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BITTE DRINGEND. Vorladung zur Polizei

 
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ASchwiedy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:11    Titel: BITTE DRINGEND. Vorladung zur Polizei Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Bekannter, nennen wir Ihn mal X, hatte im vergangenen Jahr Webspace bei der der Firma Y für ca. 15 Euro im Monat gemietet. Nach ca. 2 Monaten hatte er ein überzogenes Konto (1 Monat Verdienstausfall) und konnte diesen Webspace nicht mehr bezahlen. Daraufhin (so denke ich) hat die Firma Y den Webspace nach 2 Monaten deaktiviert. Und mehrere Mahnungen geschickt. Ein Schreiben eines Inkassobüros oder Gerichtsschreiben kamen nicht.

Jetzt war im Briefkasten vom Herrn X eine Vorladung zur Polizei wegen Leistungskreditbetrug vom 01.09.2008 bis 31.10.2008 zur Vernehmung als Beschuldigter.

Herr X weiß natürlich, dass diese Geldforderung noch offen steht und es ist auch eine sehr dumme Situation. Soll er das nun bei der Polizei offen zugeben? Oder wie soll er sich verhalten?


Gruss
AS


Zuletzt bearbeitet von ASchwiedy am 14.03.09, 11:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 11:17    Titel: Re: BITTE DRINGEND. Vorladung zur Polizei Antworten mit Zitat

ASchwiedy hat folgendes geschrieben::
...
Wäre schön, wenn jemand einen Rat wüsste.
...

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

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ASchwiedy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 12:18    Titel: danke Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Aber wie sollte sich X bei dem Termin verhalten? Da die Vorladung erst heute kam und der Termin bereits am Montag ist, dürfte es schwer fallen bis dahin einen RA zu bekommen. Soll er die Aussage ersteinmal verweigern?

Gruss
AS
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