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ich habe eine Frage zu einem Kostenfestsetzungsbeschluß, bzw. den Fristen.
Zum Hintergrund:
Aus einem Rechtsstreit habe ich am 4.3.05 über meinen Anwalt einen Kostenfestsetzungsbeschluß (vom 10.2.05) erhalten. Den entsprechenden Betrag habe ich dann am 20.3 überwiesen. Heute erhielt ich nun Besuch vom Gerichtsvollzieher, der Mahnkosten nachgefordert hat. Begründung hierzu, der Kostenfestsetzungsbeschluß war spätestens am 16.3 zur Zahlunf fällig, am 17.3 hat der gegn. Anwalt dies an den Gerichtsvollzieher übergeben.
In meinem Kostenfestsetzungsbeschluß steht aber überhaupt nichts von irgendwelchen Fristen, auf der Kopie des Gerichtsvollzieher jedoch sehr wohl (hat er mir gezeigt). Eine Nachfrage beim austellenden Amtsgericht hat ergeben, dass diese Zahlung "umgehend" erfolgen muß - aber selbst dies ist nicht vermerkt! Es ist überhaupt nichts zu Zahlungen, Fristen oder sonstiges vermerkt. Nicht einmal eine Kontoverbindung ist angegeben - diese musste ich mir erst aus alten Unterlagen heraussuchen!
Meine Frage:
Ist dies so rechtens? Muß nicht zumindest eine Frist und ein Hinweis darauf erfolgen was bei Zahlungsverzug erfolgt! Woher sollte ich diese Fristen kennen?
Waren das Gerichtskosten und diese hätten an das Gericht gezahlt werden müssen? War das eine Rechnung der Gerichtskasse? Ich nehme das nämlich an. Auf den Rechnungen der GK steht nämlich, Zahlung bis zum...., also 14 Tg. nach Zustellung, kati
Über die Fristen hätte Dich eigentlich Dein Anwalt aufklären sollen (müssen). Er hat auch eine gewisse "Fürsorge" zu tragen.
Ein KfB (Kostenfestsetzungsbeschluß) ist nach Ablauf von zwei Wochen, gerechnet ab Datum der Zustellung plus 1 Tag, vollstreckbar. Und genau das hat der gegnerische Anwalt getan. Ob das nun nett war, steht auf einem anderen Blatt. Zumindest hat er aber eine tüchtige Angestellte, das muß man ihm lassen.
Vom Grundsatz her ist es also richtig und Du wirst zahlen müssen. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
danke für deine Antwort! Der Beschluß ging tatsächlich über meinen Anwalt an mich, dieser hatb mir auch "empfohlen" diesen "umgehend" zu zahlen. Der Beschluß an sich enthielt jedoch kein Zahlungsdatum, Kontoverbindung oder Rechtshelfbelehrung etc.
Da dies mein erster Beschluß ist und ich in dieser Hinsicht Laie bin, hätte ich erwartet, daß diese Angaben verpflichtend sind (so wie es ba allen anderen "öffentlichen" Dokumenten (Strafzettel, Finanzamt etc.) auch der Fall ist.
Deiner Aussage entnehme ich nun aber, daß durchaus so richtig ist und mein Anwalt (der den Beschluß im Prinzip nur weitergeleitet hat) mich besser hätte aufklären müssen?!
Auf jeden Fall hätte er Dir den Beschluß mit einem Anschreiben zustellen können mit dem Hinweis, bis wann bezahlt werden muss und Dich bei Nichtzahlung auf die Folgen der ZWV hinweisen müssen. Einfach dem Mandanten so nen Beschluss ohne Anschreiben zustellen, finde ich einfach unmöglich! Spreche mal den "Spezi" drauf an. Vielleicht hast Du durch die ZWV noch nen Schufaeintrag am Hals?? gruss kati
danke für deine Antwort! Der Beschluß ging tatsächlich über meinen Anwalt an mich, dieser hatb mir auch "empfohlen" diesen "umgehend" zu zahlen. Der Beschluß an sich enthielt jedoch kein Zahlungsdatum, Kontoverbindung oder Rechtshelfbelehrung etc.
Da dies mein erster Beschluß ist und ich in dieser Hinsicht Laie bin, hätte ich erwartet, daß diese Angaben verpflichtend sind (so wie es ba allen anderen "öffentlichen" Dokumenten (Strafzettel, Finanzamt etc.) auch der Fall ist.
Deiner Aussage entnehme ich nun aber, daß durchaus so richtig ist und mein Anwalt (der den Beschluß im Prinzip nur weitergeleitet hat) mich besser hätte aufklären müssen?!
Auf jeden Fall Danke für die Antwort!
Wieso "Hallo Kati"?
Die richtige Antwort war doch von "Maus". _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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