soll bei Dienstantritt enden. Jedoch hat er den Dienst nicht angetreten. AG sagt egal kann ja unabhängig vom Befristungsgrund kündigen.Wie mir der Herr sagte wurde in der zwischenzeit jemand anderes auf den Arbeitsplatz eingestellt.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry ich verstehe kein Wort mehr. Kannst du das jetzt nochmal in Deutsch wiederholen?
Wer hat welchen Vertrag nicht angetreten und wieso weshalb warum?
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Kobald
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Also der Herr A wurde als Krankeitsvertretung eingestellt. AV endet bei Dienstantritt. Jedoch kann das AV unabhängig vom Befristungsgrund gekündigt werden. Der Herr A sollte einen Änderungsvertrag unterschreiben. Dies Tat er nicht. Der AG kündigte : Mitteilung über Beendigung des AV Grund Zweck aus dem Vertrag erfüllt. Der Zweck aus dem AV ist nicht erfüllt. Da der Herr B immer noch krank ist und den Dienst nicht angetretten hat. AG beruft sich . Kann unabhängig vom befristungsgrund Kündigen. Der AV müßte doch weiterlaufen da der Zweck nicht erfüllt ist oder.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gross ist denn die Firma?
Wie lange hat A da gearbeitet?
Steht in dem Schreiben des AGs: Kündigung oder was anderes? Steht der Grund so in dem Schreiben wie du es gesagt hast?

MfG
Matthias
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Kobald
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Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ach wie groß er sagte was so um die 90. Er hat 3 Jahre gearbeitet. Es steht wortlaut: Mitteilung über Beendigung des AV. Wir teilen mit das das befr AV zum... beendet ist Grund Zweck aus dem Vertrag erfüllt.
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dr.seltsam
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dies ein wirklicher Sachverhalt ist und kein erfundener: Sofort ab zum Anwalt oder als Gewerkschaftsmitglied zur Gewerkschaft und sich beraten lassen. Sowohl bei Befristungen als auch bei Kündigungen gibt es sehr viel zu beachten und es laufen Fristen für Klagen. Hier im Forum kann und darf keine Einzelfallberatung stattfinden.
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