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Gebühr Prüfung Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels 2200 VV

 
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Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 12:48    Titel: Gebühr Prüfung Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels 2200 VV Antworten mit Zitat

hallo,

ein Mandant hat föllig überraschen eine Rechnung seines Anwaltes erhalten:
Gebühr für die Prüfung Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gem. 2200 VV

Hintergrund:
Mandant war mit seiner Klage in 1. Instanz unterlegen. Alle Gebühren sind bereits bezahlt, auch sein Anwalt.
Der Mandant scheut wegen des Kostenrisikos in Berufung zu gehen. Höchstens in Teilberufung. Hierüber bespricht er sich mit seinem Analt. Der Analt rät von Teilberufung immer wieder ab, und rät zur 100% igen Berufung. Der Mandant lehnt ab und geht auch nicht in Teilberufung.

Nun erhält der Mandant von seinem Anwalt eine Rechnung für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gem. 2200 VV. Berechnet auf Basis des gesamten Streitwertes. Erst durch Internetrecherche erfährt der Mandant, dass ggf. sein Anwalt ihm soetwas in Rechnung stellen kann.

1. hätte der Anwalt vorher auf die ggf. anfallenden Kosten hinweisen müssen?
2. Hätte er, wenn überhaupt die Rechnung nur auf Basis des Streitwertes der Teilberufung berechnen dürfen?

Wie soll sich der Mandant gegenüber seinem Anwalt verhalten?
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

der anwalt war kläger und hat erstinstanzlich (ohne beweisaufnahme auch noch?) verloren? dann

zu 1: nein, wenn (bei verbrauchern) der hinweis darauf, dass sich die gebühren des anwalts nach dem gegenstandswert berechnen, bereits erteilt worden ist. im übrigen heißt es ja selbst "wegen des kostenrisikos".

zu 2: ja, wenn der konkrete auftrag lautete, die erfolgsaussichten eines rechtsmittels in höhe von X zu prüfen (ich persönlich würde mich allerdings schämen, erst die erste instanz zu vergeigen und dann für die prüfung des rechtsmittels gesondert abzurechnen ....).

zu 3: ihn fragen warum die erste instanz eigentlich in die binsen gegangen ist Smilie
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ihn fragen warum die erste instanz eigentlich in die binsen gegangen ist
*maul* Das ist ja schon den besten von uns passiert... Cool
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Zitat:
ihn fragen warum die erste instanz eigentlich in die binsen gegangen ist
*maul* Das ist ja schon den besten von uns passiert... Cool


sprichst du aus erfahrung ? Smilie
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich reüssiere dann halt in der zweiten Instanz. Cool Kann ich was dafür, wenn die Jungs und Mädels in der Eingangsinstanz manchmal 'nen Happen blöde sind? lautes Lachen
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

juggernaut hat folgendes geschrieben::
Metzing hat folgendes geschrieben::
Zitat:
ihn fragen warum die erste instanz eigentlich in die binsen gegangen ist
*maul* Das ist ja schon den besten von uns passiert... Cool


sprichst du aus erfahrung ? Smilie


Davon würde ich ausgehen, dass er Kollegen kennt, die zu den besten gehören... Sehr böse Winken
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

chapeau Smilie

sehr elegant der falle ausgewichen Smilie)
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

@ juggernaut

zu 1.) nee, die Gebühr ist extra fällig. Die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten waren bereits fällig und bezahlt!

zu 2.)
leider alles nur mündlich
jedenfalls wollte der Mandant nur Teilberufung (in welcher Höhe ist eine andere Frage)
er wollte keine komplette Berufung, eben wegen dem Kostenrisiko
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

die gebühr gibt es ja auch als extra-gebühr. anundfürsich war/ist sie gedacht für die fälle, in denen der mandant schon mit einem urteil in der hand zum anwalt kommt (zB selbst erstritten) und anfragt, ob sich dagegen etwas machen ließe. ich habe aber gerade keinen RVG kommentar zur hand und muß daher, aber auch wegen der forenregeln, passen.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

@ juggernaut

mm, verstehe!

jedenfalls bin ich sauer und unsicher. Es ist auf jedenfall ein Extra-Gebühr. Auf mehrmaliges vorheriges nachfragen bekommen ich immer keine Aussage vom RA, ob noch Kosten offen sind oder nicht.

mir ging es nur darum, wie ich mich gegenüber meinem RA verhalten bzw. argumentieren kann.

bin ich da etwa nur in der Bittsteller-Rolle? nach dem Motto: bite bitte verzichten Sie auf die Rechnung
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
bin ich da etwa nur in der Bittsteller-Rolle? nach dem Motto: bite bitte verzichten Sie auf die Rechnung
Ja.
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