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Hallo,
wenn ein Anhänger auf einem privaten oder öffentlichen Parkplatz steht und die Hu-Plakette ist abgelaufen, darf dann die Polizei dies beanstanden und eine Erneuerung der HU erzwingen?
Früher war es so, dass im ruhenden Verkehr ein Kfz oder ein Anhänger nicht beanstandet werde konnte, zumal dieser auch noch angemeldet ist. Versicherung usw.
Ich glaube, dass der Unterschied im privaten oder öffentlichen Parkplatz liegt.
Wenn der im öffentlichen Verkehrsraum ist, muss der zugelassen sein und TÜV haben. Auf privat Gelände ist das egal. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Solange der Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum steht, muss er angemeldet sein und eine gültige HU haben.
Steht er auf privatem Grund und Bodenund ist angemeldet, muss er ebenfalls eine gültige HU haben.
Steht er auf privatem Grund und Bodenund ist abgemeldet, braucht er auch keine HU.
Die Polizei kann, außer im letzten von mir genannten Fall, immer beanstanden!
Solange der Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum steht, muss er angemeldet sein und eine gültige HU haben.
Steht er auf privatem Grund und Bodenund ist angemeldet, muss er ebenfalls eine gültige HU haben.
Steht er auf privatem Grund und Bodenund ist abgemeldet, braucht er auch keine HU.
Wobei immer zu beachten ist, dass privater Grund und Boden gleichzeitig auch öffentlicher Verkehrsraum sein kann.
Zitat:
Verkehrsflächen sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für einen nicht näher bestimmten Personenkreis zur Benutzung zugelassen sind. Nicht öffentlich ist eine Grundfläche, wenn der Verfügungsberechtigte ihre Nutzung nur einem beschränkten Personenkreis gestattet, sofern dieser Kreis so eng gezogen ist, dass die Öffentlichkeit des Verkehrsraumes mit Recht als ausgeschlossen betrachtet werden kann. Dies setzt voraus, dass der Verfügungsberechtigte nur solchen Personen Zutritt dorthin gestattet, die in enger persönlicher Beziehung zu ihm stehen oder in eine solche treten wollen, und er Vorsorge trifft, dass nur solche Personen Zutritt erhalten. (Vgl. BGH VRS 12, 414, 415 f.; VRS 20, 453, 454; VRS 22, 185; OLG Hamm VRS 52, 369, 370; BayObLG VRS 58, 216, 217 ff.; VRS 62, 133, 134; VRS 66, 290; VRS 73, 57 f.; ferner Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 1 StVO Rdn. 13 ff. m. w. N.).
Solange der Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum steht, muss er angemeldet sein und eine gültige HU haben.
Steht er auf privatem Grund und Bodenund ist angemeldet, muss er ebenfalls eine gültige HU haben.
Steht er auf privatem Grund und Bodenund ist abgemeldet, braucht er auch keine HU.
Wobei immer zu beachten ist, dass privater Grund und Boden gleichzeitig auch öffentlicher Verkehrsraum sein kann.
Würde Ihnen befriedetes Besitztum besser gefallen?
Mit privatem Grund und Boden meinte ich, nicht für jederman zugänglich!
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