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Verfasst am: 06.04.08, 20:08 Titel: Pferd war fast tot,wegen schlechter Pflege in Pension!!!!!!
Hallo...
Mein Pferd stand vor kurzem in einer Pension,die Verpflegung ließ sehr zu wünschen übrig.Unregelmäßige Fütterung,Wurmkuren falsch gegeben,zuwenig gefüttert bei der größe des Pferdes,Pferde standen über Monate im Schlamm der knöcheltief war.
Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht,mir war es zu der Zeit leider nicht möglich mich darum zu kümmern.hatte eine sehr schwere schwangerschaft hinter mir,sonst habe ich mich darum selbst gekümmert.Als mein Pferd dann eine schwere Kolik hatte,habe ich OHNE eine Kündigung zu schreiben, mein Pferd genommen und bin gegangen,auf anraten des Tierarztes.Jetzt habe ich Post bekommen von dem Anwalt der Betreiberin das ich die Stallmiete von diesem Monat noch zahlen soll weil ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe.
Es wurde aber der Vertrag nicht eingehalten.
Nun meine Frage,gibt es Anwälte die auf Tierrecht spezialisiert sind oder kann jeden belibigen Anwalt mir nehmen und übernimmt so ein Fall die Rechtsschutz????
Und wie ist hier die Rechtslage,hätte man da eine Chance dagegen anzugehen oder sollte man es lieber lassen und bezahlen???
Hoffe ist etwas verständlich geschrieben.....
Hallo...
Das Gutachten wird von TA erstellt und es ist zu 100% nachgewiesen das es an der Fütterung und Pflege lag.Mein Pferd wurde( sollte) mit Spezialfutter gefüttert, die anderen nicht
lg
Zuletzt bearbeitet von Nessy am 06.04.08, 21:09, insgesamt 2-mal bearbeitet
Hallo...
Mein Pferd wurde extra gefüttert und die Heumenge wurde an den dicken Robusten Pferden gemessen und nicht an dem was man Pferde gibt,meine war da das größte Pferd und der Rest waren Ponnys und Kleinpferde.dazu kam der Schlamm,da ist sie aus dem Unterstand nicht mehr herausgekommen,das Heu lag im Schlamm,die Wassereimer standen im Schlamm.Wer will schon im Schlamm stehen und Heu fressen un saufen.Würden wir auch nicht freiwillig machen....?????!!!!!!!!!
lg
Also verstehe ich das jetzt richtig, daß das Pferd überhaupt nicht in einem Stall sondern in einem Paddock stand?
Wenn ja, sollte man sich wohl kaum über den Schlamm beschweren, denn das haben Paddocks meist so an sich.
Ich glaube auch kaum, daß der TA ein Gutachten erstellen kann, was das Pferd zu fressen bekommen hat, oder war er bei jeder Fütterung anwesend?
Ich wäre da etwas vorsichtig, was die Rechtslage angeht, da sich viele Sachen nicht wirklich beweisen lassen werden, sondern auf Vermutungen basieren.
Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, das Pferd in einen vernünftigen Stall zu stellen und die tierärztliche Versorgung (Wurmkur, Impfungen usw.) durch den Tierarzt machen zu lassen. Diesem hätte das dann ja auffallen müssen, da man Pferde normalerweise alle 3 Monate entwurmt und alle 6 Monate impft.
ich kenne diesen stall um den es hier geht sehr gut und ich war an dem abend der kolik auch anwesend !
zitat:
Also verstehe ich das jetzt richtig, daß das Pferd überhaupt nicht in einem Stall sondern in einem Paddock stand?
Wenn ja, sollte man sich wohl kaum über den Schlamm beschweren, denn das haben Paddocks meist so an sich.
mein pferd steht auch im offenstall und es ist kein matsch vorhanden ( natürlich nicht auf dem hof um den es hier geht). und es war dort kein schlamm mehr,es war extrem,man läuft über koppeln und bleibt mit dem stiefel stecken bis zum mittlerenteil des schienbeins !!!
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zitat:
Ich glaube auch kaum, daß der TA ein Gutachten erstellen kann, was das Pferd zu fressen bekommen hat, oder war er bei jeder Fütterung anwesend?
Ich wäre da etwas vorsichtig, was die Rechtslage angeht, da sich viele Sachen nicht wirklich beweisen lassen werden, sondern auf Vermutungen basieren.
es war noch ein teil des futters übrig, es sollte eingeweichte heucobs bekommen, sie waren nicht wirklich komplett eingeweicht. also ist das mit der fütterung keine vermutung.
zitat:
Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, das Pferd in einen vernünftigen Stall zu stellen und die tierärztliche Versorgung (Wurmkur, Impfungen usw.) durch den Tierarzt machen zu lassen. Diesem hätte das dann ja auffallen müssen, da man Pferde normalerweise alle 3 Monate entwurmt und alle 6 Monate impft.
also ich entwurme mein pferd selber,dazu brauche ich keinen TA ! auf diesem hof war es so weit ich es in erinnerung habe so, dass man beim stallbesi bezahlt hat und der die wurmkur verabreicht hat ! da die wurmkuren dort nicht billig waren,denkt man wohl das sie auch gegeben worden ist.
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Hallo....
Ich möchte hier nicht darüber diskutieren was ich hätte machen sollen und machen musste.ich habe es so gut es ging zusammen gefasst für alle verständlich.Wenn ich ein Pferd in Pflege gebe ,weil mir es zu der Zeit nicht möglich,erwarte ich für den Preis das es ihr gut geht und sie gefüttert wird.
Es geht mir nur um die Rechtslage,ob so ein Fall die Rechtsschutz übernimmt .
Wie ich im ersten Text schon nachgefragt habe.
Welche Beweise ich habe oder nicht das weiß ich doch am besten.
Bitte keine Vermutungen oder diskusionen mehr....
Vielen Dank
lg
zuerst einmal: Was wurde denn vertraglich ausgehandelt in Bezug auf eine Kündigungsfrist? Es ist ja wohl hoffentlich ein schriftlicher Einstellvertrag gemacht worden in dem u.a. dieser Aspekt geregelt wurde. Und in dem Fall wäre eine Kündigungsfrist bindend. D.h. wird der Einstellvertrag gekündigt und das Pferd vor Ablauf dieser Frist dort weggeholt, dann wäre der Pensionspreis bis zum Ende dieser Frist zu zahlen.
Eine andere Sache ist die angebliche Vernachlässigung des Pferdes durch den Betreiber des Pensionsstalles und der Schaden, der dem Pferdehalter dadurch entstanden ist. Das Problem dabei ist die Beweislage. Und je länger das Pferd dort gestanden hat, desto unwahrscheinlicher wird es für einen Richter sein, daß die Zustände für das Pferd dort derart schlimm waren daß eine fristlose Kündigung des Einstellvertrages gerechtfertigt ist. Denn mit jeder monatlichen Zahlung des Pensionspreises bescheinigt der Pferdehalter ja in gewisser Weise, daß er mit den Umständen, unter denen sein Pferd dort gehalten wird, einverstanden ist.
In Bezug auf Erkrankungen des Pferdes würde ich auch erst mal nachsehen, was im Einstellvertrag steht. Ggf. ist darin noch ein Pferdefuß versteckt.
Wenn wirklich nachgewiesen werden kann, daß das Pferd vernachlässigt wurde und deswegen erkrankt ist, müßte der Pensionsstallbetreiber eigentlich für diesen Schaden haften. D.h. er müßte für die Wiederherstellungskosten aufkommen und bei chronischer Schädigung für einen Wertverlust. Die vertraglich geregelte Zahlung der Pensionskosten ist ein ganz anderer Aspekt.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Rechtschutz das bezahlt, frag einfach nach.
Zitat:
also ich entwurme mein pferd selber,dazu brauche ich keinen TA !
Der TA ist aber mittlerweile verpflichtet, einen Abgabebeleg auszustellen für die Wurmkur.
Wo bekommst du den und die Wurmkur denn her, wenn nicht vom TA?
Gerade als Stallbesitzer sollte ich in der Lage sein, den erforderlichen Nachweis darüber zu erbringen. Es könnte ja auch mal eine Kontrolle vom Vetamt erfolgen....
Zitat:
mein pferd steht auch im offenstall und es ist kein matsch vorhanden ( natürlich nicht auf dem hof um den es hier geht). und es war dort kein schlamm mehr,es war extrem,man läuft über koppeln und bleibt mit dem stiefel stecken bis zum mittlerenteil des schienbeins !!!
Und das konnte man beim Einstallen nicht sehen???
Zitat:
es war noch ein teil des futters übrig, es sollte eingeweichte heucobs bekommen, sie waren nicht wirklich komplett eingeweicht. also ist das mit der fütterung keine vermutung.
Das müsste ja dann im Einstallvertrag stehen.
Allerdings würde ich mir den Vertrag genauer anschauen. I.d.R. steht dort meist etwas über anfallende TA Kosten und wer diese zu übernehmen hat.
Ihr müsstet dem Besitzer erst mal grobe Fahrlässigkeit nachweisen und das wird nicht einfach werden.
Wie Waschbärin schon geschrieben hat, je länger das Pferd dort stand, umso unglaubwürdiger wird das Ganze vor Gericht klingen.
Eventuell kommt der Stallbesitzer noch mit etlichen Zeugen in Form von "zufriedenen Kunden" dort an, die eventuell auch noch bestätigen, daß er sich an alles gehalten hat, was ausgemacht war.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Rechtschutz das bezahlt, frag einfach nach.
Zitat:
also ich entwurme mein pferd selber,dazu brauche ich keinen TA !
Der TA ist aber mittlerweile verpflichtet, einen Abgabebeleg auszustellen für die Wurmkur.
Wo bekommst du den und die Wurmkur denn her, wenn nicht vom TA?
Gerade als Stallbesitzer sollte ich in der Lage sein, den erforderlichen Nachweis darüber zu erbringen. Es könnte ja auch mal eine Kontrolle vom Vetamt erfolgen....
Zitat:
mein pferd steht auch im offenstall und es ist kein matsch vorhanden ( natürlich nicht auf dem hof um den es hier geht). und es war dort kein schlamm mehr,es war extrem,man läuft über koppeln und bleibt mit dem stiefel stecken bis zum mittlerenteil des schienbeins !!!
Und das konnte man beim Einstallen nicht sehen???
Zitat:
es war noch ein teil des futters übrig, es sollte eingeweichte heucobs bekommen, sie waren nicht wirklich komplett eingeweicht. also ist das mit der fütterung keine vermutung.
Das müsste ja dann im Einstallvertrag stehen.
Allerdings würde ich mir den Vertrag genauer anschauen. I.d.R. steht dort meist etwas über anfallende TA Kosten und wer diese zu übernehmen hat.
Ihr müsstet dem Besitzer erst mal grobe Fahrlässigkeit nachweisen und das wird nicht einfach werden.
Wie Waschbärin schon geschrieben hat, je länger das Pferd dort stand, umso unglaubwürdiger wird das Ganze vor Gericht klingen.
Eventuell kommt der Stallbesitzer noch mit etlichen Zeugen in Form von "zufriedenen Kunden" dort an, die eventuell auch noch bestätigen, daß er sich an alles gehalten hat, was ausgemacht war.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Rechtschutz das bezahlt, frag einfach nach.
Zitat:
also ich entwurme mein pferd selber,dazu brauche ich keinen TA !
Der TA ist aber mittlerweile verpflichtet, einen Abgabebeleg auszustellen für die Wurmkur.
Wo bekommst du den und die Wurmkur denn her, wenn nicht vom TA?
Gerade als Stallbesitzer sollte ich in der Lage sein, den erforderlichen Nachweis darüber zu erbringen. Es könnte ja auch mal eine Kontrolle vom Vetamt erfolgen....
Zitat:
mein pferd steht auch im offenstall und es ist kein matsch vorhanden ( natürlich nicht auf dem hof um den es hier geht). und es war dort kein schlamm mehr,es war extrem,man läuft über koppeln und bleibt mit dem stiefel stecken bis zum mittlerenteil des schienbeins !!!
Und das konnte man beim Einstallen nicht sehen???
Zitat:
es war noch ein teil des futters übrig, es sollte eingeweichte heucobs bekommen, sie waren nicht wirklich komplett eingeweicht. also ist das mit der fütterung keine vermutung.
Das müsste ja dann im Einstallvertrag stehen.
Allerdings würde ich mir den Vertrag genauer anschauen. I.d.R. steht dort meist etwas über anfallende TA Kosten und wer diese zu übernehmen hat.
Ihr müsstet dem Besitzer erst mal grobe Fahrlässigkeit nachweisen und das wird nicht einfach werden.
Wie Waschbärin schon geschrieben hat, je länger das Pferd dort stand, umso unglaubwürdiger wird das Ganze vor Gericht klingen.
Eventuell kommt der Stallbesitzer noch mit etlichen Zeugen in Form von "zufriedenen Kunden" dort an, die eventuell auch noch bestätigen, daß er sich an alles gehalten hat, was ausgemacht war.
Allerdings würde ich mir den Vertrag genauer anschauen. I.d.R. steht dort meist etwas über anfallende TA Kosten und wer diese zu übernehmen hat.
Ihr müsstet dem Besitzer erst mal grobe Fahrlässigkeit nachweisen und das wird nicht einfach werden.
dazu hätte ich auch eine Frage:
Wie ist es mit Sicherheitsmängeln die auf den ersten Blick nicht einsehbar sind?
Z.B. Splitter am Holz oder Glasscherben im Schnee?
ICh würde mich erst mal gar nicht am Vertragsrecht festbeissen.
Pferd wurde rausgeholt, da Gefahr im Verzug (Gefahr einer ernsthaften Erkrankung, wenn das Pferd noch länger dort gestanden hätte).
DIe Pflegestelle hat meiner Ansicht nach grob fahrlässig gegen die Sorgfaltspflicht verstossen. Evtl. gegen bestehende Tierschutzgesetze, was noch zu ermitteln wäre und ggf. könnte es noch ein Betrugsverfahren nach sich ziehen (Strafanzeige) mit einer Zvilklage (Schadensersatz).
Wichtig ist diesem Zusammenhang wäre aber die Beweissicherung. Mit Zeugen hin, Fotos machen. Pferd schnell nach Hause bringen, Tierarzt soll Pferd untersuchen, Attest anfertigen vom Gesundheitszustand.Am besten wäre sogar, einen Amtsveterinär zu beauftragen, da dieser auch gleich tätig werden kann, was die Pflegestelle betrifft. Sollte die Pflegestelle in einem anderen Landkreis, Gemeindebezirk sein,soll dieser um Amtshilfe rsuchen, also den Fall delegieren. Strafanzeige stellen kann man, muss man aber nicht. Wird auch nicht viel bringen wegen evtl. Geringfügigkeit. Sofort aber zum Anwalt mit allen Dokumenten, Vertrag, Beweis-Fotos, eterinär-Attest. Erst mal schauen, dass man aus dem Vertrag kommt. Der Pferdehalter kann meiner Meinung nach froh sein, wenn er für die bereits in Anspruch genommene Unterstellzeit nichts bezahlen muss. Sollte die Pflegestelle auf ihr Geld bestehen, würde ich es auf eine Klage von denen ankommen lassen und mir das Recht auf Schadensersatz vorbehalten, vor allem dann, wenn sich nach einer gewissen zeit noch Nachwirkungen am Pferd (Hufrehe sprich' Lederhautentzündung, Husten usw.) einstellen sollte. Die Rechtsschutz müsste für eine Klage eigentlich Deckungszusage geben, wenn diese Aussicht auf Erfolg hat. (Den Antrag kann ggf. auch der Anwalt stellen und begründen bei der Rechtsschutz). Die Kosten für den Tierarzt kann die Klägerpartei später geltend machen. Hier muss voraussichtlich erst mal in Vorkasse gegangen werden. Aber dies tut ein Pferdehalter ja sowieso, wenn das Tier kränkelt. Da wartet man nicht auf irgendeinen Bescheid von einer Versicherung, da handelt man gleich. Ich hoffe, damit ein wenig geholfen zu haben. Ob ich in allen Punkten 100 % richtig liege, kann ich nicht wissen, doch bin ich mir ziemlich sicher, dass eine solche Vorgehensweise nicht gänzlich falsch sein kann.
LG Phönix
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