Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Name von Mutter und Kind
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Name von Mutter und Kind

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
klausiwausi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 20:47    Titel: Name von Mutter und Kind Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen, A und B lassen sich scheiden, da B von C ein Kind erwartet. Die Scheidung ist kurz vor der Geburt, so dass B ihren Mädchennamen vor der Geburt nicht mehr annehmen kann. Folglich trägt ja dann das Kind den Namen der Mutter, also heisst auch wie A.
Frage nun, kann die Mutter dann irgendwann nach der Geburt ihren Mädchennamen annehmen und gleichzeitig auch den Namen des Kindes ändern lassen?

Wie ist da die Rechtslage?

Hoffe, ich habs in die richtige Rubrik geschrieben, falls nicht, verschiebts bitte Mods.
Danke und Ciao
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,

falls allein deutsches Recht zur Anwendung kommt und falls die Geburt auch noch nach der Rechtskraft der Scheidung erfolgt, erhält das Kind zunächst den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.

Danach kann sie dann ihren Gburtsnamen annehmen und anschließend dem Kind entweder den Namen des Vaters erteilen oder erklären, dass das Kind der Wiederannahme des Geburtsnamens folgen soll.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
klausiwausi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
danke für die Antwort.
Die Geburt erfolgt nach Rechtskraft der Scheidung und alles läuft nach deutschem Recht..........dann ist es also kein Problem für die Mutter nach der Geburt für sich und das Kind ihren Mädchennamen anzunehmen?!
Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
klausiwausi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man das irgendwo im netz nachlesen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

klausiwausi hat folgendes geschrieben::
Kann man das irgendwo im netz nachlesen?


Hallo,

jo, alles was den Namen des Kindes angeht, richtet sich nach den §§ 1616 ff BGB.

Vorliegend dürfte zunächst ein Name nach § 1617 a BGB erworben werden:

Name der Mutter im Sinne dieser Vorschrift ist der am Tag der Gebrt des Kindes geführte Name, also Ehenam oder Geburtsname oder Ehename und Geburtsname (bei Bindestrichname).

Danach , also bei Wiederannahme des Geburtsnamens nachdem das Kind auf der Welt ist, wird der § 1617 c Abs . 2 Nr 2 BGBinteressant werden.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.