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Herausgabe von Möbeln

 
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Sidius
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Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:15    Titel: Herausgabe von Möbeln Antworten mit Zitat

Guten Tag, liebe Forengemeinde!

Ich habe eine Frage zu einer Rechtslage.

Das Szenario: ein 24-jähriger Student zieht gegen den Willen seiner Eltern von zu Hause aus, verdient seinen Lebensunterhalt fortan größtenteils selbst und lässt sich von den Eltern nur das Kindergeld auszahlen, obwohl die Eltern eigentlich noch unterhaltspflichtig sein müssten. Auf weitere Unterhaltszahlungen verzichtet er. Die Eltern jedoch verweigern beim Auszug die Herausgabe seiner Möbel (Bett, Schreibtisch, Kleiderschrank, Teppich...) aus seinem ehemaligen Zimmer im Elternhaus. Die Möbel sind ursprünglich natürlich von den Eltern bezahlt worden.

Dürfen die Eltern das? Wie ist die Rechtslage?


Mit freundlichen Grüßen,

S.


Ps: die Suchfunktion ist genutzt worden, brachte leider keine Ergebnisse.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Herausgabe von Möbeln verlangen kann, wer Eigentümer der Möbel ist.
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