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kann AG einen AN mit teilzeitbeschäftigung kündigen.........

 
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mountainbiker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Rems Murr

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:00    Titel: kann AG einen AN mit teilzeitbeschäftigung kündigen......... Antworten mit Zitat

kann der AG eine Teilzeit Kraft (6h pro tag) betriebsbedingt wegen schlechter wirtsch.Lage kündigen und einen AN aus dem gleichen Betrieb auf dessen Posten setzen?
Details:gekündigte Teilzeitkraft ist über 10 jahre Betriebszugehörig und die einzigste Kraft für diese Tätigkeit(Reinigungskraft)
Meine Frage:darf für diesesen Arbeitsplatz nach der kündigung dieses AN ein anderer AN aus dem gleichen Betrieb genommen werden,auch wenn dieser total fremde tätigkeit ausübt?
_________________
Jedem sein Recht.
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habemaleinefrage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfen immer. Ob die Kündigung anerkannt wird vom Gericht ist doch wohl die Frage. Hierzu ist interessant zu wissen: Wie viele Mitarbeiter hat die Firma, Betriebsrat vorhanden?
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mountainbiker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 5
Wohnort: Rems Murr

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

habemaleinefrage hat folgendes geschrieben::
Dürfen immer. Ob die Kündigung anerkannt wird vom Gericht ist doch wohl die Frage. Hierzu ist interessant zu wissen: Wie viele Mitarbeiter hat die Firma, Betriebsrat vorhanden?


Monentan zwischen 40 und 50 MA
BR ist vorhanden.
_________________
Jedem sein Recht.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kollege soll dann aber auch Reinigungstätigkeiten machen?

Und der Kollege ist offensichtlich sozial schützenswerter? Also z.b. länger da, älter, mehr Unterhaltspflichten?


Grundsätzlich ist es möglich und muss sogar so gemacht werden, wenn für den Kollegen ein Arbeitsplatz weg fällt dass eine Sozialauswahl durchgeführt werden muss in deren Konsequenz jemand anderes gehen muss. Allerdings sollte man das unbedingt gerichtlich prüfen lassen. Z.b. dass der Kollege aus einem ganz anderen Bereich kommt wäre ein Angriffspunkt für eine Anwalt.

MfG
Mathias
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