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Form der Kaution

 
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LouisSlaughter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:40    Titel: Form der Kaution Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen !

Steht es dem Mieter frei, in welcher Form er die Kaution hinterlegt, Bsp. in Form einer Bankbürgschaft oder ist er an die vom Vermieter im Mietvertrag vorgesehene Form gebunden?

Ich denke da beispielsweise an die Regelungen in der VOB, in der zur Sicherheitenbestellung geregelt ist, das der Auftragnehmer auch die Sicherheit in Form einer Bürgschaft bringen kann, wenn er nicht Geld hinterlegen will...

Gruß
LouisS.
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 20:53    Titel: Geldsumme als Kaution Antworten mit Zitat

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Kaution immer und zwingend als Geldsumme zur Verfügung zu stellen. Das kann § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entnommen werden. Kaution kann grundsätzlich auch durch Bankbürgschaft geleistet werden, dazu bedarf es aber einer vertraglichen Vereinbarung, die Barkaution dürfte wohl die Regel sein, jedenfalls im Wohnraummietrecht. Wird Sicherheit durch Bankbürgschaft gestellt, sollte der Mieter nicht vergessen, dass er dafür entsprechende Gebühren - und das evtl. auf lange Sicht - an die bürgende Bank zu zahlen hat. Fraglich ist, ob das wirtschaftlich Sinn macht, wenn von vornherein klar ist, dass das Mietverhältnis sehr lange dauern soll.
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LouisSlaughter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die wirtschaftliche Seite mal außer Betracht gelassen....

Wenn bereits im geschlossenen Mietvertrag vereinbart ist, das Kaution durch Hinterlegung von Geld auf einem Kautionskonto erfolgen soll und dies auch bereits erfolgte, kann der Mieter dann trotzdem noch die Kaution in Bsp. eine Kautionsbürgschaft einer Bank "umwandeln"?
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

nein.


(es sei denn, man vereinbart sich anders)
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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