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Hallole, hab mal nee Verständnisfrage:
Hatten nen Kautelarfall an der Uni:
A möchte B heiraten. Allerdings ist die Mutter von B nicht krankenversichert, verdient aber selbst sehr gut und spendet immer erheblichen Teil ihres Einkommen Stiftungen und ähnlichem. A hat nun Angst ,dass im Falle einer Pflegefalles der Mutter ihr zukünftiger Ehemann unterhaltspflichtig wird und sie eventuell dann auch haften muss.
Sozialversicherungsrechtliche Fragen sollen aussen vor bleiben, sprich, die Frage der Krankenversicherung.
A möchte jetzt einen Ehevertrag abschliessen in dem ausdrücklich gereglt wird, dass keine Kosten getragen werden sollen.
Was ist zu raten?
Was ich jetzt nicht ganz verstehe und das dürfte mein Verständnisproblem sein.
Wenn A und B ohne Ehevertrag heiraten, dann sind sie doch in der Zugewinngemeinschaft. B wird u.U, nach § 1603 BGB unterhaltspflichtig im Falle eines Pflegefalles. Dann müsste ich eventuell § 1611 BGB prüfen.
Was ich aber nicht verstehe, A wird doch niemals direkt für die Mutter des B einstehen müssen?
Wie ist das im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung des B seiner Mutter gegenüber?
Kann es hier eventuell zu Auswirkungen der Ehe kommen, sprich dass das Einkommen der A zum Einkommen des B gerechnet wird und so die Leistungsfähigkeit erhöht? oder das etwa eine Haushaltstätigkeit der Frau zu einer Erhöhung des Einkommens des B führt?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 16.03.09, 16:56 Titel:
Die Frage, ob ein Schwiegerkind für den Unterhalt seiner Schwiegereltern einstehen muss, wurde vor kurzem hier, bitte klicken unter unterschiedlichen Aspekten erörtert.
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