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Arbeitgeber will Spesen zurück nach Kündigung

 
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Amokk
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 16:39    Titel: Arbeitgeber will Spesen zurück nach Kündigung Antworten mit Zitat

Mein Arbeitgeber hat mir am 6. März mitgeteilt, das mein Vertrag zum 31. März ausläuft und nicht mehr verlängert wird. Ich bin im Vertrieb tätig. Mein AG verlangte am 6. März das ich sofort den PKW zurück gebe, den Laptop und das Firmenhandy. Nun schreibt er mit, das er die 500 Euro Spesen die er mir gezahlt hat am Ende des Monats von meinem Gehalt abziehen will, zumal eine Spesenregelung nicht in meinem Arbeitsvertrag existiert.

Darf mein Chef diese Spesenzahlung von 500 Euro von meinem Gehalt abziehen?

Wie ist die Rechtslage?
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 17:04    Titel: Re: Arbeitgeber will Spesen zurück nach Kündigung Antworten mit Zitat

Amokk hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?
Wie ist der Arbeitsvertrag?
(in Sachen Spesen)
Sind die 500 Euro Vorschuss und muss am Monatsende abgerechnet werden - oder ist das eine "Pauschale"?
Wenn man am 6. des Monats den Wagen und Laptop abgeben soll, wird man wohl kaum noch "in der Gegend rumfahren" und somit auch keine Spesen mehr erzeugen.

Zu wenig Details.

hws
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Amokk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Im Arbeitsvertrag taucht diese Regelung gar nicht auf. Es ist in keiner Art und Weise geregelt wie ich abrechnen soll. Dieses Geld wurde mir gezahlt, immer dann wenn ich bis 400 Euro getankt usw. hatte. Es wurde quasi immer aufgestockt auf 500 Euro nach dem ich die entsprechenden Belege vorlegt habe.

Aber wie gesagt, im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt, weder das ich Spesen bekomme, noch das ich diese bei Ausscheiden aus dem Unternehmen zurück führen muss.
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kralle
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mir gefällt eher der Nickname nicht. Nicht nachdem was gestern in Winnenden geschah.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du Ausgaben über Tankbelege hast, dann muss dir der AG das Geld natürlich bezahlen.

Ob du die Überzahlung als eine Art betriebliche Übung behalten dürftes, wird wohl letztlich ein Richter entscheiden wenn er damit betraut wird.

MfG
Matthias
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Amokk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja aber das Amok wird ja bekanntlich mit einem K geschrieben und nicht mit 2en.
Aber ich glaube es geht hier nicht um meinen Nick, sondern um ganz was anderes. Danke.
Aber mir geht es nicht darum irgend etwas vor einem Gericht zu klären, sondern viel mehr darum was vertraglich geregelt wurde und was nicht. Es wurde vertraglich nicht geregelt das ich eine deartige Summe zu Verfügung gestellt bekomme, es wurde auch nicht geregelt wie mit dieser Summe verfahren wird, wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nichts vertraglich geregelt ist, steht dir Geld über das was du für Tanken ausgegeben hast nicht zu. So einfach ist das.

Ich versteht das jetzt so, dass du diesen Monat von den 500 € nur wenig vertankt hast, von daher musst du das Geld zurück gehen, es gehört dir nicht.

MfG
Matthias
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Amokk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ok vielen Dank für die Info. Traurig
Nicht nur das er mir einfach unter Druck den PKW abgenommen hat, sondern auch noch das jetzt.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

War denn Privatnutzung vereinbart? Wenn ja kann er dir nicht einfach den Wagen wegnehmen, du zahlst ja dafür (Steuern).

MfG
Matthias
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Amokk hat folgendes geschrieben::
Es wurde vertraglich nicht geregelt das ich eine deartige Summe zu Verfügung gestellt bekomme .....
.



Hallo,

bedeutet das, daß die 500€ eine VORAUSZAHLUNG sind?

Wenn ja:
Zitat:
Wenn man am 6. des Monats den Wagen und Laptop abgeben soll, wird man wohl kaum noch "in der Gegend rumfahren" und somit auch keine Spesen mehr erzeugen.



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Amokk hat folgendes geschrieben::
Im Arbeitsvertrag taucht diese Regelung gar nicht auf. Es ist in keiner Art und Weise geregelt wie ich abrechnen soll. Dieses Geld wurde mir gezahlt, immer dann wenn ich bis 400 Euro getankt usw. hatte. Es wurde quasi immer aufgestockt auf 500 Euro nach dem ich die entsprechenden Belege vorlegt habe.

Aber wie gesagt, im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt, weder das ich Spesen bekomme, noch das ich diese bei Ausscheiden aus dem Unternehmen zurück führen muss.


Aus dem Blickwinkel des Personalbüropraktikers: Sowas nennt sich im Zweifel Dauervorschuss, damit nicht der ADMler ständig seiner Kohle hinterherlaufen muss. Die hier geschilderte Vorgehensweise ist in Deutschlands ADMler-Firmen Gang und Gebe, sofern sie seriös und fair sind. Natürlich ist so ein Dauervorschuss dann am Ende des Anstellungsverhältnisses zurückzuzahlen.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

Amokk hat folgendes geschrieben::
Ok vielen Dank für die Info. Traurig
Nicht nur das er mir einfach unter Druck den PKW abgenommen hat, sondern auch noch das jetzt.
Du hast Geld (geliehen) bekommen, um davon Tankrechnungen zu bezahlen.

Wenn Mama/Papa klein-Fritzchen mit Geld zum einkaufen schicken, dann ist das nicht klein-Fritzchens Geld, sondern für den Einkauf bestimmt und das Wechselgeld hat Fritzchen gefälligst wieder abzugeben.

Und wieso "PKW unter Druck wieder abgenommen" ? Wessen PKW ist das denn und warum hat man ihnen den überlassen?
Doch vermutlich der Firmen-PKW, den sie zur Erfüllung ihrer Arbeit zu benutzen haben - zu Kundenbesuchen ö.ä.

Da sie nach der Kündigung keine Kundenbesuche mehr machen, benötigen sie auch das KFZ nicht mehr für firmeneigene Belage. Wird wohl ihr Nachfolger benötigen.

Und das "Wechselgeld" haben sie gefälligst auch wieder abzugeben.

hws
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