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rückgaberecht im an und verkauf

 
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Bman95
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 23:12    Titel: rückgaberecht im an und verkauf Antworten mit Zitat

hallo erstmal an alle user,bin neu hier Sehr glücklich

ich hoffe das thema gabs nicht schonmal,hab die suche-funktion nicht gefunden und hatte keine lust alle seiten durchzusuchen...

also zu meiner frage...
ich habe mir gestern einen gebrauchten fernseher im an und verkauf gekauft.als ich dort war hab ich ihn natürlich kurz anstecken lassen um zu schaun ob er funktioniert.sah alles ganz normal aus und hab ihn dann später für 70€ gekauft.soweit so gut.als ich ihn dann zu hause hatte hab ich natürlich ne weile gewartet wegen der kälte,das die röhre net kaputt geht.auf jeden fall musste ich,als ich ihn dann angesteckt hatte,feststellen das das bild ca 15sec braucht bis es da ist.(ich denk ich war im geschäft ein wenig abgelenkt von den anderen sachen die dort waren)und als das bild dann da war hat hinten im gerät irgendwo bei der röhre was richtig kaut gebrummt(72cm röhre 1.5m abstand zimmerlautstärke und es war trotzdem noch recht gut hörbar)und ein hochfrequentes pfeifen/quitschen war auch da.das brummen war alllerdings heut morgen weg.hab ihn dorthin zurückgebracht und die gute frau meinte sie würden das mal prüfen lassen und evtl reparieren.hab dann heute mit meinem onkel telefoniert um nach rat zu fragen und er meinte dann er hat noch einen tv zu hause den er mir schenken könnte....

tschuldigung...bin grad abgeschweift...

jetz also die frage...wie ist da die rechtslage?hab ich das recht ihn wieder hinzugeben und mein geld zurückzuverlangen?repariern wollen sie ihn ja nach möglichkeit lassen aber ich kann ja ein geschenkt bekommen.und die frau erwähnte irgendwas von wegen das wenn er kaputt ist ich ja einen anderen nehmen könnte und evtl noch was anderes dazu um evtl nen preisunterschied auszugleichen aber das nützt mir ja nicht viel...brauch ja nur nen tv.

wie unhöflich...hatte ich vergessen...
danke schonmal für eure antworten
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ratio legis
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 02:56    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn sich die Ansicht hartnäckig in den Köpfen von Verbrauchern hält: Es gibt kein gesetzliches Rückgaberecht.

Wenn der Verkäufer es einräumt, dann macht er das freiwillig. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Im übrigen gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Ein geschenkter Fernseher eröffnet nicht die Möglichkeit, unbeschadet aus dem Vertrag herauszukommen.

Bei Sachmängeln und erfolgloser Nachbesserung durch den Verkäufer kann der Käufer erst vom Kaufvertrag zurücktreten.
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 03:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtslage: Es handelt sich anscheinend um gebrauchte Ware, die durch einen Unternehmer verkauft wurde. Dadurch hat der der Kunde erstmal mindestens 1 Jahr Gewährleistung. Das heißt, er kann vom Verkäufer die Beseitigung von Mängeln verlangen, die beim Verkauf vorlagen. Dazu muss er aber erstmal nachweisen, daß es sich bei den von ihm subjektiv empfundenen Mängel überhaupt um einen Mangel im Sinne des Gesetzes handelt.

Um es mal Beispielhaft zu verdeutlichen: Trotz meines "fortgeschrittenen" Alters (die Wahrnehmungsfähig für hochfrequente Tönee nimmt ja bekanntermaßen mit dem Alter ab), bin ich doch sehr hellhörig für Hochfrequenztöne alter Röhnrenfernseher. In der Regel kann ich quasi mit verbundenen Augen sagen, ob in einem Raum ein Fernseher angeschaltet ist (bei ausgeschaltetem Ton). Das ist aber letztendlich kein Fehler an dem Gerät (sonst wären so ziemlich alle Röhrenfernseher fehlerhaft) sondern hängt mit meiner persönlichen Wahrnehmungsfähigkeit zusammen.
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Bman95
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

danke schon mal...
ja dadran hatte ich auch schon gedacht,aber ich denke auch ältere menschen werden ihn hören.ach ja eins hattte ich vergessen:beim auschalten oder im standby hat der fernsehern nen roten fleck in der mitte,habe gelesen das das an der röhre liegt und die wohl bald den geist aufgibt.Ist das eigentlich ein mängel?ich mein wer kauft schon gern ein gerät was in absehbarer zeit kaputt geht?
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Bman95 hat folgendes geschrieben::
...beim auschalten oder im standby hat der fernsehern nen roten fleck in der mitte,

Wenn der "rote" Fleck vorhanden ist, selbst wenn das Gerät durch das ziehen des Netzsteckers stromlos wäre, könnte es sich lediglich um eine Verfärbung handeln.
Vieleicht handelt es sich hierbei um eine für das Gerätealter typische Abnutzungserscheinung? Immerhin haben Sie ja kein Neues Gerät gekauft. Wenn es aber ein völlig untypischer roter Fleck ist könnte es sich doch um ein Sachmangel handeln. Das wird man aber hier im Forum nie feststellen können. Hierzu bedarf es "Fachwissen" wie es üblicherweise Gutachter haben. Aber wie bereits zuvor beschrieben, ist der Käufer letztlich in der Beweispflicht, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Bman95 hat folgendes geschrieben::
habe gelesen das das an der röhre liegt und die wohl bald den geist aufgibt. Ist das eigentlich ein mangel?
Nein!
Bman95 hat folgendes geschrieben::
ich mein wer kauft schon gern ein gerät was in absehbarer zeit kaputt geht?
Verständlicherweise möchte niemand so etwas kaufen. Allerdings bezweifele ich die Existens von Glaskugeln, die vorhersagen können wann ein Gerät/Maschine/Mensch kaputt geht. Ich glaube da eher an unsere Mathematik und die Wahrscheinlichkeits Berechnungen. Auch wenn diese ebenfalls fehlerbehaftet sein werden. So verständlich der Wunsch in meinen Augen auch ist, einen nicht mehr zu gebrauchenden Fernseher zurück geben zu wollen, wird der rechtliche Anspruch wahrscheinlich schwer zu begründen sein. Ich würde eher auf die Kulanz eines freundlichen Händlers bauen, der die Hoffnung hat, das zufriedene Kunden auch morgen Geräte bei ihm Kaufen werden. Freundliche und offene Gespräche führen Erfahrungsgemäß nicht selten zu Erfolgen!
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Bman95
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

ok...dann werd ich jetzt einfach mal abwarten...ich soll freitag nochmal dahin weil sie den tv jetzt zu durchsicht/reperatur bringen wollten...mal schauen was die sagen...aber ich habe die vermutung sie werden mir sagen das das gerät in ordnung ist...

und der rote fleck ist beim auschalten nur solange geblieben bis halt gar kein strom mehr da war also ohne strom war er weg aber im standby nicht.
ich versteh nur nicht ganz warum es kein mengel ist,ich meine wenn ein tüvprüfern einen porösen bremsschlauch findet(welcher ja auch in absehbarer zeit kaputt gehen würde),dann würde das auto doch bestimm kein tüv bekommen bzw man müsste es zwangsweise wechseln...

aber mal so gefragt,es hies ja der händler muss ein jahr gewährleistung geben,wenn die röhre in diesem jahr kaputt geht könnte ich es dann wenigstens reklamieren?
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Bman95 hat folgendes geschrieben::

ich versteh nur nicht ganz warum es kein mangel ist,ich meine wenn ein tüvprüfern einen porösen bremsschlauch findet(welcher ja auch in absehbarer zeit kaputt gehen würde),dann würde das auto doch bestimm kein tüv bekommen bzw man müsste es zwangsweise wechseln...

Das ist soweit richtig. Ein poröser Schlauch ist der Mangel. Genauer gesagt das fehlen der Weichmacher in der Schlauch aussenhaut.
Aber wenn wir schon am Beispiel Auto sind, dann stellen Sie sich bitte vor, Sie kaufen einen Gebrauchtwagen ca 8 Jahre jung. Bei näherem hinsehen, stellen sie nach dem Kauf fest: Da sind ja feine Riefen auf dem Lack die relativ eindeutig auf Spuren von einer
Waschstrasse sind. Jetzt stelle ich die Frage: Ist der Lack mit feinen riefen nun ein Sachmangel oder ist das keiner? Richtig es ist keiner. Normale Abnutzungserscheinungen bei 8 Jahre alte Teile muß man erwarten können. Da hilft es eben nicht zu sagen: Ich habe gehört, das alte zerkratzte Autos nicht mehr lange fahren werden. Manchmal tun Sie es eben doch. Nur wie lange, wird ihnen niemand verraten können.
Bman95 hat folgendes geschrieben::
aber mal so gefragt,es hies ja der händler muss ein jahr gewährleistung geben,wenn die röhre in diesem jahr kaputt geht könnte ich es dann wenigstens reklamieren?
Vieleicht ist das mit dem roten Punkt tatsächlich ein Sachmangel. Ich weiss das jedenfalls nicht. Aber für den Fall das es das ist, wäre die jetzige Reklamation vieleicht der Entscheidende spätere Hinweis, das beim Verkauf und Abholung (Gefahrübergang) bereits ein verdeckter Mangel vorgelegen haben könnte. Dann wäre man gut beraten, etwas schriftliches über den Reklamationsgrund und dem resultierendem Prüfergebnis zu haben. Rein vorsorglich natürlich. Übrigens kann der Händler die Gewährleistungszeit auf 1 Jahr verkürzen. Ansonsten beträgt die Gewährleistungszeit 24 Monate.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Wenn der "rote" Fleck vorhanden ist, selbst wenn das Gerät durch das ziehen des Netzsteckers stromlos wäre, könnte es sich lediglich um eine Verfärbung handeln.


Es haben schon einige Menschen den Irrtum mit ihrem Leben bezahlt, ein vom Netz abgeklemmter Röhrenfernseher sei "stromlos". Geschockt
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Bman95
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

das mit dem lack find ich ein wenig abwegig...aber eine sache stimmt,habs nur gehört und bin selbst kein fachman...

hab ich das richtig verstanden?ein jahr gewehrleistung ist pflicht?
und wenn ich morgen den tv wiederhole am besten was schriftliches machen?aber was eigentlich?die durchsicht wird ja nicht von dem a&v vorgenommen.die könnten mir ja theoretisch sagen das man keinen mangel gefunden hat obwohl es doch der fall war.

und:angenommen er geht innerhalb des jahres kaputt,zb. die röhre,sind sie dann verpflichtet das zu reparieren oder könnten sie sich da "rausreden" es liege am alter oder unsachgemäßer nutzung?
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