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sozusagen umsonst arbeiten

 
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Vogue85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2009
Beiträge: 8
Wohnort: Neuburg

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 22:24    Titel: sozusagen umsonst arbeiten Antworten mit Zitat

Hallo,

in unserem Betrieb wird seit März kurz gearbeitet. Nun will unser Chef, dass wir an den freien Tagen, also an denen wir "kurz" arbeiten, ein paar Stunden in die Firma kommen ohne anzustempeln, da das Geld ja quasi vom Arbeitsamt schon bezahlt würde. Es sind auch schon Leuten einfach gearbeitete Stunden gestrichen worden. Ich habe noch nirgends so einen Fall gefunden.

Wie ist da die Rechtslage? Was denkt ihr, kann er die Mitarbeiter dazu zwingen?
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markus_1002001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 136
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

N'Abend,

ich gehe davon aus, daß in diesen Stunden auch Arbeit da ist.
In dem Fall ist kein Grund mehr für die Kurzarbeit vorhanden.
Der Arbeitgeber wird sich, falls dieser Sachverhalt rauskommt, warm anziehen müssen.
Falls es bei dieser Vorgehensweise bleibt, könnte ein Tip bei der Argentur für Arbeit dem Ganzen ein schnelles Ende setzen.

Schönen Gruß
Markus
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Vogue85
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2009
Beiträge: 8
Wohnort: Neuburg

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, so denk ich mir das nämlich auch, wenn Arbeit da ist, dann muss ich den vollen Stundenlohn bezahlt kriegen, wenn keine Arbeit da ist bekomm ich KUG.

Danke für die Antwort
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 03:02    Titel: Antworten mit Zitat

Für Ihren Chef ist es der schnelle Weg zu einem Termin mit dem Staatsanwalt.

Kurzarbeitergeld ist - vereinfacht gesagt - eine staatliche Sozialleistung, die auf der von Ihrem Arbeitgeber vorgetragenen Grundlage beruht, dass es vorübergehend einen reduzierten Arbeitsanfall gibt, so dass ihr Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht beschäftigen kann und ohne die Kurzarbeit betriebsbedingt kündigen müsste.


In dem Moment, wo trotz Kurzarbeit die Arbeitnehmer zur Arbeit gebeten werden in den Zeiten, in denen der Staat Ausgleichszahlungen leistet und der AG dies nicht mitteilt und für diese Zeiten Lohn zahlt, sind wir fast automatisch beim offenen Sozialleistungsbetrug.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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