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Hallo,
ich schreibe zum ersten mal in einem juristischen Forum und hoffe die Frage korrekt zu formulieren. Falls nicht, bitte nicht gleich schimpfen, sondern einfach sagen, wenn ich etwas umformulieren soll.
Es geht um eine Klausel im Mietvertrag, die besagt:
Der Mieter ist zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn er einen geeigneten Nachmieter stellt, der bereit ist, in das bestehende Mietverhältnis einzutreten und in der Lage ist, die vereinbarte Miete zu zahlen. Der hierdurch entstehende Verwaltungsaufwand i.H.v. 1 Nettokaltmiete zzgl. ges. MwSt. ist vom Erstmieter zu übernehmen und bei Abnahme der Wohnung zu zahlen. Es erfolgt eine gesonderte Rechnungsstellung. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Dem Vermieter ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Die Lage ist so, dass das Mietverhältnis vorzeitig gekündigt wurde. Ein Angebot des Mieters, bei der Suche eines Nachmieters zu helfen wurde ausgeschlagen, da genügend "Werbung" in Form von Aushängen etc. vorhanden sei. Nun werden dem Mieter aber die Kosten in Rechnung gestellt. Des weiteren wurde vom Vermieter nun die Aussage getätigt, dass die Kosten nicht angefallen wären, hätte der Mieter selbst einen Nachmieter gestellt.
Meiner Meinung nach hat doch der Mieter nun keine reale Chance gehabt einen Nachmieter selbst zu suchen. Des weiteren würden der angegebene Verwaltungsaufwand (setzt sich zusammen aus Suche nach einem Nachmieter, Wohnungsbesichtigung durch die Verwaltung, Vertragsabschluss etc.) doch auch genauso anfallen, wenn die Wohnung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt worden wäre. Also kann ich keinen Mehraufwand erkennen, nur weil das Mietverhältnis vorzeitig beendet wurde. Zumal zum Folgemonat ein neuer Mieter in das Verhältnis eintritt und somit auch kein Mietausfall zu verzeichnen ist.
Wie ist die Rechtslage?
Wie erbringt man einen korrekten Nachweis, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein geringer Schaden entstanden ist?
Wie steht es um die Formulierung "Der Mieter ist zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn er einen geeigneten Nachmieter stellt (...)"? Wäre ja nicht der Fall, da doch die Verwaltung nun den Nachmieter stellt. (weiß nicht wie das so mit dem Amtsdeutsch ist =D aus grammatischer Sicht würde ich jedenfalls sagen dass dies hier ja nicht der Fall ist)
Ich hoffe ich habe die Sachlage und Fragestellung korrekt formuliert.
Liebe Grüße
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