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MVP2008 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 14.03.09, 16:17 Titel: Autokauf Gewährleistung |
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Hallo zusammen,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne eine Erklärung der Rechtslage:
Herr X kauft als Privatperson bei dem Autohändler Y ein Auto. Der Kauf wird durch einen Vertrag fixiert, den beide Parteien unterschrieben haben. Der Vertrag weist jedoch den Käufer Herrn X als gewerbetreibende Person aus. Herr X hat diesen Passus übersehen und stellt sich nun die Frage, ob er durch seine Unterschrift als gewerbetreibende Person die Gewährleistungspflicht des Händlers unwiderruflich ausgeschlossen hat oder ob der Vertrag von Anfang an nichtig ist, da Herr X ja in Wahrheit keine gewerbetreibende Person ist.
Wie ist die Rechtslage? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 14.03.09, 16:31 Titel: |
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1.) Es kommt grds. auf die tatsächlichen Umstände an, wenn X Verbraucher ist, wird er auch so behandelt.
2.) Gewährleistung muss auch ggü. Unternehmern gegeben werden, es sei denn diese wurde explizit ausgschlossen.
3.) Der Verkäufer könnte vermutlich wegen Irrtums anfechten. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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MVP2008 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 14.03.09, 16:45 Titel: |
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Folgende Prämisse:
Herr X sei definitv Privatperson.
Der Vertrag kann doch dann nicht rechtswirksam sein, da er Herrn X als eine Gewerbe betreibende Person ausweist, was tatsächlich nicht den Tatsachen entpricht. Das Ziel des Autohändlers, sich der Gewährleistung durch diesen Vertrag zu entziehen, müsste doch somit gescheitert sein, oder? Wenn ein Händler ein Auto an eine Privatperson verkauft, dann muss er doch seit 2002 in jedem Fall für eine Gewährleistung eintreten. oder?
Für eine erneute Erklärung der Rechtslage wäre ich dankbar. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 14.03.09, 18:06 Titel: |
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Die Wirksamkeit des Vertrages wird sicherlich nicht berührt.
Wird denn die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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MVP2008 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 15.03.09, 14:43 Titel: |
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Ja. die Gewährleistung wird vertraglich ausgeschlossen. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 15.03.09, 15:36 Titel: |
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Dann ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam, der Verkäufer wird sich aber wie oben erwähnt vom Vertrag lösen können.
Musste der Käufer sich explizit als Unternehmer ausgeben oder stand das irgendwo versteckt im Vertragswerk?
Aus Sicht des Verkäufers kann man hier nämlich durchaus auch an eine arglistige Täuschung denken (wobei ich dies natürlich nicht unterstellen will). _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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MVP2008 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 15.03.09, 20:42 Titel: |
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Der Käufer musste sich explizit als Unternehmer ausgeben, was er aber faktisch nicht ist. Das Vertragswerk war in der Hinsicht offensichtlich, der Käufer jedoch überflog den Vertragsinhalt nur flüchtig und registrierte dies erst nach späterer genauerer Betrachtung des Vertrages. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 15.03.09, 20:46 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Musste der Käufer sich explizit als Unternehmer ausgeben oder stand das irgendwo versteckt im Vertragswerk? |
MVP2008 hat folgendes geschrieben:: | Der Vertrag weist jedoch den Käufer Herrn X als gewerbetreibende Person aus. Herr X hat diesen Passus übersehen | "Sich explizit als Unternehmer ausgeben" bedeutet für mich, dass man es nicht übersehen kann. Auch bei flüchtigem Lesen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 15.03.09, 20:52 Titel: |
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Wurde denn in den (mündlichen) Vertragsverhandlungen über dieses Thema gesprochen? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 15.03.09, 20:54 Titel: |
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Hier noch ein Thread, welcher bei dieser Frage interessant sein könnte:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=165601&highlight=umgehen _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 16.03.09, 11:28 Titel: |
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MVP2008 hat folgendes geschrieben:: | Der Käufer musste sich explizit als Unternehmer ausgeben, .. Vertragswerk war in der Hinsicht offensichtlich, der Käufer jedoch überflog den Vertragsinhalt nur flüchtig |
Was im Vertrag flüchtig überlesen wurde ist egal, denn wenn der Käufer sich als Unternehmer ausgibt, dann nicht per Vertragsklausel sondern von sich heraus. Irgendwo im Vertrag verklausuliert (am besten in den AGB versteckt) "gildet nicht". |
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