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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 11.03.09, 23:56 Titel: Beleidigung per Überweisung? |
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Im Betreff einer Überweisung beleidigt, indem einem etwas überwiesen wird und im Betreff L.M. Müller steht?
Müller=Nachname
L.M. = Leck mich
oder auch FU für ...... |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 12.03.09, 00:10 Titel: Re: Beleidigung per Überweisung? |
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pandor hat folgendes geschrieben:: | Im Betreff einer Überweisung beleidigt, indem einem etwas überwiesen wird und im Betreff L.M. Müller steht?
Müller=Nachname
L.M. = Leck mich
oder auch FU für ...... |
Im Betreff einer Überweisung beleidigt nicht, indem im Betreff L.M. Müller steht und FU! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Phönix3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 12.03.09, 03:48 Titel: |
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Ich denke mal der Frager wollte es nicht w o r t w ö r t l i c h wiedergeben und auf der Überweisung stand tatsächlich das LmAA ausgeschrieben dort Vermutlich ist das offiziell eine Beleidigung und kann vom Empfänger angezeigt werden. Wenn ja, stellt sich mir aber die Frage gegen wen wurde diese beleidigende Äußerung getan ? Gegen die Bank, gegen den Angestellten, gegen den Kontoinhaber oder gegen wen ? Muss bei einer Beleidigung nicht zweifelsfrei EXAKT bestimmt werden können, wenn genau man meint ? Ansonsten wäre es halt so ein "vor sich hin fluchen in schriftlicher Form" und höchstens ein Zeichen von mangelhafter Kinderstube und schlechten Manieren, taktlos und gegen die guten Sitten, oder ?
Phönix |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 12.03.09, 07:39 Titel: |
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Werden die Texte nicht bereits durch Maschinen gelesen?
Kann man Maschinen beleidigen? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 12.03.09, 10:02 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Werden die Texte nicht bereits durch Maschinen gelesen?
Kann man Maschinen beleidigen? |
Nein, aber den Kontoauszug liest ein Mensch. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Der Jimi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.05.2007 Beiträge: 302
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Verfasst am: 12.03.09, 11:05 Titel: |
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Ich bin immer wieder erstaunt, was es für wirre "fiktive Fälle" gibt... |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 12.03.09, 11:11 Titel: |
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Gehen wir davon aus, Müller ist der Name des Empfängers und der Betreff lautet: LmaA MUELLER
-Nicht ausgeschrieben, abgekürzt wie oben geschrieben. |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 12.03.09, 11:16 Titel: |
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Vieleicht ist es ein Wunschtraum das der jenige wirklich von dem Empfänger mal geleckt werden möchte.
Ist Arsch eine Beleidigung? Er hat ja seinen eigenen Hintern Arsch genannt. Ach man Leute nehmt nicht immer alles so ernst. Einfach drüber wegsehen, die Gesellschaft begkriegt sich ohnehin schon am laufenen Band und wegen so ein Kinderkram die Polizei beschäftigen ist doch nicht in Ordnung. |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 12.03.09, 11:35 Titel: |
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Gut, gehen wir von FU MUELLER aus...
Es ist ein fiktiver Fall...niemand bekriegt hier irgendwen...ganz ruhig bleiben also... |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 12.03.09, 11:45 Titel: |
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Da es nur eine Abkürzung ist, dürfte so oder so die Beleidigung nicht erfüllt sein |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 12.03.09, 12:55 Titel: |
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Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben:: | flipmow hat folgendes geschrieben:: | Da es nur eine Abkürzung ist, dürfte so oder so die Beleidigung nicht erfüllt sein |
Das würde ich noch einmal überdenken. |
Und warum? Eine Abkürzung kann für ziemlich viel stehen. Genau genommen muss sie nichtmal einen Sinn geben. |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 12.03.09, 14:51 Titel: |
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Phönix3 hat folgendes geschrieben:: | Ich denke mal der Frager wollte es nicht w o r t w ö r t l i c h wiedergeben und auf der Überweisung stand tatsächlich das LmAA ausgeschrieben dort |
Auch das ist an sich keine Beleidigung, LM-AA hatte ich mal als Autokennzeichen (Limburg). |
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Phönix3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 13.03.09, 01:08 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Werden die Texte nicht bereits durch Maschinen gelesen?
Kann man Maschinen beleidigen? |
Eine Maschine nicht, aber diejenige Person, die die Maschine bedientt und überwacht !
Kollektiv gesehen, die ganze Belegschaft der Bank und natürlich den Empfänger selbst !
Passend zum Thema eine kleine Geschichte: Es gab vor ca. 25 Jahren einen Strafprozess wegen Beleidigung (A...lecken.......)Der Richter sprach den Beleidiger frei, weil dieser vor Zeugen gesagt hatte: "Wenn Sie wollen, dann können Sie mich am Ar... lecken!". Da es sich um keine Aufforderung (beleidigende erniedrigende Anweisung handelte, sondern lediglich um ein "Angebot", sprach der Richter den Angeklagten frei. Tja, auch so kann es gehen. Man sollte also auch in Wut stets die Worte richtig wählen.
In unserem Fall aber, den ich übrigens gar nicht so überkonstruiert finde, ist es kein Angebot, sondern eine Anweisung, eine Aufforderung ! Eindeutig Beleidigung meiner Ansicht nach. Selbst bei abgekürzten Worten ! Denn das LMaA ist Allgmeingut geworden und fast ein Jeder weiss, was damit gemeint ist und dann auch noch in der Landessprache (?) (Sonst könnte man einem Deutschen, von dem man weiss, er kann kein italienisch, auch eine Beleidigung auf italienisch senden. Deshalb würde die Beleidigung selbst nicht wirkungslos, nur weil der Empfänger kein Italienisch kann, oder ?) Eine Abkürzung kann also eindeutig gedeutet und zugeordnett werden. Die Ausrede, es wäre z.B. Liebe/r Müller/in alles Aktuell oder was noch Blöderes..gemeint gewesen....fällt schon mal weg.Eine andere Definition der Abkürzung dürfte ziemlich weit hergeholt sein und "unüblich", also kein Allgemeingut.
LG Phönix
Zuletzt bearbeitet von Phönix3 am 13.03.09, 15:49, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Phönix3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.02.2008 Beiträge: 2531
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Verfasst am: 13.03.09, 15:58 Titel: |
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Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben:: | Die Belegschaft ist aber eindeutig nicht Adressat des Angebots oder der Aufforderung. Die Unterscheidung zwischen Angebot und Aufforderung zum A... lecken ist übrigens im Regelfall juristisch irrelevant, weil beides gleichermaßen herabsetzend ist. |
Dann hätte ja der Richter damals völlig falsch entschieden..... Menno, und ich fand das Urteil nicht nur humorvoll, sondern überaus korrekt !
Wie kann den ein "Angebot" verletzten oder herabwürdigen ? Er stellt doch dem anderen frei, ihn am Ar... z. le........ Es ist nicht einmal eine einseitige Willenserklärung Er sagt ja nicht "Sie le.... mich jetzt am Ar....."
"Wenn Sie wollen, dann können......." Auch ist es möglich, dass der andere das Schlimme gesagt hat........ und um der Zugu-Um-Zug-Beleidigung gem. § 199 aus dem Wege zu gehen, hat der andere diesen Weg gewählt, um dem anderen zu signailsieren......."ich mach das nicht bei Dir, aber du kannst bei mir...." Im übrigen kann man alles gleich als Beleidigung auffassen ! Wenn ein Mann einer Frau eine Türe aufhält, könnte die ihn anzeigen, weil er sie für zu blöd hält, die Türe selbst zu öffnen...........und berhaupt...in Bayern wären die Gerichte voll von beleidigten Leberwürsten "Saupreiss.....Du Hund Du damischer........Du Hurgler......Du Depp...." Bei den Bayern sind Beleidigungen eigentlich Liebeserklärungen.......weil ein Bayer, der es wirklich böse meint, den Kontahenten einfach stehen lässt......das ist in Bayern die schlimmste Herabwürdigung, die man einem antun kann. Wenn also der Bayer schimpft, ist das eine "Ehrerbietung auf gleichem Niveau "
Ich bleibe dennoch dabei. Der Vermerk auf der Überweisung ist eindeutig ein Straftatbestand ! Der allerdings niemals verfolgt werden würde, mangels öffentlichem Interesse. Hier müsste die Bank und der Kontoinhaber ggf. zivilrechtliche Ansprüche geltend machen und damit würden sie sich beide wohl lächerlich machen. Aber warum micht Klage einreichen ? Die Richter/innen lachen auch gerne mal herzhaft.
LG Phönix |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 13.03.09, 16:12 Titel: |
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Phönix3 hat folgendes geschrieben:: | Wie kann den ein "Angebot" verletzten oder herabwürdigen ? |
Es kommt bei der Beleidigung nicht auf den genauen Wortlaut an, sondern auf das, was man damit ausdrücken möchte. Eben die verletzende Mitteilung der Geringschätzung.
Wenn ich schnell leise als Eingangsformel sage "Sie sind kein..." und dann fünf Minuten lang meinem Gegenüber die wüstesten Schimpfworte an den Kopf knalle, dürfte das den Tatbestand dennoch erfüllen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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