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Hausrecht im Schulbus und mitbestimmunge der Eltern
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 05.04.05, 20:50    Titel: Hausrecht im Schulbus und mitbestimmunge der Eltern Antworten mit Zitat

Gnabend

A)
Ein Onkel von meinen Ex-Schulkamerad von mir, denn sein Sohn hat ein Problem:

Im dem Schulbus wo der Sohn mitfährt stiegen Eltern von einer 2-Klässlerin und sind als Busbegleitung von der Schule beauftragt, sie wurde auch dazu (kostenlos) Ausgebildet.

Nun gibt es mit denen ein Problem, sie verweisen große Schüler und andere Fahrgäste (Dieser Bus wird nicht vollständig als Schulbus eingesetzt aber es besteht meiste aus Schüler) Von den Sitzplätze im vorderen Bereich.

Nicht nur das, sie Kontrollieren die Fahrkarten von den Fahrgäste und den andern Schüler und zun so als ob sie das Hausrecht haben.

B)
Seit neustem wurde die Schulordnung (bzw. die Hausordnung) mit Bestimmungen von Eltern von 1 bis 3-Klässler geändert.

Frage:
Ist diese Situationen (A und B) zulässig?


Vielen dank

I.A.
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Mfg Skayritera Winken
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.04.05, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

A) Ist theoretisch möglich, wenn die Eltern auch vom Busunternehmer das Hausrecht übertragen bekamen.
B) Ist nicht möglich, da Eltern allein die Schulordnung nicht ändern können. Auf Inititative der Eltern hin ist das allerdings schon möglich, wenn es entsprechend der geltenden Regelungen von der Schulkonferenz abgesegnet wurde.(Wenn ich das richtig verstanden habe.)
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
A) Ist theoretisch möglich, wenn die Eltern auch vom Busunternehmer das Hausrecht übertragen bekamen.


Bedeutet auch das sie übehaupt, das sie Folgende Befugnisse haben?:

-Bei den Schwarzfahrern 40 € abkassieren und PA verlangen
-Platzverweiss erteilen
-Schüler oder Fahrgäste aus dem Bus rausschmeissen und/oder aus der Beförderung ausschließen
-Fahrscheine Kontrolliern (und Aushändigung verlangen)
-Fahrgäste oder Schüler bestrafen, die Missbräulich Notfalleinrichtung betätigt haben oder die Busordnung nicht eingehalten haben (z.b. Mit dem Fahrer während der Fahrt sprechen.)
-Das Lausprechersystem bzw. Das Mikrofon zum dursagen von Anweisungen und die Sitzplätze wo für Reisebegleiter oder -veranstallter vorgesehen sind benutzen (Falls dieser Bus ein Schuttle- oder Reisebus im Lininien verker ist)

B) Ist nicht möglich, da Eltern allein die Schulordnung nicht ändern können. Auf Inititative der Eltern hin ist das allerdings schon möglich, wenn es entsprechend der geltenden Regelungen von der Schulkonferenz abgesegnet wurde.(Wenn ich das richtig verstanden habe.)

@Gammaflyer

Danke für deine gute antwort
Aber lass auch die anderen Forenteilnehmer ihre Meinung hier schreiben.
Danke (Nicht Böse gemeint!!)


****EDIT****
von skayritera geändert.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
@Gammaflyer

Danke für deine gute antwort
Aber lass auch die anderen Forenteilnehmer ihre Meinung hier schreiben.
Danke (Nicht Böse gemeint!!)

Frage Frage Frage
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
skayritera hat folgendes geschrieben::
@Gammaflyer

Danke für deine gute antwort
Aber lass auch die anderen Forenteilnehmer ihre Meinung hier schreiben.
Danke (Nicht Böse gemeint!!)

Frage Frage Frage


Hat der pöse Gammaflyer etwa das Forum gehaxxored so dass nach ihm keiner mehr Antworten kann? Auf den Arm nehmen
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Bedeutet auch das sie übehaupt, das sie Folgende Befugnisse haben?


Noch einmal (wenn Sie es auch noch mal von jemand anders hören wollen):
wenn der Betreiber diesen Personen die Ausübung des Hausrechts gestattet hat, haben sie dieselben Befugnisse wie der Betreiber. D.h. im Extremfall dürfen sie auch das berühmte "erhöhte Beförderungsentgelt" eintreiben etc.
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfen sie auch andere Dinge tun?:

-Platzverweiss erteilen
-Schüler oder Fahrgäste aus dem Bus rausschmeissen und/oder aus der Beförderung ausschließen
-Fahrscheine Kontrolliern (und Aushändigung verlangen)
-Fahrgäste oder Schüler bestrafen, die Missbräulich Notfalleinrichtung betätigt haben oder die Busordnung nicht eingehalten haben (z.b. Mit dem Fahrer während der Fahrt sprechen.)
-Das Lausprechersystem bzw. Das Mikrofon zum dursagen von Anweisungen und die Sitzplätze wo für Reisebegleiter oder -veranstallter vorgesehen sind benutzen (Falls dieser Bus ein Schuttle- oder Reisebus im Lininien verker ist)

Er hatte mir auch noch erzählt das diese Elternpaar Gothics sind und zwar die wo ich mal im TV in der sendung "FT" gesehen habe.
Die steigen zusammen mit ihrer Tochte zusammen in den Bus, Wenn einer an dem Sitzplatz (Sogar mit Sicherheitsgurt) Vorne an der ersten sitz, wird von diesen Eltern von diesem Platz verwiessen und lassen dann ihre Tochte hinsetzen.
Ist sowas auch Rechtens?

@Michael A. Schaffrath

Die Personen dürfen nicht die 40 € abkassieren und die Fahrscheine kontrollieren.

Der Grund ist einfach so, das sie eine Ausbildung als Fahrkartenkontrolleur haben müssen, auch einen Dienstausweiss müssen sie haben und Angestellt bei der Verkehrsverbund oder beim Busunternehmer sein.

Denn Fahrscheinkontrolle ist nich für jedermann.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

"Die steigen zusammen mit ihrer Tochte zusammen in den Bus, Wenn einer an dem Sitzplatz (Sogar mit Sicherheitsgurt) Vorne an der ersten sitz, wird von diesen Eltern von diesem Platz verwiessen und lassen dann ihre Tochte hinsetzen. "

Wenn dafür Gründe vorliegen, z.B. das der Platz für Behinderte ist, die Tochter behindert ist und der der da sitzt nicht dürfen sie es, aber aus reiner willkür für ihre tochter denk ich mal nicht.
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
"Die steigen zusammen mit ihrer Tochte zusammen in den Bus, Wenn einer an dem Sitzplatz (Sogar mit Sicherheitsgurt) Vorne an der ersten sitz, wird von diesen Eltern von diesem Platz verwiessen und lassen dann ihre Tochte hinsetzen. "

Wenn dafür Gründe vorliegen, z.B. das der Platz für Behinderte ist, die Tochter behindert ist und der der da sitzt nicht dürfen sie es, aber aus reiner willkür für ihre tochter denk ich mal nicht.


Ich werde Cousin von meinem Ex-Schulkammerad wieder Kontakt in seinem Chat aufnehmen und die Lösungen ihm erklären un er hat auch evtl. mehr infos an mich.

Er selber kann leider nicht das www.Recht.de, besuchen da er noch kein Internet hat und in seiner Schule wurde diese Webseite durch den Proxy gesperrt.
Das habe auch diese Eltern so gewollt.

Aber ich werde ihn auch Fragen ob diese Tochter behindert ist, Wenn es nach mir ginge hätte ich den B.-Ausweiss von der tochter überprüft.
Ich selber bin in Besitz von eine Behindertenausweiss Winken
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Thilo
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Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Moment mal, seit wann kann man in einem Fahrzeug "Hausrecht" haben? Das könnten doch wohl höchstens Eigentumsausübungsrechte sein... Oder seht Ihr das anders?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Thilo hat folgendes geschrieben::
Moment mal, seit wann kann man in einem Fahrzeug "Hausrecht" haben? Das könnten doch wohl höchstens Eigentumsausübungsrechte sein... Oder seht Ihr das anders?


Dann nennen Sie es "Autorecht", "Busrecht" oder "Fahrzeugrecht"...
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
B)
Seit neustem wurde die Schulordnung (bzw. die Hausordnung) mit Bestimmungen von Eltern von 1 bis 3-Klässler geändert.


Seit neustem wurde das die Schüler ab der 5 Klasse, Auch für das Schulessen auch dann zahlen müssen wenn sie Nicht an der Schulmahlzeit nicht teilnehmen.
So genannt einen Schulessen-Zwangsobolus, wurde in dieser Schule eingeführt. Verrückt
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Seit neustem wurde das die Schüler ab der 5 Klasse, Auch für das Schulessen auch dann zahlen müssen wenn sie Nicht an der Schulmahlzeit nicht teilnehmen.
So genannt einen Schulessen-Zwangsobolus, wurde in dieser Schule eingeführt. Verrückt


Fraglich ob das legal ist, lassen sie sich von einem Anwalt beraten, ich würde wenn möglich dagegen vorgehen und besagten Eltern was reinwürgen.
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Berndt
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Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich können die Schüler sich generell zum Schulessen an- oder abmelden. Nehmen sie an einer einzelnen Mahlzeit nicht teil, so müssen sie diese trotzdem bezahlen, das die Planung für Einkäufe und Zubereitung längerfristig läuft und sich nicht kurzfristig ändern lässt.

Berndt
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

So wäre es normal aber laut skayritera ist es anders, das der "Tribut" prinzipiell fällig wird, ob sie andegeldet sind/waren oder nicht...
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